Wenn Sie als Hersteller oder Vertreiber Elektro- und Elektronikgeräte (Elektrogeräte) erstmals in Deutschland auf den Markt bringen, unterliegen Sie dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Das ElektroG basiert auf der europäischen WEEE-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) und setzt die europäischen Vorgaben in Deutschland um.
Aber was müssen Unternehmen beachten, die Elektrogeräte auch in anderen EU-Ländern auf den Markt bringen oder in ein EU-Land expandieren wollen? Der folgende Gastbeitrag von unserem Kooperationspartner – dem weee full-service der Bitkom Servicegesellschaft – erläutert die WEEE-Richtlinie und die daraus resultierenden gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen.
Was ist das Ziel der EU-WEEE-Richtlinie?
Das Ziel der europäischen WEEE-Richtlinie ist es, Abfälle von Elektronikgeräten zum Schutz der Umwelt zu vermeiden bzw. durch Wiederverwendung und Recycling zu reduzieren.
Sie regelt daher für Unternehmen, die Elektrogeräte in Verkehr bringen, das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektrogeräten.
Welche Verpflichtungen haben Unternehmen, die Elektrogeräte ins europäische Ausland verkaufen möchten?
Die WEEE-Richtlinie gibt vor, dass Hersteller ihre Elektrogeräte vor dem Verkaufsstart im entsprechenden Land bei der zuständigen Behörde registrieren, die Registrierungsnummer (sog. WEEE-Nummer) angeben, die in Verkehr gebrachten Mengen regelmäßig melden und eine umweltgerechte Entsorgung der Altgeräte sicher stellen müssen.
Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, können sich Hersteller grundsätzlich anerkannten kollektiven Systemen (so genannten compliance schemes) anschließen, die die Rücknahme und die Entsorgung der Elektroaltgeräte im dem entsprechenden Land regeln. Hersteller, die in den Ländern keine Niederlassung haben, müssen einen Bevollmächtigten vor Ort beauftragen. Der Bevollmächtigte übernimmt anstelle des Herstellers die gesetzlichen Pflichten im entsprechenden Land.
Darüber hinaus bestehen gewisse Kennzeichnungs-, Anzeige- und Informationspflichten für Unternehmen. Zum Beispiel müssen die Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Tonne gekennzeichnet sein.
Gelten mit der Umsetzung der WEEE-Richtlinie in ganz Europa die gleichen Regeln?
Nein, die WEEE-Richtlinie wird über nationale Gesetzgebungen umgesetzt. Während in Deutschland das ElektroG die WEEE-Richtlinie in nationales Gesetz umsetzt, regelt dies zum Beispiel in Österreich die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten (EAG-VO).
Hersteller von Elektrogeräten müssen je nach Land unterschiedliche gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf die Entsorgung von Elektrogeräten erfüllen. Es gibt in der EU keine zentrale Registrierungsstelle, so dass sich Hersteller in jedem Land einzeln registrieren müssen, in denen sie Elektrogeräte in Verkehr bringen möchten. Die jeweilige WEEE-Nummer gilt nur in dem entsprechenden Land.
Welche Vorgaben gibt es im Zuge der Novellierung der WEEE-Richtlinie und mit Einführung des offenen Anwendungsbereichs (Open Scope)?
Mit der Novellierung der WEEE-Richtlinie am 04. Juli 2012 haben sich die gesetzlichen Anforderungen in den einzelnen Ländern nach und nach geändert. So wurde in vielen Ländern der offene Anwendungsbereich mit den neuen 6 Kategorien (sog. Open Scope) eingeführt. In Deutschland gilt der Open Scope seit dem 15. August 2018. Aber was heißt das konkret für die betroffene Unternehmen?
Durch die Novellierung wurde der Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie erweitert, so dass mehr Elektrogeräte als bisher unter die Richtlinie fallen. Bislang fielen Produkte unter das Gesetz, wenn sie in eine der ehemalig zehn WEEE-Kategorien passten. Wenn dies nicht der Fall war, wurden sie nicht als Elektrogerät eingestuft und fielen nicht in den Anwendungsbereich.
In vielen Ländern der EU waren zum Beispiel Produkte wie Haushaltsleuchten, Chipkarten oder Druckerpatronen mit Chip bisher nicht vom Anwendungsbereich erfasst. Diese Zuordnung ändert sich nun, so dass weitere Elektrogeräte entsprechend im jeweiligen Land registriert und gemeldet werden müssen.
Die Umsetzung in den einzelnen EU-Ländern fällt unterschiedlich aus, so dass sich Hersteller von Elektrogeräten in den jeweiligen Ländern informieren müssen wie der aktuelle Stand ist. Genau wie in Deutschland müssen Unternehmen auch in anderen Ländern daher prüfen, ob ihre Produkte jetzt in den neuen Anwendungsbereich fallen oder ob eine Änderung der Registrierung erforderlich ist.
Welche Dienstleistungen bietet die Bitkom Servicegesellschaft in diesem Kontext an?
Wir unterstützen Hersteller von Elektrogeräten dabei, ihre Pflichten nach der WEEE-Richtlinie in den Ländern, in denen sie ihre Produkte in Verkehr bringen, zu erfüllen. Unternehmen profitieren von unserem europaweiten Netzwerk an Kooperationspartnern und von unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden.
Wir unterstützen Unternehmen nicht nur bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach der WEEE-Richtlinie, sondern auch nach der europäischen Batterie-Richtlinie und bieten diesbezüglich Hilfe bei den Registrierungen und Meldungen sowie der Entsorgung der Produkte an.
Gerne können Sie sich in unserem kostenlosen 45-minütigen Online-Seminar zur WEEE-Registrierung in Europa einen ersten Überblick verschaffen.