Noventiz informiert

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Noventiz wünscht frohe Festtage und ein gutes neuen Jahr!

Wir bedanken uns bei unseren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr.

Wir tun dies auf allen digitalen Wegen und verzichten bewusst auf Printkarten. Stattdessen spenden wir sehr gern wieder an die Helping Hands Cologne e.V. Seit 2014 engagiert sich Helping Hands e.V. in Köln für Obdachlose und Bedürftige. Ob frische Mahlzeiten, Heißgetränke oder frische Kleidung, der Verein bietet bei wöchentlichen Kälte- und Versorgungsgängen das gesamte Jahr über Hilfe an. Wir unterstützen dieses Engagement und rühren dafür auch gern die Werbetrommel: Nähere Informationen zum Verein gibt es hier.

Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wünschen wir unseren Kunden besinnliche, erholsame Tage und für das neue Jahr Gesundheit sowie persönlichen und geschäftlichen Erfolg und freuen uns auf ein Wiedersehen, bzw. Wiederhören im neuen Jahr.

Gesammelte Plastikflaschen zum Recycling
Branchennews, Noventiz informiert

„Verfälschende Darstellung der Kreislaufwirtschaft“ im ARD-Dokumentarfilm “Die Recyclinglüge”

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft äußert sich zum ARD-Dokumentarfilm Die Recyclinglüge als „verfälschende Darstellung der Kreislaufwirtschaft“.

„Die Zusammenhänge, die der Film konstruiert, sind unzutreffend und lenken von den eigentlichen Problemen ab. Die Erfolge des Recycling lassen die Filmemacher unter den Tisch fallen, Fortschritte werden negiert und der Bevölkerung wird eingeredet, Getrenntsammlung sei bei Kunststoffen weitgehend sinnlos, weil eh kaum recycelt werde. Mit solcher Medienarbeit erweist man Umwelt- und Klimaschutz leider einen Bärendienst“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth laut Pressemitteilung.

Aus Sicht der Noventiz zeigt die Dokumentation in eindringlicher Weise die sich ergebenden Probleme dramatischer Umweltverschmutzung in Ländern, in denen es keine geordnete Erfassung und Verwertung von Abfallströmen – insbesondere von Kunststoffverpackungen -gibt. Bei aller berechtigten Kritik, dass auch die deutsche Lösung der Produzentenverantwortung über privatrechtlich organisierte duale System nicht perfekt ist, bleibt es doch dabei, dass dieses Modell einer getrennten Erfassung von Verpackungen mittlerweile nicht nur in Europa völlig selbstverständlich ist.

Laut BDE-Präsident Peter Kurth gelte grundsätzlich: „Recycling ist bei vielen Stoffströmen wie Metalle, Glas und Papier erwiesenermaßen ausgezeichnet und schon heute der wichtigste Rohstofflieferant. Es ist richtig, dass im Bereich Kunststoffrecycling noch Hausaufgaben zu tun sind. Dies gilt insbesondere für das Design der Produkte und für den Ausbau des Rezyklateinsatzes in neuen Produkten. Die in der Fernseh-Doku hergestellte Verbindung der Plastikvermüllung der Meere mit einem unzureichenden Plastikrecycling in Deutschland grenzt – freundlich ausgedrückt- an Täuschung. Eine solche Darstellung leugnet nämlich die tatsächlichen Ursachen, denn es ist bekannt, dass 90 Prozent des weltweit in die Weltmeere eingetragenen Plastikabfalls aus zehn Flüsse stammen, von denen acht in Asien und zwei in Afrika sind. Ursache ist, dass es dort Kunststoffverbrauch fast wie bei uns gibt, aber eben keine Kreislaufwirtschaft, die Verpackungsabfälle aus der Natur heraushält“, so

Noventiz Geschäftsführer Dirk Boxhammer erklärt: „Solange es keine Techniken gibt, die aus einem sehr heterogenen Materialstrom den Anforderungen an Primärware vergleichbare Rezyklate herstellen können, ist der Recyclingerfolg der getrennten Erfassung von Verpackungen weiterhin in hohem Maße davon abhängig, wie recyclingfähig Hersteller ihre Produkte herstellen und wie sauber die Endverbraucher als wichtige Schnittstelle in diesem System Restabfall und verwertbare Verpackungen trennen.“

Gute Recyclingergebnisse sind also abhängig von recyclingfähigen Verpackungen und dem Entsorgungsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Noventiz Dual GmbH trägt als Akteur einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft ihren Teil zu Ressourcen- und Klimaschutz bei.

