Aufgaben Zentrale Stelle

Aufgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Im Verpackungsgesetz ist die Schaffung einer sogenannten Zentralen Stelle vorgesehen. Darum haben Hersteller und Vertreiber oder von ihnen getragene Interessenverbände am 28. Juni 2017 die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ mit Sitz in Osnabrück offiziell gegründet. Die Zentrale Stelle ist mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und soll als neutrale Institution dazu beitragen, die Effizienz des Vollzugs zu steigern und den Wettbewerb zu stärken. Die Zentrale Stelle unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht durch das Umweltbundesamt.

Die Zentrale Stelle soll sicherstellen, dass sämtliche Verpackungen, die in Deutschland zum privaten Endverbraucher gelangen, ordnungsgemäß zurückgeführt und recycelt werden. Zudem soll sie dafür sorgen, dass sich alle Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen gemäß den Vorschriften des Gesetzes an den Kosten des Recyclingsystems „Gelbe Tonne/ Gelber Sack“ beteiligen. Dafür müssen sich künftig diese Hersteller bei der Zentralen Stelle registrieren lassen – von den ganz großen Produzenten bis hin zum Kleinsthändler auf ebay. Betroffen sind insgesamt etwa 700.000 Unternehmen. Wie die Zentrale Stelle Verpackungsregister arbeitet, zeigt ein Informationsfilm.

 Aufgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Das Verpackungsgesetz sieht für die Zentrale Stelle folgende Aufgaben vor:

    • Registrierung der Hersteller und Veröffentlichung im Internet
    • Entgegennahme und Prüfung der Datenmeldungen von Herstellern und Systemen
    • Prüfung der hinterlegten Vollständigkeitserklärungen
    • Prüfung der von den Systemen vorgelegten Mengenstromnachweise
    • Erarbeitung eines Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt)
    • Marktanteilsberechnung für Systeme
    • Einordnung von Verpackungen als systembeteiligungspflichtig
    • Prüfung der Branchenlösungen
    • Aufnahme von Sachverständigen und sonstigen Prüfern in ein öffentliches Prüfregister
    • Entwicklung von Prüfleitlinien

 

Daten über Menge und Art der Verpackungen von den dualen Systemen wie beispielsweise Noventiz Dual sowie die erforderlichen Mengenstromnachweise prüft die Zentrale Stelle auf Rechtskonformität und Plausibilität. Verstöße meldet sie den zuständigen Landesbehörden, die wiederum hohe Geldbußen oder Verkaufsverbote aussprechen können. Außerdem führt die Zentrale Stelle zukünftig ein Register mit Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern, die für die dualen Systeme und Hersteller tätig werden dürfen.

 Wann muss ich mich bei der Zentralen Stelle registrieren?

Bis zum 1. Januar 2019 müssen sich alle Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen registrieren lassen. Voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2018 schafft die Zentrale Stelle die Möglichkeit zur Vorregistrierung, so dass für alle gesichert ist, dass die Registrierungspflicht pünktlich zum 01.01.2019 erfüllt werden kann.

Ab dem 1. Januar 2019 müssen dann auch die Vollständigkeitserklärungen nicht mehr den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern hinterlegt werden, sondern der Zentralen Stelle. Dies gilt auch für Vollständigkeitserklärungen, die sich auf das Kalenderjahr 2018 beziehen.

Kann die Zentrale Stelle auch Strafen verhängen?

Nein. Die Zentrale Stelle ist befugt, im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt einheitliche Prüfrichtlinien zu entwickeln. Sie ist auch für die Entgegennahme der Datenmeldungen zuständig und überprüft die Übereinstimmung dieser Meldungen von Herstellern und dualen Systemen. Eventuelle Gesetzesverstöße werden aber durch die jeweils zuständige Landesbehörde geahndet.

Wie ist die Zentrale Stelle organisiert?

Mit dem 13. November 2017 wurden die vier gesetzlich vorgesehenen Organe konstituiert und haben ihre Arbeit aufgenommen. Damit sind Vorstand, Kuratorium, Verwaltungsrat und Beitrag vollständig besetzt. Auch die Leitungsbereiche aller Abteilungen bzw. Sachbereiche sind nun vollständig personell besetzt. Am Standort Osnabrück beschäftigt die Zentrale Stelle derzeit 17 Mitarbeiter.

 

Die Pflicht zur Beteiligung der inverkehrgebrachten, systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie die Pflicht zur Registrierung bei der Zentralen Stelle obliegt nach VerpackG den Herstellern. Bei Nichtbefolgung können die Länder Bußgelder und Verkaufsverbote aussprechen. Im Sinne einer rechtskonformen Bestätigung sollten Anforderungen der Zentralen Stelle daher bereits im Vorfeld unbedingt in die betrieblichen Abläufe integriert werden. Auf Wunsch unterstützt Noventiz soweit möglich bei diesem Integrationsprozess und der Übernahme aller administrativen Aufgaben.

 

Sie haben Fragen zur neuen Registrierungs- und Datenmeldungspflicht nach VerpackG? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Sie erreichen unser Service-Team unter Telefon 0221 800 158-70 oder per Mail unter info@noventiz.de