NOVENTIZ >> Wir schaffen Lösungen

Elektro-Altgeräte

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Hersteller und Importeure dieser Waren verpflichtet, die von Verbrauchern an kommunalen Sammelpunkten zurückgegebenen Altgeräte kostenfrei zurückzunehmen, zu verwerten und entsprechende Nachweise zu führen. Hierzu müssen sich alle Hersteller bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registrieren. Diese vom Gesetzgeber beauftragte zentrale Stelle erlässt zeitlich terminierte Abholanordnungen, nach denen registrierte Hersteller die Behälter an den kommunalen Sammelstellen abzuholen haben – unabhängig vom Vertriebsgebiet und den tatsächlichen Produkten des verpflichteten Herstellers.

NOVENTIZ übernimmt diese Aufgabe für seine Kunden als Dienstleister. Zusammen mit zertifizierten Vertragspartnern stellen wir die fristgerechte Abholung und ordnungsgemäße bundesweite Verwertung Ihrer Altgeräte sicher.

Leistungen im Überblick: 

  • Unternehmensspezifische Beratung hinsichtlich der individuellen gesetzlichen Rücknahme- und Verwertungspflicht sowie Übernahme der EAR-Registrierung
  • Auftragsbezogene Abholung von Behältern an kommunalen oder gewerblichen Anfallstellen sowie Transport zur Behandlungsanlage
  • Meldung der Auftragsabwicklung an das Elektro-Altgeräte Register (EAR)
  • Erstellung eines transparenten Mengenstromnachweises

Unverbindliches Angebot:

Sie sind Hersteller oder Importeur von Elektro- oder Elektronikgeräten? Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für ein unverbindliches Angebot.

Download TÜV-Zertifikat Download TÜV-Gütebescheinigung