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Noventiz ist Aussteller auf dem e-commerce Day 2017 in Köln
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Noventiz stellt auf dem e-commerce Day Rücknahmelösungen für Online-Händler vor

Auch in diesem Jahr wird Noventiz am 12. Mai mit einem eigenen Stand auf dem e-Commerce Day in Köln vertreten sein. Dort können sich interessierte Kunden über Rücknahmelösungen für Online-Händler informieren. Der Entsorgungsdienstleister stellt sicher, dass Verpackungen, Elektrogeräte und andere Materialien fachgerecht entsorgt werden. Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen müssen so kein eigenes Recycling- und Entsorgungsnetzwerk aufbauen, sondern können die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen an Noventiz delegieren.  Über ein Online-Portal wird die fachgerechte Entsorgung zudem dokumentiert, sodass alle gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang erfüllt werden. Die Händler können sich somit wieder zu einhundert Prozent auf ihre Stärken bei Verkauf und Beratung konzentrieren.

elektroretoure24: Die einfache Lösung für alte Elektrogeräte

Eine der präsentierten Rücknahmelösungen für Online-Händler ist das Online-Portal elektroretoure24. Das Angebot stellt eine einfache und kostengünstige Möglichkeit dar, die Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) für Vertreiber zu erfüllen. Danach sind Händler verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Ermöglicht wird dies bei elektroretoure24 durch eine Kooperation mit DHL. Der Kunde druckt sich online einfach einen Paketschein aus und bringt sein altes Gerät zur nächsten Filiale des Logistikunternehmens. Die weitere Entsorgung wird dann von Noventiz übernommen und dokumentiert. Online-Händler profitieren dabei von folgenden Vorteilen:

  1. Rechtssicherheit: Mit Wirkung vom 01. Juni 2017 werden die Bußgeldtatbestände des ElektroG nochmals verschärft. Händler, die gegen diese Pflichten verstoßen, müssen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Demzufolge ist mit einem deutlich effektiveren Vollzug durch die Länder zu rechnen. Durch die Beauftragung von Noventiz können diese Pflichten einfach und rechtssicher delegiert werden.
  2. Kein Logistik- und Lageraufwand: Der komplette Entsorgungsprozess wird von Noventiz übernommen. Eigene Kapazitäten müssen nicht aufgebaut oder vorgehalten werden.
  3. Die Umwelt profitiert: Durch die fachgerechte Entsorgung wird sichergestellt, dass die Belastungen für die Umwelt so niedrig wie möglich bleiben. Transportbedingte CO2-Emissionen werden zudem über den Kauf von Zertifikaten ausgeglichen.
  4. Bonus- und Rabattaktionen sind möglich: elektroretoure24 ermöglicht es den Händlern, das Einschicken von Altgeräten mit besonderen Aktionen zu belohnen. Auf diese Weise kann das Online-Portal auch als Marketingtool genutzt werden.

Noventiz Direct: Die Lösung für Verpackungsmaterialien

Auch Online-Händler sind laut Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung der selbst in Verkehr  gebrachten Verkaufsverpackungen sicherzustellen. Dies geschieht in der Regel durch die verpflichtende Beteiligung an einem dualen System. Noventiz hat in diesem Zusammenhang mit Noventiz Direct ebenfalls eine einfache Online-Lösung entwickelt. Händler können dabei direkt auf der Webseite die Menge des selbst in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterials angeben und erhalten umgehend ein entsprechendes Angebot. Einfacher können die gesetzlichen Anforderungen in diesem Bereich nicht erfüllt werden.

Der e-commerce Day: Vom Branchentreffen zur bedeutenden Fachmesse

Der e-commerce Day war ursprünglich ein lockeres Branchentreffen, bei dem sich über neueste Entwicklungen im Bereich des Online-Handels ausgetauscht wurde. Inzwischen ist daraus eine der wichtigsten Fachmessen im Bereich e-Commerce geworden. Auch in diesem Jahr werden rund 80 Aussteller und mehr als 1.500 Besucher erwartet. Außerdem wird es ein interessantes Rahmenprogramm mit Fachvorträgen, Workshops und einer Führung durch das Kölner RheinEnergie-Stadion geben. Wer mehr über die Rücknahmelösungen für Online-Händler der Noventiz erfahren möchte, findet HIER weitere Informationen – oder besucht direkt unseren Stand auf dem e-Commerce Day 2017 im RheinEnergie Stadion.

