FAQ
21. Wer kontrolliert das Einhalten der Regularien?
Zuständig für den Erlass von Verwaltungsakten und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die gemäß § 63 KrW-/AbfG zuständigen Landesbehörden. Diese werden durch die Landesregierungen oder die von ihnen autorisierten Stellen bestimmt, soweit eine Regelung nicht durch Landesgesetz oder Landesverordnung erfolgt.









