NOVENTIZ >> Ihr Lizenzierungssystem

FAQ

18. Gibt es eine Bagatellgrenze bzgl. der in Verkehr gebrachten Mengen?

Hinsichtlich der oben genannten Pflicht zur Systembeteiligung oder Beteiligung an Branchenlösungen gibt es keine Bagatellgrenze. D.h. diese Vorgaben gelten unabhängig davon, wie viele Waren oder Verpackungen erstmals in Verkehr gebracht werden, sofern dies gewerblich (und nicht privat ohne Gewinnerzielungsabsicht) geschieht.
Anders sieht es bei der neuen Pflicht zur Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung (VE) aus.

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