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FAQ

19. Was sind “Vollständigkeitserklärungen” (VE) und was beinhalten sie?

Mit dem neuen § 10 der VerpackV wird eine Pflicht zur Abgabe von “Vollständigkeitserklärungen” (VE) für bestimmte Unternehmen eingeführt.
Als Bestandteile dieser VE werden folgende Angaben verlangt:

  • die in Verkehr gebrachten Mengen an Verkaufsverpackungen für den privaten und gewerblichen Endverbraucher, jeweils unterschieden nach dem Verpackungsmaterial,
  • die Aufteilung der Verpackungsmengen für den privaten Endverbraucher auf die dualen Systeme,
  • ggf. Angaben zu Materialarten und -mengen in Branchenlösungen sowie den Namen desjenigen, der darüber den Nachweis vorlegt,
  • Angaben zur Art der Verwertung der Verkaufsverpackungen für den gewerblichen Endverbraucher.
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