Quelle: Pressemitteilung BDE

Verpackung Direct Online Shop wird mit dem Trusted Shops Logo auf einem Laptop gezeigt
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Noventiz Online Shop “Verpackung Direct” zertifiziert durch Trusted Shops

Der Noventiz Online Shop „Verpackung Direct“, die Plattform zur direkten und rechtssicheren Lizenzierung von Verpackungen, wurde mit dem Trusted Shops Gütesiegel ausgezeichnet. Damit wurde von unabhängiger Stelle bescheinigt, dass „Verpackung Direct“ ein sicheres Einkaufserlebnis bietet und Themen wie Datenschutz, Transparenz und Kundenservice ernst genommen werden.

Trusted Shops Gütesiegel bietet Hilfestellung in Zeiten zunehmender Unsicherheit

Während die Umsätze im Bereich eCommerce stetig zunehmen, steigt auch die Zahl der Betrugsfälle. Hinzu kommt, dass immer wieder neue Online Shops auf dem Markt kommen und bekannte Shops verschwinden. Dadurch fällt es immer schwerer, sich für einen vertrauenswürdigen Anbieter zu entscheiden und dessen Seriösität zu bewerten. Hier setzt das Trustes Shops Gütesiegel an. Seit mehr als 20 Jahren zeichnet das Siegel Online Shops aus, die sich als besonders sicher und vertrauenswürdig erweisen. In einem mehrwöchigen Zertifizierungsprozess prüfen die Experten genau, ob die streng definierten Qualitätskriterien eingehalten werden. Erst nach dem erfolgreich durchlaufenen Zertifizierungsprozess wird das Siegel zur Verwendung bereit gestellt. So können Käufer auf den ersten Blick erkennen, ob es sich bei einem Online Shop um einen sichere Website handelt.

Was bedeutet das Trusted Shops Gütesiegel genau?

Die Auszeichnung mit dem Trusted Shops Gütesiegel bedeutet, dass „Verpackung Direct“ alle notwendigen Anforderungen erfüllt hat, um als sicherer Online Shop anerkannt zu werden.

  • Zu Beginn des Prozesses wird zunächst die Identität und Bonität eines Unternehmens geprüft. Im nächsten Schritt werden weitere Kriterien untersucht, darunter Datenschutz, Erreichbarkeit und Service.
  • Im Falle von „Verpackung Direct“ heißt das zum Beispiel, dass entsprechend der Vorgaben sicher mit persönlichen Kundendaten umgegangen wird. Es werden nur wirklich notwendige Daten erhoben und ausschließlich verschlüsselt übertragen. Auch in den Bereichen Erreichbarkeit und Service überzeugt Noventiz: Bei Rückfragen oder möglichen Problemen steht schnell und einfach ein persönlicher Ansprechpartner bereit, der einen sehr guten Service bietet.
  • Zudem wird der gesamte Bestellvorgang vom ersten Klick bis zum Erhalt der Bestellbestätigung transparent dargestellt. Es gibt keine versteckten Kostenfallen oder undurchsichtige Geschäftsbedingungen.

Wie profitieren Käufer?

Käufer erkennen durch das Trusted Shops Gütesiegel auf den ersten Blick, ob es sich um einen zertifizierten und damit sicheren Online Shop mit angenehmen Shopping-Erlebnis handelt. Darüber hinaus kann nach dem Kauf eine Bewertung abgegeben werden. Dies ist hilfreich für zukünftige Kunden und stellt dem Unternehmen wertvolles Feedback zur Verfügung, anhand dessen Prozesse verbessert werden können.
Trusted Shops bietet außerdem speziell für Käufer den Käuferschutz an. In der kostenlosen Variante werden Einkäufe bis zu 100 Euro erstattet, auch im Falle von nicht erbrachten Service-Leistungen, rein digitalen Inhalten oder der Insolvenz eines Unternehmens.

Noventiz als vertrauenswürdiger Partner mit 15 Jahren Erfahrung

Überzeugen Sie sich von Noventiz als vertrauenswürdigem Partner mit 15 Jahren Erfahrung im Bereich Recyclingdienstleistungen. Testen Sie jetzt den zertifizierten Verpackungsrechner „Verpackung Direct“.

