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Neuer Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen liegt vor

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Ausgabe 2020 des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht. Der neue Mindeststandard vereinfache die Anwendung deutlich: Anhand eines detailliert beschriebenen Prüfverfahrens sollen Unternehmen die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen noch leichter überprüfen können.

In der neuen Fassung würden nun auch technische Innovationen abgebildet werden, die noch nicht flächendeckend bestehen. Zu diesem Zweck sei eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt worden.

Der neue Mindeststandard sei damit noch einmal dynamischer ausgerichtet worden. Die grundlegende Struktur mit drei Standard-Kriterien hat sich laut ZSVR in der Praxis klar bewährt. Mit der Prüfung des Vorhandenseins einer Verwertungsinfrastruktur, der Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie der Berücksichtigung von Recyclingunverträglichkeiten lasse sich anwenderfreundlich ermitteln, ob eine Verpackung gut zu recyceln sei. Verbundverpackungen aus Papier und Kunststoff würden zunehmend zum Problem werden.

Es gäbe aktuell Tendenzen zu Verpackungen, die bestenfalls teilweise verwertet werden könnten. Die Plastikdebatte, die Single-Use-Plastics-Richtlinie, die europäische Plastiksteuer- dies alles dränge die Abfallhierarchie mit Abfallvermeidung und -verwertung in den Hintergrund. Stattdessen würden im Zuge dieser Diskussionen faserbasierte Verpackungen mit Kunststoffanteil rasant zunehmen. Diverse Unternehmen hätten aufgrund der Kritik an Plastikverpackungen auf Papierverpackungen umgestellt, verwendeten dabei aber kunststoffbeschichtete Verbunde. Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, appelliert: „Der Trend bei den Verbundverpackungen geht klar zu Lasten des Recyclings. Auch wenn eine Verpackung hauptsächlich aus Papier besteht: Sobald eine Kunststoffbeschichtung dazu kommt, wird das Recycling begrenzt. Recyclingfähige Verpackungsalternativen aus Monomaterialien sind aus ökologischen Gesichtspunkten klar zu bevorzugen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ökologie in der Diskussion wieder die Oberhand gewinnt.“, so Rachut.

Der neue Mindeststandard helfe, die Recyclingfähigkeit zu beurteilen. Er könne damit einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um Verpackungen leisten.

 

Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister

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Nachhaltige Verpackungen auch für den Handel ein Top-Thema

Mit dem Verpackungsgesetz VerpackG hat das Thema Recyclingfähigkeit von Verpackungen eine größere Bedeutung bekommen. Und auch der Handel nimmt sich diesem Aspekt vermehrt an. Punktete man in der Vergangenheit in den Regalen der Super- oder Drogeriemärkte mit einem Bio-Siegel oder der regionalen Herkunft, so wird einer nachhaltigen Verpackung mehr und mehr Bedeutung geschenkt. Diesen Trend unterstützt der jährliche Handeslmarkenmonitor, einer Kooperation der Lebensmittelzeitung LZ und dem Marktforschungsinstitut ipsos.

Interessante Erkenntnis: Der Verbraucher unterscheidet nicht zwischen Handelsmarken und klassischen Marken. Die Erwartungshaltung seitens der Konsumenten ist hier gleichermaßen hoch. Mehr als drei Viertel aller Befragten wünschen sich laut der aktuellen Befragung:

  • so wenig Verpackung wie möglilch (78%)
  • möglichst wenig Verpackungsmüll (76%)
  • wenig bis gar kein Plaktik (75%)

Der Handelsmarketinmonitor wird seit 2014 jährlich erhoben. Untersucht wird die Wahrnehmung von Handelsmarken sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf. Für die Studie werden 1.000 Interviews mit Personen in Deutschland ab 18 Jahren befragt. Alle Infos zu der Studie gibt es hier.

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Was macht eine gute Verpackung aus?

Die aktuellen Hygiene-Diskussionen durch die Corona-Pandemie betreffen auch den Einsatz unserer Verpackungen. Denn der Schutz der eingepackten Waren und Güter ist eine zentale Funktion von Verpackungen. Gibt es darüber hinaus noch weitere Gründe, die den Einsatz von Verpackungen rechtfertigen? Und welche können das sein? Dies wollte das Deutsche Verpackungsinstitut dvi anlässlich des diesjährigen Tag der Verpackung herausfinden. Und hat Konsumenten in Deutschland, Österreich und der Schweiz gefragt, was für sie eine gute Verpackung ausmacht. Unter dem Hashtag #guteVerpackung  haben Verbraucher und Unternehmer via Social Media zahlreiche Beispiele gepostet und Begründungen geliefert.