Wertstoffgesetz, Noventiz
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Vom Wertstoffgesetz zum Verpackungsgesetz

In der aktuellen Ausgabe #16 des Noventiz-Magazins “EINFACH NOVENTIZ” äußert sich Markus W. Pauly in einem Gastbeitrag zum Entwurf des Verpackungsgesetz:

Mit Datum vom 19.07.2016 hat das BMUB den Entwurf eines Verpackungsgesetzes vorgelegt und die Ressortabstimmung mit anderen betroffenen Ministerien eingeleitet. Damit ist der ursprüngliche Plan, ein Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen, zunächst gescheitert. Das Verpackungsgesetz ist nach mehr als 25 Jahren Verpackungsrecht in Deutschland nichts anderes als eine 8. Novelle des Verpackungsrechts mit den Regelungsschwerpunkten der Einführung einer Zentralen Stelle und einer Registrierungspflicht bei dieser Stelle zur Effizienzsteigerung des Vollzugs sowie zur Stärkung des Wettbewerbs. Das Gesetz liegt mittlerweile in einer Entwurfsfassung mit Datum vom 10.08.2016 vor, die Anfang September 2016 Gegenstand einer Anhörung der beteiligten Wirtschaftskreise ist.
Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf mehrere Neuregelungen, auf die im Folgenden kurz eingegangen werden soll. Zunächst ist bemerkenswert, dass die abfallwirtschaftlichen Ziele des Verpackungsrechts dahingehend neu definiert wurden, im Rahmen einer gemeinsamen haushaltsnahen Sammlung von Verpackungsabfällen und weiteren stoffgleichen Haushaltsabfällen zusätzliche Wertstoffe für ein Recycling zu sammeln (§ 1 Abs. 2 VerpackG-E). Die mit 80% unerreichbare Zielquote für Mehrweg- sowie ökologisch vorteilhafter Einwegverpackungen wurde im Übrigen gestrichen. Stattdessen sind in dem Gesetz jetzt Hinweispflichten im Laden betreffend Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen vorgesehen, um die Mehrwegquote auf diesem Wege zu steigern. Obwohl die abfallwirtschaftlichen Ziele, die in dem Gesetz definiert sind, auch stoffgleiche Haushaltsabfälle, also Nicht-Verpackungsabfälle, in Bezug nehmen, wird in § 2 Abs. 1 VerpackG-E klargestellt, dass dieses Gesetz nur für Verpackungen gilt, nicht jedoch für stoffgleiche Nicht-Verpackungen.
Bemerkenswert ist, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Begriffsbestimmungen nunmehr den Begriff „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ definiert. Gemeint sind damit mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (§ 3 Abs. 9 VerpackG-E). Auch wenn die Einführung dieses Begriffes in der Begründung des Gesetzesentwurfs lediglich als redaktionelle Änderung bezeichnet wird, kommt dem Begriff erhebliche Bedeutung zu, da vor allem die neu eingeführte Registrierungspflicht an Hersteller adressiert ist, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen. Damit ist auch schon die zentrale Neuregelung in dem Gesetz  angesprochen, nämlich die Verpflichtung der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen diese unter Angabe bestimmter Daten bei der neu zu gründenden Zentralen Stelle registrieren zu lassen, bevor die Verpackungen in den Verkehr gebracht werden (§ 9 VerpackG-E). Soweit es um systembeteiligungspflichtige Verpackungen geht, enthält der Gesetzesentwurf zudem eine deutliche Erhöhung der Vorgaben für die Verwertungsquoten (§ 16 VerpackG-E).

Der Gedanke des Wertstoffgesetzes wird nunmehr in § 22 Abs. 5 VerpackG-E aufgegriffen. Dies erfolgt dadurch, dass im Rahmen der Abstimmung zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den dualen Systemen auch eine sogenannte einheitliche Wertstofferfassung für Nichtverpackungsabfälle aus Kunststoffen oder Metallen vereinbart werden kann. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass damit lediglich ein grober gesetzlicher Rahmen für die Einführung einer sogenannten einheitlichen Wertstoffsammlung vorgegeben wird. Die Einzelheiten der einheitlichen Wertstoffsammlung können unter den Parteien frei ausgehandelt werden, sodass die verschiedenen bereits heute vorhandenen Organisationsmodelle zur Einführung einer einheitlichen Wertstoffsammlung zum Zuge kommen können.

