
5 nach 12? Jetzt noch Beteiligungsvertrag für 2019 abschließen
Das seit dem 01.01.2019 geltende Verpackungsgesetz legt allen Unternehmen, die verpackte Waren an Endverbraucher abgeben auf, diese Verpackungen an einem Dualen System zu beteiligen und sich selbst bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (www.verpackungsregister.org) zu registrieren.
Sofern Sie ohne diese Beteiligung bereits 2018 oder Anfang 2019 Waren in Verkehr gebracht haben, wäre es also statt „5 vor 12“ bereits „5 nach 12“!
Nutzen Sie daher schnell die Online-Beteiligungsmöglichkeit der Noventiz-Gruppe über Noventiz Direkt oder wenden Sie sich bei größeren Mengen an unseren Vertrieb unter 0221/800 158-530.
Vermeiden Sie ein Vertriebsverbot – nutzen Sie das duale System der Noventiz-Gruppe!