Das Ergebnis der Befragung: Neben Hygiene, Gesundheit und Sicherheit sind auch Schönheit, Lebensfreude oder Lust am Schenken wichtige Aspekte für den Einsatz von Verpackungen. Genauso wie Komfort und Mehrfachnutzen. Erfreulich: Ganz oben auf der Liste steht auch in Zeiten von Corona die Nachhaltigkeit von eingesetzten Verpackungen. Alle Infos zu der Befragung auch unter www.tag-der-verpackung.de

 

Über das dvi: Das dvi ist ein Netzwerk der Verpackungswirtschaft, das Unternehmen aus allen Stufen der Wertschöpfungskette und unter Einschluss aller Materialien als Mitglieder vereint. Als Partner für Unternehmen, Industrie, Experten, Öffentlichkeit und Politik unterstützt das dvi den Know-how-Transfer und fördert den Dialog zwischen den Branchenakteuren. Darüber hinaus ist das dvi eine Plattform für Informationen, Einblicke, Impulse und Austausch zum Thema Verpackung.

Plastikmüll
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Entsorger fordern Mindestquote für recycelte Rohstoffe

Gelbe Tonne oder gelber Sack – seit fast 30 Jahren trennen die Deutschen ihren Plastik- vom Restmüll. Zu einer Einsparung an Müll hat das jedoch nicht geführt. In den vergangenen 20 Jahren hat sich der Jahresverbrauch an Plastikmüll pro Kopf sogar noch verdoppelt. Eine echte Kreislaufwirtschaft quer über alle Branchen ist immer noch nicht etabliert. Obwohl hiermit nicht nur große Mengen Ressourcen gespart werden könnten – auch CO2-Emissionen ließen sich durch konsequentes Handeln deutlich reduzieren.

BDE-Präsident Kurth forderte daher im Handelsblatt: „Wenn von den Menschen erwartet wird, dass sie ihren Müll sauber trennen, dann dürfen die Menschen auch erwarten, dass diese getrennten Abfälle auch sinnvoll weiterverarbeitet werden“. Damit unterstreicht er Forderungen der Entsorgungsbrache nach deutlichen Signalen für mehr Kreislaufwirtschaft. Und will das Thema in der Bundespolitik wieder stärker auf die Tagesordnung bringen.

Denn gesamten Artikel dazu können Sie hier lesen.

Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen mit Noventiz, Zentrale Stelle Verpackungsregister
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ZVSR macht Verstöße gegen das VerpackG öffentlich

Seit über einem Jahr betreibt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) das Verpackungsregister LUCID. Damit wird eine der zentralen Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz VerpackG umgesetzt. Mit den für alle Hersteller (das sind lt. ZVSR Produzenten, Händler, Importeure, Online- und Versandhändler, Vertreiber und sonstige Erstinverkehrbringer) hinterlegten Daten und Informationen schafft die Behörde eine größtmögliche Transparenz über die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz. Unternehmen, die der Pflicht nicht nachkommen, müssen mit Bußgeldern rechnen.

Ab sofort wird die ZVSR regelmäßig sogenannte „Fallberichte“ erstellen. Die Hintergründe zu diesen Fallberichten erörtert Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister, im Interview mit dem Recyclingmagazin. Mit den Fallberichten sollen die Sachverhalte zu Verstößen gegen das Verpackungsgesetz transparent dargelegt. Die mit den Berichten veröffentlichten Fälle liegen den Landesvollzugsbehörden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Webseite der ZSVR vor. Mit dieser Maßnahme sollen Hersteller in die Lage versetzt werden, eigenes rechtswidriges Verhalten schneller zu identifizieren und abzustellen, so die Erklärung der ZVSR. Die komplette Pressemeldung der Zentralen Stelle Verpackungsregister können Sie hier lesen.

Rechtskonforme Lizenzierung mit Noventiz

Bei allen Fragen rund um Ihre Pflichten aus dem Verpackungsgesetz helfen Ihnen die Experten von Noventiz. Gehen Sie kein Risiko ein und lizenzieren Sie alle von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen ordnungsgemäß.

Mülltrennung
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Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz

Laut Einschätzung der Bundesumweltministerin Svenja Schulze legt die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Grundlagen auf dem Weg hin zu weniger Abfall und mehr Recycling. “Mit drei zentralen Maßnahmen nehmen wir den Bund, aber auch Hersteller und Händler stärker als bisher in die Verantwortung: Recycelte Produkte bekommen Vorrang in der öffentlichen Beschaffung. Mit der neuen ‚Obhutspflicht‘ hat der Staat in Zukunft erstmals rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Wer Einwegprodukte, wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen.”