 

Für Diskussionen wird sicherlich eine neu eingeführte Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen der Abstimmung mit den dualen Systemen führen. Insoweit ist nunmehr in § 22 Abs. 2 VerpackG-E als eng begrenzte Ausnahme von dem grundsätzlichen im Verpackungsrecht geltenden Kooperationsprinzip vorgesehen, dass den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern einseitige hoheitliche Steuerungsmöglichkeiten eingeräumt werden, mit denen sie Einfluss auf die tatsächliche Ausgestaltung der Sammlung nehmen können, ohne auf eine Zustimmung der dualen Systeme angewiesen zu sein. Da der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung dazu selbst ausführt, es handele sich bei dieser Regelung um eine Ausnahme vom Kooperationsprinzip, ist bereits evident, dass damit auch ein rechtswidriger Verstoß gegen das Kooperationsprinzip vorliegt, da es für eine solche Ausnahme keinen sachlichen Grund gibt. Wie bereits ausgeführt, ist ein zentraler Punkt der Novelle die Pflicht zur Errichtung einer Zentralen Stelle durch die produktverantwortlichen Hersteller (§ 24 VerpackG-E). Vorbild dieser Zentralen Stelle ist zweifelsfrei die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR). Die Zentrale Stelle soll 31 verschiedene Aufgaben wahrnehmen, die in § 26 Abs. 1 VerpackG-E aufgezählt werden. Vor allem ist sie aber ausgestaltet als Registrierungsstelle für die Hersteller. Stark umstritten ist bereits heute die Zusammensetzung der Zentralen Stelle (vgl. BKartA, FAZ vom 06.08.2016, S. 22). Auch hier wird es noch einige Diskussionen geben, zumal die Zentrale Stelle bereits als „Big Brother“ der Verpackungswirtschaft bezeichnet wurde.

Das weitere Schicksal des Verpackungsgesetzes bleibt nunmehr abzuwarten. Geht es nach den Vorstellungen des BMUB, soll das Gesetz nach der Anhörung der beteiligten Kreise am 06. und 07.09.2016 im Oktober vom Kabinett beschlossen werden und dann Ende des Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres im Bundestag behandelt werden. Ob dies wirklich so geschieht und das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt, bleibt nach den bisherigen Erfahrungen mit vorherigen Novellen des Verpackungsrechts und insbesondere mit der unendlichen Geschichte des Wertstoffgesetzes abzuwarten.

 

Über den Autor:

Dr. Markus W. Pauly ist promovierter Jurist und hat 2015 die Kanzlei PAULY • Rechtsanwälte in Köln gegründet. Seine anwaltlichen Schwerpunkte liegen seit 25 Jahren im Bereich Umweltrecht, insbesondere im Abfall- und Immissionsschutzrecht. Dr. Pauly ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen und seit 2011 Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der RWTH Aachen.

10 Jahre Noventiz

Berlin, Bundesdruckerei. Hier lernten sich 2002 Markus Höfels und Dr. Matthias Niggemann kennen. Gemeinsam arbeiteten sie daran, Einweggetränkeverpackungen fälschungssicher zu kennzeichnen. 2006 legten sie den Grundstein für Noventiz – ein Jahr später stieß Dirk Boxhammer dazu. Heute leiten sie zu dritt die Unternehmensgruppe.

Noventiz ist als kompetenter Partner in der Entsorgungsbranche immer an der Seite seiner Kunden. Sei es die Umsetzung und Erfüllung verpackungsrechtlicher Pflichten im In- und Ausland, die Entsorgung von Produktionsabfällen oder aber auch das Angebot an Rücknahmemöglichkeiten im Internet – Noventiz liefert seit nunmehr zehn Jahren unterschiedlichste Lösungen aus einer Hand. Doch welche Philosophie steckt hinter dem erfolgreichen Unternehmen?

Wir haben uns von Anfang an als Kümmerer verstanden“, erinnert sich Markus Höfels. „Unser Ziel war es, das Thema Entsorgung für unsere Kunden so einfach und verständlich wie möglich zu machen. Schließlich ist deren Kerngeschäft ein anderes.“ Den Anfang machte 2006 die Sinnova GmbH. Dank des Verpackungsberatungsunternehmens konnten Betriebe ihre Kosten für die Abfallentsorgung senken. Markus Höfels und Dr. Matthias Niggemann rechneten ihren Kunden aber nicht nur vor, wie diese kostengünstiger entsorgen konnten. Sie halfen auch bei der praktischen Umsetzung. Das Geschäftsmodell stieß auf sehr große Resonanz. „Sinnova riefen wir ins Leben, als der Wettbewerb dualer Systeme in der Entsorgungsbranche startete. In dieser Zeit brauchten viele Kunden Unterstützung in der optimierten Nutzung der konkurrierenden Systeme“, so Dr. Niggemann. Auf Sinnova folgte kurze Zeit später die Acredus GmbH. Ziel waren individuelle Lösungen für eigene Rücknahmesysteme, sogenannte Branchenlösungen. Beide Firmen einte die systemunabhängige und auf Kundenbedürfnisse fokussierte Beratung. Der Ansatz schuf Vertrauen – und die Nachfrage nach weitergehenden Entsorgungslösungen stieg. Das war die Geburtsstunde der Noventiz GmbH. Am 20.06.2007 erfolgte der Eintrag ins Handelsregister.

