FAQ
19. Was sind “Vollständigkeitserklärungen” (VE) und was beinhalten sie?
Mit dem neuen § 10 der VerpackV wird eine Pflicht zur Abgabe von “Vollständigkeitserklärungen” (VE) für bestimmte Unternehmen eingeführt.
Als Bestandteile dieser VE werden folgende Angaben verlangt:
- die in Verkehr gebrachten Mengen an Verkaufsverpackungen für den privaten und gewerblichen Endverbraucher, jeweils unterschieden nach dem Verpackungsmaterial,
- die Aufteilung der Verpackungsmengen für den privaten Endverbraucher auf die dualen Systeme,
- ggf. Angaben zu Materialarten und -mengen in Branchenlösungen sowie den Namen desjenigen, der darüber den Nachweis vorlegt,
- Angaben zur Art der Verwertung der Verkaufsverpackungen für den gewerblichen Endverbraucher.