Am 12.02.2020 hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag der Bundesumweltministerin den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht.

Die Pressemeldung des Bundesumweltministeriums finden Sie hier. Bei Fragen stehen die Experten von Noventiz ebenfalls unterstützend zur Verfügung.

Müll, Abfall, WEEE-Richtlinie
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WEEE-Richtlinie: Alles Wichtige für Hersteller und Vertreiber (Gastbeitrag)

Wenn Sie als Hersteller oder Vertreiber Elektro- und Elektronikgeräte (Elektrogeräte) erstmals in Deutschland auf den Markt bringen, unterliegen Sie dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Das ElektroG basiert auf der europäischen WEEE-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) und setzt die europäischen Vorgaben in Deutschland um.

Aber was müssen Unternehmen beachten, die Elektrogeräte auch in anderen EU-Ländern auf den Markt bringen oder in ein EU-Land expandieren wollen? Der folgende Gastbeitrag von unserem Kooperationspartner – dem weee full-service der Bitkom Servicegesellschaft – erläutert die WEEE-Richtlinie und die daraus resultierenden gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen.

Was ist das Ziel der EU-WEEE-Richtlinie?

Das Ziel der europäischen WEEE-Richtlinie ist es, Abfälle von Elektronikgeräten zum Schutz der Umwelt zu vermeiden bzw. durch Wiederverwendung und Recycling zu reduzieren.

Sie regelt daher für Unternehmen, die Elektrogeräte in Verkehr bringen, das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektrogeräten.

Welche Verpflichtungen haben Unternehmen, die Elektrogeräte ins europäische Ausland verkaufen möchten?

Die WEEE-Richtlinie gibt vor, dass Hersteller ihre Elektrogeräte vor dem Verkaufsstart im entsprechenden Land bei der zuständigen Behörde registrieren, die Registrierungsnummer (sog. WEEE-Nummer) angeben, die in Verkehr gebrachten Mengen regelmäßig melden und eine umweltgerechte Entsorgung der Altgeräte sicher stellen müssen.

Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, können sich Hersteller grundsätzlich anerkannten kollektiven Systemen (so genannten compliance schemes) anschließen, die die Rücknahme und die Entsorgung der Elektroaltgeräte im dem entsprechenden Land regeln. Hersteller, die in den Ländern keine Niederlassung haben, müssen einen Bevollmächtigten vor Ort beauftragen. Der Bevollmächtigte übernimmt anstelle des Herstellers die gesetzlichen Pflichten im entsprechenden Land.

Darüber hinaus bestehen gewisse Kennzeichnungs-, Anzeige- und Informationspflichten für Unternehmen. Zum Beispiel müssen die Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Tonne gekennzeichnet sein.

Gelten mit der Umsetzung der WEEE-Richtlinie in ganz Europa die gleichen Regeln?

Nein, die WEEE-Richtlinie wird über nationale Gesetzgebungen umgesetzt. Während in Deutschland das ElektroG die WEEE-Richtlinie in nationales Gesetz umsetzt, regelt dies zum Beispiel in Österreich die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten (EAG-VO).

Hersteller von Elektrogeräten müssen je nach Land unterschiedliche gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf die Entsorgung von Elektrogeräten erfüllen. Es gibt in der EU keine zentrale Registrierungsstelle, so dass sich Hersteller in jedem Land einzeln registrieren müssen, in denen sie Elektrogeräte in Verkehr bringen möchten. Die jeweilige WEEE-Nummer gilt nur in dem entsprechenden Land.

Welche Vorgaben gibt es im Zuge der Novellierung der WEEE-Richtlinie und mit Einführung des offenen Anwendungsbereichs (Open Scope)?

Mit der Novellierung der WEEE-Richtlinie am 04. Juli 2012 haben sich die gesetzlichen Anforderungen in den einzelnen Ländern nach und nach geändert. So wurde in vielen Ländern der offene Anwendungsbereich mit den neuen 6 Kategorien (sog. Open Scope) eingeführt. In Deutschland gilt der Open Scope seit dem 15. August 2018. Aber was heißt das konkret für die betroffene Unternehmen?

Durch die Novellierung wurde der Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie erweitert, so dass mehr Elektrogeräte als bisher unter die Richtlinie fallen. Bislang fielen Produkte unter das Gesetz, wenn sie in eine der ehemalig zehn WEEE-Kategorien passten. Wenn dies nicht der Fall war, wurden sie nicht als Elektrogerät eingestuft und fielen nicht in den Anwendungsbereich.
In vielen Ländern der EU waren zum Beispiel Produkte wie Haushaltsleuchten, Chipkarten oder Druckerpatronen mit Chip bisher nicht vom Anwendungsbereich erfasst. Diese Zuordnung ändert sich nun, so dass weitere Elektrogeräte entsprechend im jeweiligen Land registriert und gemeldet werden müssen.

