Betrifft die PPWR auch Online­händ­ler?

Betrifft die PPWR auch Online­händ­ler?

Ja, die PPWR Ver­ord­nung betrifft auch Online­händ­ler. Wie alle ande­ren Unter­neh­men müs­sen auch Online­händ­ler sicher­stel­len, dass ihre Ver­pa­ckun­gen den Anfor­de­run­gen der EU-Ver­­­pa­­ckungs­­­ver­­or­d­­nung ent­spre­chen. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Anfor­de­run­gen an die Recy­cling­fä­hig­keit der Ver­pa­ckun­gen, die Redu­zie­rung des Ver­pa­ckungs­vo­lu­mens und die Begren­zung von Leer­raum bei Ver­sand­ver­pa­ckun­gen.