Quelle: Trusted Shops

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Noventiz unterstützt Helping Hands Cologne e.V.

Auch in diesem Jahr unterstützt Noventiz die Kölner Initiative für Obdachlose und Bedürftige „Helping Hands Cologne e.V.“ mit einer Spende von 5.000,- EURO.

Seit 2014 engagiert sich Helping Hands e.V. in Köln für Obdachlose und Bedürftige. Ob es frische Mahlzeiten, Heißgetränke oder frische Kleidung ist, der Verein bietet bei wöchentlichen Kälte- und Versorgungsgängen das gesamte Jahr über Hilfe an. Auch Hygieneartikel oder Hilfsmittel zum Nächtigen auf der Straße, wie Isomatten und Schlafsäcke, werden verteilt.
Weitere Informationen zum Verein gibt es hier.

Das gesamte Noventiz-Team wünscht frohe Weihnachten und ein gutes und gesundes neues Jahr 2022!

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Ab 01.01.2022 gilt das neue ElektroG3. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Am 27. Mai 2021 ist das neue ElektroG im veröffentlicht worden, welches nun zum 01.01.2022 in Kraft tritt. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen bzgl. Hersteller- und Vertreiberpflichten:

Rücknahmekonzept (§ 7 a ElektroG n.F.):

  • Jeder Hersteller (bzw. dessen Bevollmächtigter) hat bei b2b-Registrierungen nun ein Rücknahmekonzept im Hinblick auf die spätere Altgeräteentsorgung vorzulegen.
  • Alle Hersteller von b2b-Geräten, die bereits registriert sind oder sich bis Ende 2021 neu registrieren, müssen das Rücknahmekonzept erst bis zum 30.06.2022 bei der Stiftung ear einreichen.

Rücknahmeverpflichtung (§ 19 ElektroG n.F.):

  • Änderung der bisherigen Klausel, dass zwischen Verkäufer und Käufer im Hinblick auf die spätere Entsorgung von b2b-Geräten abweichende Vereinbarungen getroffen werden konnten.
  • Neue Regelung: Eine abweichende Regelung kann nur noch hinsichtlich der späteren Entsorgungskosten getroffen werden. Es müssen also immer zumutbare Möglichkeiten zur Rückgabe geschaffen werden.

Hinweispflichten:

  • Jeder Hersteller hat gem. § 19a ElektroG n.F. bei b2b-Geräten auf folgende Punkte hinzuweisen:
    • die von ihm geschaffenen Möglichkeiten zur Rückgabe und Entsorgung der Altgeräte,
    • die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und
    • die Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 („durchgestrichene Mülltonne“)
  • Zudem müssen auch die b2b-Geräte mit der „durchgestrichenen Mülltonne“ gekennzeichnet werden. Dies gilt für alle ab dem 01.01.2023 erstmals in Verkehr gebrachten Geräte.
  • Gem. des neuen § 4 Abs. 4 ElektroG n.F. hat jeder Hersteller Elektro- und Elektronikgeräten, die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten, Angaben beizufügen, welche den Endnutzer über den Typ und das chemische System der Batterie oder des Akkumulators und über deren sichere Entnahme informieren. Die Entnahme soll “mit handelsüblichem Werkzeug” vom Endnutzer oder unabhängigem Fachpersonal aus Altgeräten bei der Rückgabe problemlos und zerstörungsfrei entnommen werden können.
  • Weitere Änderungen für Hersteller betreffen deren Hinweispflichten gem. § 18 Abs. 4 ElektroG n.F. an Kunden (Verstöße gelten nunmehr als Ordnungswidrigkeit) und ihre Mitteilungspflichten an die Stiftung ear gem. § 27 ElektroG n.F. In § 28 ElektroG n.F. wird neu betont, dass die Informationspflichten im Hinblick auf Wiederverwendung oder Behandlung in deutscher oder englischer Sprache erfolgen müssen. Gestrichen wird dagegen die Anzeigepflicht an Stiftung ear bzgl. der Rücknahmestellen gem. § 25 Abs. 2 ElektroG.

Elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister:

  • Mit der Gesetzesänderung werden die Begriffe „elektronischer Marktplatz“, „Betreiber eines elektronischen Marktplatzes“ und „Fulfillment-Dienstleister“ eingeführt.
  • Ab dem 01.01.2023 dürfen „Betreiber eines elektronischen Marktplatzes“ und „Fulfillment-Dienstleister“ ihre Dienstleistungen nur noch für nach dem ElektroG ordnungsgemäß registrierte Hersteller anbieten und durchführen.
  • Etwaige Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Änderungen im Rahmen der Registrierung:

  • Die Angaben in Anlage 2, welche bei der Registrierung anzugeben sind, wurden ergänzt.
  • Neu: „im Fall des Vertriebs über Fernkommunikationsmittel in andere Mitgliedstaaten der EU: Liste der Mitgliedstaaten und Name des jeweils benannten Bevollmächtigten in den Mitgliedstaaten, in denen der Hersteller Elektro- oder Elektronikgeräte über Fernkommunikationsmittel vertreibt“

Rücknahme durch Vertreiber:

  • Ab dem 01.07.2022 gelten die Rücknahmeverpflichtungen für größere Vertreiber auch für Lebensmittelmärkte mit min. 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, sofern sie mehrmals im Jahr oder regelmäßig Elektro- oder Elektronikgeräte anbieten.
  • Zudem regelt § 17 ElektroG n.F. noch expliziter, dass auch bei Lieferung frei Haus in Privathaushalte eine unentgeltliche Rücknahme angeboten werden muss. Neu eingeführt wird hierzu eine Hinweispflicht des Vertreibers an den Kunden, der beim Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich gefragt werden muss, ob er im Zuge der Neuwaren-Anlieferung ein Altgerät abholen lassen will. Dies gilt bei drei der sechs Gerätekategorien (d.h. den eher größeren, sperrigen) auch für Internethändler.
  • Die Hinweispflichten werden darüber hinaus durch § 18 Abs. ElektroG n.F. erweitert und konkretisiert (u. a. „im Sichtbereich des Kundenstroms“). Verstöße gegen diese Hinweispflichten wurden ebenfalls in die Liste der Ordnungswidrigkeiten aufgenommen.
  • Die Pflicht der Vertreiber zur Anzeige der eingerichteten Rücknahmestellen in § 23 Abs. 3 ElektroG wurde genauso gestrichen wie § 29 Abs. 4 ElektroG bzgl. der Mitteilungspflichten der Vertreiber an die Stiftung ear, sofern sie zurückgenommene Altgeräte an Hersteller, deren Bevollmächtigte oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger abgeben.

Jetzt unverbindliches Angebot für die Rücknahme Ihrer alten Elektrogeräte anfordern:

0221 / 800 158 218  oder weee@noventiz.de

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10% Rabatt auf die Verpackunglizenz in den Noventiz ORANGE WEEKS

Vom 19.11. bis 03.12.2021 erhalten alle Neukunden 10% Rabatt auf die Verpackungslizenz bei Abschluss eines Vertrages auf dem Noventiz Online Lizenzierungsportal Verpackung Direkt

Wir starten unsere Orange Weeks. Das heißt: Unsere Neukunden erhalten 10 % Rabatt auf ihre Verpackungslizenz, wenn sie ihren Lizenzierungsvertrag online abschließen.

Jetzt Verpackungsmengen online kalkulieren und direkt abschließen.

Verkaufsverpackungen lizenzieren- geht ganz einfach mit Noventiz

Schon bevor die erste Verpackung mit Ware befüllt und verschickt wird, müssen Sie Ihren Verpflichtungen im Sinne des Verpackungsgesetzes nachkommen. Wir zeigen Ihnen den Lizenzierungsvorgang in fünf einfachen Schritten:

  1. Registrieren Sie sich hier bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID.
  2. Schließen Sie Ihren Vertrag mit der NOVENTIZ bequem über unser Online-Portal Verpackung Direkt ab!
  3. Lizenzieren Sie bei uns die für das Jahr voraussichtlich benötigten Mengen an Verkaufsverpackungen unter Angabe der Registrierungsnummer, die Sie von der Zentralen Stelle erhalten haben. Bei schwankender Auftragslage greifen Sie für die Schätzung auf Erfahrungswerte der vergangenen Jahre zurück.
  4. Übermitteln Sie die lizenzierte Menge an Verkaufsverpackungen sowie den Namen des dualen Systems an die Zentrale Stelle.
  5. Geben Sie eine Jahresabschluss-Mengenmeldung zu Beginn des Folgejahres beim dualen System sowie bei der Zentralen Stelle ab. Damit ist die tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemeint.