Die Umsetzung in den einzelnen EU-Ländern fällt unterschiedlich aus, so dass sich Hersteller von Elektrogeräten in den jeweiligen Ländern informieren müssen wie der aktuelle Stand ist. Genau wie in Deutschland müssen Unternehmen auch in anderen Ländern daher prüfen, ob ihre Produkte jetzt in den neuen Anwendungsbereich fallen oder ob eine Änderung der Registrierung erforderlich ist.

Welche Dienstleistungen bietet die Bitkom Servicegesellschaft in diesem Kontext an?

Wir unterstützen Hersteller von Elektrogeräten dabei, ihre Pflichten nach der WEEE-Richtlinie in den Ländern, in denen sie ihre Produkte in Verkehr bringen, zu erfüllen. Unternehmen profitieren von unserem europaweiten Netzwerk an Kooperationspartnern und von unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden.

Wir unterstützen Unternehmen nicht nur bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach der WEEE-Richtlinie, sondern auch nach der europäischen Batterie-Richtlinie und bieten diesbezüglich Hilfe bei den Registrierungen und Meldungen sowie der Entsorgung der Produkte an.

Gerne können Sie sich in unserem kostenlosen 45-minütigen Online-Seminar zur WEEE-Registrierung in Europa einen ersten Überblick verschaffen.

Noventiz Dual GmbH
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Nach angekündigtem Ausstieg der RKD: Noventiz Dual steht bereit

Mit der Ankündigung der RKD Recycling Kontor Dual, den Betrieb des dualen Systems zum 31.03.2019 einzustellen, stehen viele Verpflichtete vor der Herausforderung, schnell und unbürokratisch einen neuen Vertragspartner für die Beteiligung von Verkaufsverpackungen ab dem 01.04.2019 zu finden.

Als mittelständisches duales System steht die Noventiz Dual GmbH hier als Partner bereit, den betroffenen Unternehmen kurzfristig einen fairen Vertrag zu wettbewerbsfähigen Konditionen anzubieten.

„Mit RKD verabschiedet sich innerhalb von 12 Monaten bereits das zweite Duale System aus dem Markt. Auch wenn es sich hier um einen geordneten Ausstieg handelt, ist es doch ein Alarmzeichen für die weitere Konzentration des Marktes auf wenige Grossanbieter!“, so Noventiz Dual Geschäftsführer Dirk Boxhammer.

Als mittelständisches duales System ohne Zugehörigkeit zu einem Entsorgungsunternehmen steht die Noventiz Dual GmbH weiter für die Pluralität des Marktes und wird für die vom Ausstieg der RKD betroffenen Unternehmen, die einen neuen Partner suchen,  einen reibungslosen Übergang zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ab dem 01.04.2019 sicherstellen

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Die dualen Systeme starten Test-Kampagne zum Recycling in Euskirchen

Ziele der Informationsoffensive: die Qualität der Verpackungssammlung verbessern, die Sammelmenge von Verpackungen erhöhen und Vorurteile zum Recycling abbauen.

In Deutschland landet viel Restmüll in der Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack, obwohl er dort nicht hingehört. In manchen Gebieten liegt die Fehlwurfquote bei bis zu 60 Prozent (Quelle: bvse 2018). Falsch entsorgter Müll ist ein Problem, weil er das Verpackungsrecycling behindert oder sogar unmöglich macht. Dies erschwert auch die Erreichung der vorgeschriebenen Recyclingquoten im Verpackungsgesetz, das in Deutschland seit dem 1. Januar 2019 gilt.

Aus diesem Grund starten die dualen Systeme in Deutschland im April 2019 die Informationskampagne “Mülltrennung wirkt” im Kreis und der Stadt Euskirchen/NRW.
Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger für ihre eigene wichtige Rolle beim Recycling zu sensibilisieren und beim richtigen Trennen zu unterstützen, wozu die Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß Verpackungsgesetz neuerdings verpflichtet sind. Anzeigen, Plakate und Radiospots klären darüber auf, was in den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne gehört – und was nicht.

“Viele Verbraucher wissen leider nicht, dass sich ihr Handeln beim Trennen von Abfall direkt auf das Recycling von Verpackungen auswirkt. Denn nur was korrekt getrennt wird, kann von uns, den dualen Systemen, recycelt und muss nicht verbrannt werden.”, erläutert Axel Subklew, Ansprechpartner des dualen Systems, das für den Kreis Euskirchen zuständig ist.

