Pflicht zur Registrierung und Datenmeldung nach VerpackG
Hersteller haben zukünftig neue Vorgaben durch das VerpackG zu beachten, eine davon ist die Pflicht zur Registrierung bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister. Diese muss vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen vorgenommen werden. Dafür stellt die Zentrale Stelle auf ihrer Internetseite mit LUCID ein elektronisches Datenverarbeitungssystem zur Verfügung. Voraussichtlich Ende August 2018 (Stand: Mai 2018) eine Vor-Registrierung möglich sein.
Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung erhält der Hersteller von der Zentrale Stelle eine 15-stellige Registrierungsnummer. Die registrierten Hersteller werden auf der Internetseite der Zentralen Stelle veröffentlicht, um volle Transparenz für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten. Ohne eine ordnungsgemäße Registrierung dürfen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nicht in Verkehr gebracht werden. Auch Änderungen bereits hinterlegter Registrierungsdaten sind unverzüglich der Behörde mitzuteilen.
Bei der Registrierung sind gemäß § 9 VerpackG folgende Angaben zu machen:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Herstellers (insbesondere Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse)
- Angabe einer vertretungsberechtigten Person
- nationale Kennnummer des Herstellers, einschließlich der europäischen oder nationalen Steuernummer des Herstellers
- Markennamen, unter denen der Hersteller seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringt
- Erklärung, dass der Hersteller seine Rücknahmepflichten durch Beteiligung an einem oder mehreren Systemen oder durch eine oder mehrere Branchenlösungen erfüllt
- Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen
Meldung aller beteiligten Verpackungen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister
Neben der Pflicht zur Registrierung müssen Hersteller gemäß § 10 VerpackG zukünftig auch die Angaben, die im Rahmen einer Systembeteiligung zu den Verpackungen getätigt wurden, an die Zentrale Stelle übermitteln – und zwar unverzüglich. Dies gilt auch für Änderungen der Angaben. Dabei sind mindestens die folgenden Daten anzugeben:
- Registrierungsnummer
- Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen
- Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
- Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde
Anders als bei der Vollständigkeitserklärung gibt es für diese Meldepflicht keine Bagatellgrenzen. Daher müssen auch verpflichtete Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mit kleinen Mengen ihre Daten entsprechend der obigen Vorgaben an die Zentrale Stelle melden. Da auch die dualen Systeme ihrerseits entsprechende Angaben an die Zentrale Stelle übermitteln müssen, ist die Prüfung im Hinblick auf die Übereinstimmung der Meldungen der Hersteller und der dualen Systeme möglich. Damit wird ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet.
Laut Informationen der Zentralen Stelle werden bereits die Verpackungsmengen des Jahres 2018 einem Abgleich unterliegen. Diese unterliegen aber noch den Anforderungen der Verpackungsordnung (VerpackV). Da die finalen Daten für 2018 erst Anfang 2019 vorliegen und die Zentrale Stelle ab dem 1. Januar 2019 alle Meldungen erhält, darf sie diese dann auch prüfen.
Bei der Pflicht zur Registrierung und Datenmeldung gilt der Grundsatz der Höchstpersönlichkeit
Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen dürfen auch nach dem Verpackungsgesetz Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Sie bleiben jedoch weiterhin für die Erfüllung verantwortlich. Außerdem müssen die beauftragten Dritten über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Ausdrücklich ausgenommen von der Übertragbarkeit auf Dritte sind die oben genannten Registrierungs- und Datenmeldepflichten an die Zentrale Stelle, welche aber weiterhin von kompetenten Dritten vorbereitet werden können. Die Möglichkeit zur Vorregistrierung avisiert die Zentrale Stelle aktuell für das 2. Halbjahr 2018. Konkretere Vorgaben zum Ablauf von Registrierung und Datenmeldung werden zeitnah erwartet.
Sie haben Fragen zur neuen Registrierungs- und Datenmeldungspflicht nach VerpackG? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Sie erreichen unser Service-Team unter Telefon 0221 800 158-70 oder per Mail unter info@noventiz.de