e-Commerce Day 2018

e-Commerce Day 2018: Neues Verpackungsgesetz wichtiges Thema für Online-Händler

e-Commerce Day 2018: Bereits zum dritten Mal in Folge wird Noventiz auf der wichtigen Fachmesse für Online-Händler seine Dienstleistungen vorstellen. In diesem Jahr wird insbesondere das neue Verpackungsgesetz ein wichtiges Thema für den Entsorgungsdienstleister sein. Mit Inkrafttreten zum 01.01.2019 kommen auch auf Online-Händler neue Pflichten zu, wie beispielsweise erstmals eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

 Neue Anforderungen durch das Verpackungsgesetz

Schon die Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet Online-Händler zur Rücknahme der in Umlauf gebrachten Verpackungen. Dies geschieht die Beteiligung an einem dualen System wie z.B. Noventiz Dual. Zur Abwicklung steht mit Noventiz Direct eine einfache Online-Lösung zur Verfügung: Händler können dabei direkt auf der Webseite die Menge jeweiligen Verpackungsmaterialien angeben und erhalten umgehend ein entsprechendes Angebot. In nur drei Schritten ist die rechtssichere Lizenzierung erledigt.

 

Mit dem Verpackungsgesetz kommen zum 01.01.2019 weitere Anforderungen auf die Online-Händler zu. Erstmals müssen Unternehmen sich bei der neuen Zentralen Stelle Verpackungsregister mit ihren Daten registrieren und später dort auch ihre Mengen melden. Bisher steht das Datum für die Fertigstellung des Registers noch nicht fest. Sicher ist nur, dass die Registrierungen persönlich von den verpflichteten Unternehmen vorgenommen werden müssen. Für Fragen zum Verpackungsgesetz stehen Ihnen die Experten von Noventiz am Stand 19B den ganzen Messetag zur Verfügung.

 

 Neue Gerätekategorien im ElektroG kommen

Auch im Bereich des ElektroG gibt es Neuerungen. So ändern sich zum 15.08.2018 die Gerätekategorien. Die bisher geltenden 10 Kategorien und 32 Gerätearten werden entsprechend der europäischen WEEE-Richtlinie durch 6 neue Kategorien ersetzt. Die Änderung der Kategorien macht auch eine Anpassung der Gerätearten notwendig. Deren Anzahl wird auf nur noch 17 reduziert.

Die Änderungen wirken sich nicht nur auf schon bestehende Registrierungen aus, sondern sind auch für neu zu beantragende Registrierungen relevant. Mit der Umstellung auf den sogenannten offenen Anwendungsbereich („Open Scope“) fallen jetzt sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind. So können zukünftig auch Produkte aus den Bereichen Möbel oder Bekleidung registrierungspflichtig werden, sofern sie mit elektrischen Funktionen ausgestattet sind. Bei fehlenden oder falschen Registrierungen drohen Vertreibern Bußgelder bis hin zum Betriebsverbot. Fragen zu den neuen Gerätekategorien beantworten Ihnen die Experten von Noventiz. Diese treffen Sie auf dem e-Commerce Day 2018 am Stand 19B.

 

Sie haben Fragen zu den neuen Pflichten nach VerpackG? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Sie erreichen unser Service-Team unter Telefon 0221 800 158-70 oder per Mail unter info@noventiz.de