NOVENTIZ >> Ihr Lizenzierungssystem

FAQ

16. Kann ein Vertreiber (z.B. Supermarktkette) von seinem Lieferanten eine Lizenzierungsbestätigung verlangen?

Da Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 VerpackV n.F. nur an „private Endverbraucher“ abgegeben werden dürfen, wenn sich die Hersteller oder Vertreiber der Verpackungen an einem System beteiligt haben, hat der Letztvertreiber ein berechtigtes Interesse sich der Beteiligung der Verkaufsverpackungen zu versichern.
Nach dem Ausschuss für Produktverantwortung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) benötigt der Vertreiber vom Lieferanten jedoch keine umfangreichen Nachweise dafür, dass an den privaten Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen bei einem dualen System lizenziert sind. In der Regel genüge dem Letztvertreiber dieser Verpackungen „eine entsprechende schriftliche Bestätigung“ des Vorvertreibers über die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen.

<< Zurück

Download TÜV-Zertifikat Download TÜV-Gütebescheinigung