Die Testphase der Kampagne “Mülltrennung wirkt” wird von April bis Ende Juni 2019 im Kreis und der Stadt Euskirchen umgesetzt. Bei einem erfolgreichen Test wird die Kampagne 2020 bundesweit durchgeführt. Dann sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Deutschland mit TV-Spots, Plakaten, Online- sowie PR-Maßnahmen motiviert werden, alle ihre gebrauchten Verpackungen zu sammeln und richtig vom Müll zu trennen. Umgesetzt wird die Kampagne von der Agentur Scholz & Friends Berlin.

 

Über die dualen Systeme:
Die dualen Systeme in Deutschland organisieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen, damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Recyclingquoten erreicht werden. Aktuell sind es neun privatwirtschaftlich organisierte Systeme, die mit ihren Dienstleistern aus der Entsorgungs- und Recyclingbranche diese Aufgabe erfüllen. Grundlage für die Arbeit der dualen Systeme ist das Verpackungsgesetz. Kontaktmöglichkeiten finden Sie ab dem Start der Kampagne unter www.muelltrennung-wirkt.de.

e-Commerce Day 2018
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e-Commerce Day 2018: Neues Verpackungsgesetz wichtiges Thema für Online-Händler

e-Commerce Day 2018: Bereits zum dritten Mal in Folge wird Noventiz auf der wichtigen Fachmesse für Online-Händler seine Dienstleistungen vorstellen. In diesem Jahr wird insbesondere das neue Verpackungsgesetz ein wichtiges Thema für den Entsorgungsdienstleister sein. Mit Inkrafttreten zum 01.01.2019 kommen auch auf Online-Händler neue Pflichten zu, wie beispielsweise erstmals eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

 Neue Anforderungen durch das Verpackungsgesetz

Schon die Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet Online-Händler zur Rücknahme der in Umlauf gebrachten Verpackungen. Dies geschieht die Beteiligung an einem dualen System wie z.B. Noventiz Dual. Zur Abwicklung steht mit Noventiz Direct eine einfache Online-Lösung zur Verfügung: Händler können dabei direkt auf der Webseite die Menge jeweiligen Verpackungsmaterialien angeben und erhalten umgehend ein entsprechendes Angebot. In nur drei Schritten ist die rechtssichere Lizenzierung erledigt.

 

Mit dem Verpackungsgesetz kommen zum 01.01.2019 weitere Anforderungen auf die Online-Händler zu. Erstmals müssen Unternehmen sich bei der neuen Zentralen Stelle Verpackungsregister mit ihren Daten registrieren und später dort auch ihre Mengen melden. Bisher steht das Datum für die Fertigstellung des Registers noch nicht fest. Sicher ist nur, dass die Registrierungen persönlich von den verpflichteten Unternehmen vorgenommen werden müssen. Für Fragen zum Verpackungsgesetz stehen Ihnen die Experten von Noventiz am Stand 19B den ganzen Messetag zur Verfügung.

 

 Neue Gerätekategorien im ElektroG kommen

Auch im Bereich des ElektroG gibt es Neuerungen. So ändern sich zum 15.08.2018 die Gerätekategorien. Die bisher geltenden 10 Kategorien und 32 Gerätearten werden entsprechend der europäischen WEEE-Richtlinie durch 6 neue Kategorien ersetzt. Die Änderung der Kategorien macht auch eine Anpassung der Gerätearten notwendig. Deren Anzahl wird auf nur noch 17 reduziert.

Die Änderungen wirken sich nicht nur auf schon bestehende Registrierungen aus, sondern sind auch für neu zu beantragende Registrierungen relevant. Mit der Umstellung auf den sogenannten offenen Anwendungsbereich („Open Scope“) fallen jetzt sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind. So können zukünftig auch Produkte aus den Bereichen Möbel oder Bekleidung registrierungspflichtig werden, sofern sie mit elektrischen Funktionen ausgestattet sind. Bei fehlenden oder falschen Registrierungen drohen Vertreibern Bußgelder bis hin zum Betriebsverbot. Fragen zu den neuen Gerätekategorien beantworten Ihnen die Experten von Noventiz. Diese treffen Sie auf dem e-Commerce Day 2018 am Stand 19B.

 

Sie haben Fragen zu den neuen Pflichten nach VerpackG? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Sie erreichen unser Service-Team unter Telefon 0221 800 158-70 oder per Mail unter info@noventiz.de