Jetzt von den Noventiz Orange Weeks profitieren: Verpackungsmengen online kalkulieren und direkt abschließen.

Noventiz Spende Hochwasser-Katastrophe
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Noventiz spendet 20.000€ für die Hochwasser-Katastrophe in Deutschland

Die Noventiz Geschäftsführung und Mitarbeitenden sprechen allen Betroffenen der Hochwasser-Katastrophe ihr Mitgefühl aus.
Die furchtbaren Bilder aus Erftstadt, Euskirchen, Bad Neuenahr, Schuld und anderen Orten haben erschüttert und gezeigt, wie fragil die Sicherheit ist, die oft für selbstverständlich gehalten wird.
Inmitten des Schreckens gibt es aber auch eine beindruckende Hilfsbereitschaft. Viele Menschen packen mit an oder spenden dringend Benötigtes. Hotels stellen Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung, Unternehmen bringen Bagger, Transportfahrzeuge und technisches Gerät. Feuerwehr, medizinisches Personal, technisches Hilfswerk tun, was sie können.

„Noventiz verfügt weder über Hotelraum noch über technisches Gerät. Was wir tun können, ist, einen finanziellen Beitrag zu leisten. Daher spenden wir eine Summe von 20.000€ an das „Aktionsbündnis Deutschland hilft“, damit in den betroffenen Gebieten Hilfe geleistet werden kann“, so der Noventiz Geschäftsführer Dirk Boxhammer.​

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Gemeinsam gegen Corona: Betriebsimpfungen bei Noventiz

Seit dem 17. Juni haben alle Noventiz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten.

„Wir freuen uns unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Impfangebot machen zu können. Noventiz hat immer schon viel Wert auf die Gesundheit der Mitarbeiter gelegt, deshalb war es für uns klar, dass wir uns so schnell wie möglich um die Corona-Betriebsimpfungen kümmern“, so der Sicherheitsbeauftragte Jochen Siegburg von Noventiz.

Auch die Grippeschutzimpfung bietet Noventiz allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jährlich an.

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Neues Verpackungslogo: Duale Systeme, darunter Noventiz stellen Markeninhabern einheitliche Trennhinweise für ihre Verpackungen zur Verfügung

Ab sofort haben Inverkehrbringer von Verpackungen die Möglichkeit, ihre Verpackungen mit Trennhinweisen zu kennzeichnen. Die Symbole zeigen Verbraucher*innen, wie eine Verpackung richtig zu trennen und zu entsorgen ist. Insgesamt neun beteiligte duale Systeme, darunter auch Noventiz stellen das neue Verpackungslogo kostenfrei zur Verfügung. Ziel des Angebots ist es, langfristig die Sammelmengen in den Gelben Tonnen und Säcken zu erhöhen sowie die Qualität der gesammelten Wertstoffe zu verbessern. Der Handlungsbedarf ist groß: Durchschnittlich 30 Prozent falsch entsorgter Abfall in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack erschweren oder verhindern das Recycling wertvoller Rohstoffe.

Etwa 200.000 Unternehmen sind derzeit bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert. Als Inverkehrbringer von Verpackungen übernehmen sie damit und durch die Beteiligung an einem dualen System Produktverantwortung im Sinne des Verpackungs-gesetzes. Entsprechend groß ist die Nachfrage der Unternehmen nach Angeboten zur Aufklärung der Verbraucher*innen, wie Verpackungen richtig zu entsorgen sind. Mit den neuen Trennhinweisen bieten die beteiligten dualen Systeme* den bei der ZSVR registrierten Unternehmen hierfür erstmals eine herstellerübergreifende und kostenlose Lösung.