Die Noventiz-Idee war denkbar einfach: Viele kleine Verpackungsmengen ergeben eine große. Eine solche Mengenbündelung ergibt am Ende Kostenvorteile für jeden einzelnen Kunden. Bis heute hat sich das Angebot stetig weiterentwickelt. 2016 wurde nicht nur mit elektroretoure24 ein eigenes Rücknahmesystem für Elektroaltgeräte zur Marktreife gebracht. Auch Noventiz Dual wurde bundesweit als Duales System festgestellt. „Damit haben wir uns zum Komplettanbieter entwickelt und können alle Entsorgungsdienstleistungen aus einer Hand anbieten“, so Dirk Boxhammer. Flexible Lösungen wie diese schätzen heute über 3.000 Kunden.

Unser Service: 360 Grad volles Engagement

Beim Thema Entsorgung braucht es einen Experten, der den Überblick behält, sich auskennt und immer auf dem neuesten Stand ist. Einen Partner, der alles für seine Kunden herausholt und ihnen gleichzeitig jegliche Arbeit abnimmt. Einen Einfachmacher eben. Damit Sie sich voll und ganz auf das eigene Kerngeschäft konzentrieren können.

Erstklassiger Service ist im Dienstleistungssektor das A und O. Denn das gute Gefühl, richtig aufgehoben zu sein, ist unbezahlbar. Die Einfachmacher von Noventiz wissen, wie’s geht: Know-how, Engagement und Persönlichkeit gehören hier zur Unternehmensphilosophie – und werden von allen Mitarbeitern gelebt. Ganz gleich ob Service-Team, Rechtsabteilung oder Vertrieb – das gemeinsame Ziel ist es, in allen Entsorgungsfragen jederzeit Unterstützung zu bieten.

Diese sind vielfältig: Welche Verpackungen unterliegen den Verpflichtungen der Verpackungsverordnung? Handelt es sich um eine Verkaufs- oder eine Transportverpackung? Gelten im Ausland abweichende Bestimmungen? Das Service-Team von Noventiz kennt sich in der komplexen Welt der Kreislaufwirtschaft bestens aus. „Uns ist es wichtig, Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden. Gibt es dennoch mal ein Problem, dann lösen wir es schnell und zuverlässig“, erklärt Teamleiterin Diana Pixberg.

Dabei ist ihr und ihren Kolleginnen Wiebke Dahmen, Daniela Offermann, Andrea Linz und Irina Kopf vor allem eines wichtig: Menschlichkeit. „Für uns steht hinter jedem Vertrag ein Ansprechpartner mit eigener Historie, den wir individuell beraten und unterstützen. Viele unserer Kunden kennen wir schon seit Jahren. Sie sollen so wenig Aufwand wie möglich haben.“ Hilfe bei der Jahresabschlussmeldung oder der Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung sind bei Noventiz selbstverständlich.

Das Service-Team arbeitet stetig daran, sein Wissen zu erweitern. Auch innerhalb des Unternehmens ist der fachliche Austausch groß.  So ist gewährleistet, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen der Kunden immer richtig und vollständig gemäß Verpackungsverordnung erfüllt werden. Diana Pixberg verspricht: „Wir überlassen nichts dem Zufall.“

Dazu gehört auch die externe Prüfung durch TÜV Rheinland. Dieser zertifiziert seit 2008 den Dienstleistungsprozess im Bereich der Entsorgung von Verpackungen gemäß der Verpackungsverordnung. Dabei erhielt Noventiz mehrfach das Premiumsiegel „Ausgezeichnet“. Für die Kunden bedeutet dies: seit Jahren konstante, gesicherte Prozessstrukturen auf hohem Niveau, eine hundertprozentige Kundenorientierung sowie eine 1A-Beratung.

Geprüft werden unter anderem Kategorien wie Auftragsplanung und Leistungserbringung, Vertrieb und Vertrag sowie Kunden- und Reklamationsbetreuung. Auch die Kunden selbst werden befragt und zeigen mit Aussagen wie „Es ist eine Freude, mit Noventiz zusammenzuarbeiten“ (Zwischenprüfung 2015), dass das Kölner Dienstleistungsunternehmen sein Versprechen hält. Noventiz macht Entsorgung einfach. Damit sich Kunden um das kümmern können, was zählt: ihr Geschäft.