FAQ
4. Warum ist die Unterscheidung zwischen Verkaufsverpackungen für den „privaten“ und den „gewerblichen Endverbraucher“ so wichtig?
Die Anforderungen bei Verkaufsverpackungen für „private Endverbraucher“ sind wesentlich höher als bei Verkaufsverpackungen für „gewerbliche Endverbraucher“. Die Regelungen für Verkaufsverpak- kungen für den „gewerblichen Endverbraucher„ sind fast identisch mit denen für Transportver- packungen.
Früher standen die Regelungen für Verkaufsverpackungen für den „gewerblichen Endverbraucher“ in § 6 der alten VerpackV. Seit 1. Januar 2009 gilt der neue § 6 VerpackV nur noch für Verkaufsverpak- kungen für den „privaten Endverbraucher“ und der neue § 7 VerpackV nur noch für Verkaufsverpackun- gen für den „gewerblichen Endverbraucher“.