Verantwortung zeigen: Hochland und STYLEX nutzen das neue Verpackungslogo

Unternehmen, die die Trennhinweise auf ihren Verpackungen integrieren, klären damit nicht nur ihre Kund*innen über richtige Mülltrennung auf, sondern zeigen Verbraucher*innen auch, dass sie Produktverantwortung für ihre Verpackungen übernehmen. Das Unternehmen STYLEX hat sich bereits für das neue Verpackungslogo entschieden. „Wir sind uns der Wichtigkeit des Themas ‚richtige Abfalltrennung‘ und der damit verbundenen Produktverantwortung bewusst“, erklärt Sönke Carstensen, Geschäftsführer der STYLEX Schreibwaren GmbH. „Dazu gehört für uns auch, Kund*innen dabei zu unterstützen, unsere Verpackungen korrekt zu trennen und zu entsorgen.“ Der Schreibwarenhersteller wird die Trennhinweise ab Herbst 2021 auf seinen Verpackungen abdrucken.

Auch die Hochland Deutschland GmbH wird ab September 2021 auf den Produkten der Marke „Grünländer“ das neue Verpackungslogo einsetzen. „Wir freuen uns, ab September 2021 als erste Marke aus der Lebensmittelbranche den neuen Trennhinweis zu nutzen. Das Logo ist für uns ein wichtiges Instrument, um Verbraucher*innen zu zeigen, wie sie unsere Verpackungen richtig entsorgen. Es liegt uns besonders am Herzen, als Marke unseren Beitrag zu leisten, die Recyclingquote in Deutschland weiter zu erhöhen und Wertstoffe im Kreislauf zu halten”, so Markus Birzer, Head of Brand Grünländer.

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Ein Verpackungslogo mit Wiedererkennungs- und Lerneffekt

Einfache Symbole zeigen Verbraucher*innen auf einen Blick, ob die Verpackung – je nach Materialart – in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack, ins Altpapier oder in Glascontainer entsorgt werden muss. Auch eine Kombination von Materialarten lässt sich mit dem Verpackungslogo einfach abbilden. Das einheitliche Grundlayout sorgt zudem für einen starken Wiedererkennungs- und Lerneffekt bei Verbraucher*innen. Gleichzeitig kann das Logo individuell entsprechend den Bedürfnissen der Hersteller modifiziert werden. Optional ist zum Beispiel die Ergänzung von Textelementen oder QR-Codes möglich. Die QR-Codes leiten auf weiterführende Informationen wie Kurzfilme und Verbrauchertipps weiter, die ebenfalls von den dualen Systemen zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen über das Verpackungslogo erhalten Sie unter www.trenn-hinweis.de

Über die beteiligten dualen Systeme

Die dualen Systeme organisieren mit ihren Dienstleistern aus der Entsorgungs- und Recyclingbranche bundesweit die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen. Grundlage für ihre Arbeit ist das Verpackungsgesetz.

Hier mehr über Noventiz Dual erfahren.

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Kennzeichnung für Einwegkunststoffprodukte

Das Bundeskabinett hat am 10. Februar 2021 die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) beschlossen. Ab dem 3. Juli 2021 sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat.

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 haben die EU-Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine Kennzeichnung tragen. Von der Kennzeichnungspflicht auf den Verpackungen umfasst sind

    • Hygieneeinlagen (Binden), Tampons, Tamponapplikatoren
    • Feuchttücher, die beispielsweise für die Körper- und Haushaltspflege genutzt werden
    • Verpackungen von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern und von kunststoffhaltigen Filtern zur Verwendung in Tabakprodukten
    • Einweggetränkebecher aus Kunststoff müssen künftig auf dem Becher selbst gekennzeichnet werden.

Darüber hinaus müssen Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern aus Kunststoff ab dem 3. Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein.

Die Europäische Kommission stellt hochauflösende Bilddateien als Druckvorlagen (Vektorgraphiken) zur Verfügung. Die Druckvorlagen können hier auf der Internetseite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.

Die EWKKennzV trägt zu den Zielen der Richtlinie (EU) 2019/904 bei, den Verbrauch von Produkten aus Einwegkunststoff zu reduzieren, die Ressource “Kunststoff” besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen. Diese Zielsetzung entspricht in vollem Umfang dem 5-Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling und der Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle (Bundesrat-Drucksache (BR-Drs.) 343/19 (Beschluss)).

Die Verordnung wird nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Befassung zugeleitet und bedarf anschließend der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen der Kennzeichnung sollen in allen EU-Staaten einheitlich am 03. Juli 2021 in Kraft treten.

Informationen des Bundesumweltministeriums zur neuen Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung, die ab 3.7.2021 gelten sollen, erhalten Sie hier.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie gern Ihren Noventiz Ansprechpartner an.