
Das neue Verpackungsregister | Interview mit Dr. Bettina Sunderdieck
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister wird nach dem neuen Verpackungsgesetz mit einem Register und einer Datenbank für mehr Transparenz sorgen. Dafür müssen sich Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, erstmalig registieren. Noventiz sprach mit Dr. Bettina Sunderdieck, Leitung Kommunikation und Presse bei der Zentralen Stelle in Osnabrück, über die Zeitplanung bis zur Fertigstellung des Verpackungsregister und mögliche Konsequenzen bei einer fehlenden Registrierung.
Wie ist der aktuelle Stand zum neuen Verpackungsregister? Gibt es bereits einen konkreten Termin für die Fertigstellung, auf den die Unternehmen sich einstellen können?
Bettina Sunderdieck: Das Verpackungsgesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt ist das Verpackungsregister LUCID mit allen Funktionalitäten voll funktionsfähig und startet offiziell auf behördlicher Basis. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat sich zum Ziel gesetzt, die Verpflichteten bereits im Aufbaujahr 2018 zu unterstützen, sich rechtskonform zu verhalten. Die ZSVR bietet bereits ab August 2018 den Start der Vorregistrierung im Verpackungsregister LUCID an. Ab ca. Oktober diesen Jahres öffnet die ZSVR dann auch schon das Datenmeldetool zur Abgabe der Datenmeldungen.
Die Registrierung ist für alle Unternehmen neu und vom Gesetzgeber so gewollt. Welchen Zweck verfolgt die Datenbank?
BS: Seit 1993 besteht das Prinzip der Produktverantwortung für Verpackungen. Das bedeutet, dass die Hersteller die Entsorgung ihrer Verkaufsverpackungen, die an den privaten Endverbraucher verkauft werden, gewährleisten müssen. Doch nicht alle Unternehmen setzen dies um. Dadurch entsteht jährlich ein hoher wirtschaftlicher Schaden, welcher durch die rechtskonform agierenden Unternehmen getragen wird. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat zum Ziel, eine transparente und faire Verteilung der Entsorgungskosten im Markt zu etablieren. Das bedeutet, dass mit dem Register zunächst die Produktverantwortlichen sichtbar werden. Jedermann kann nachsehen, ob der Hersteller, dessen Produkt er gekauft hat, sich ordnungsgemäß registriert hat. Ergänzend wird es künftig ein zentrales Datenregister, das Verpackungsregister LUCID, geben, in welchem die Datenmeldungen der Hersteller zu ihren systembeteiligten Verpackungsmengen genauso wie die Meldungen der Systeme eingehen. Bislang gab es verschiedene Datenmelderoutinen für die Verpackungsmengen im Markt, die untereinander nur teilweise abgeglichen werden konnten. Damit entsteht eine große Transparenz, auch für die Verbraucher.
Wieviel Zeit wird ein Registrierungsvorgang in Anspruch nehmen und welche Angaben sind notwendig? Gibt es Unterstützung für die Nutzung des Verpackungsregister wie beispielsweise Demoseiten, Textbausteine oder Eingabehilfen seitens Ihrer Organisation?
BS: Registrierung und Datenmeldung erfolgen rein elektronisch und automatisiert. Der Registrierungsprozess mit Angabe der Stammdaten und Markennamen ist sehr einfach und unbürokratisch. Dieser wird nicht schwieriger sein als die Anmeldung in einem der einschlägig bekannten Onlineportale oder -händler. Der Gesetzgeber hat die Pflichten für die Hersteller auf ein Minimum beschränkt, viele elektronische Prozesse bei Online-Händlern und Banken sind aufwändiger. Verpflichtet sind ausschließlich gewerbsmäßig handelnde Hersteller. Diese haben sich im Handelsregister angemeldet oder verfügen über ein Gewerbe und sind entsprechend beim Finanzamt gelistet. Daher hat der Gesetzgeber eindeutig entschieden: wer gewerbsmäßig eine Produktverantwortung übernimmt und hier Gewinne erzielen will, soll die Produktverantwortung auch im Sinne der Umwelt ausfüllen. Zur Registrierung bereitet die ZSVR gerade einen Film vor, mit welchem den Verpflichteten der Registrierungsprozess schrittweise anhand der konkreten Eingabemasken erklärt wird. Das umfasst auch die Erklärung der sogenannten Checkboxen, welche die Möglichkeiten der Eintragungen innerhalb der einzelnen Felder erklären. Der Erklärfilm zur Registrierung wird zum Start der Vorregistrierung in deutscher und englischer Sprache verfügbar sein. Weitere Erklärfilme zu den weiteren Themen werden folgen.
Was passiert mit Unternehmen, die ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen?
BS: Unregelmäßigkeiten werden durch das zentrale Verpackungsregister zukünftig sehr schnell sichtbar – übrigens auch rückwirkend – und können bei Verstößen gegen die Meldepflichten zu Bußgeldern bis zu 200.000 pro Fall führen. Zudem gilt: Kommt ein verpflichteter Erstinverkehrbringer seinen Pflichten der Registrierung und Systembeteiligung nicht nach, so besteht ein automatisches Vertriebsverbot für die betroffenen Produkte.
Zukünftig müssen auch die Datenmeldungen bei der Zentralen Stelle abgegeben werden. Sind hier Änderungen zu den bisherigen Prozessen geplant, etwa bei den Melderhythmen?
BS: Im Rahmen der Datenmeldungen müssen die Unternehmen der ZSVR online mitteilen, wie viel Masse an Verpackungen bzw. Verpackungsmaterial durch sie in Verkehr gebracht und systembeteiligt wurden. Dies erfolgt getrennt nach den sogenannten Materialfraktionen, also Papier, Pappe, Karton, den Leichtverpackungen (mit Metallverpackungen, Verbunden und Kunststoffen) sowie Glas. Darüber hinaus ist anzugeben, mit welchem/n/ System/en ein Systembeteiligungsvertrag geschlossen wurde. Änderungen zu den bisherigen Prozessen sind nicht geplant. Die Datenmeldungen sind nur jeweils Doppelmeldungen, das heißt, die Hersteller müssen immer exakt das an die Zentrale Stelle melden, was sie an das duale System gemeldet haben. Auch das ist bürokratiearm vom Gesetzgeber geplant.Bei Klein- und Kleinstunternehmen fallen in der Regel nur zwei Meldungen pro Jahr an (Planmenge und Ist-Menge). Ergänzend zu den Verpflichteten selbst melden auch die Systeme pro Registrierungsnummer die bei ihnen gemeldeten Datenmengen an das Verpackungsregister LUCID.