Ja, die PPWR Verordnung betrifft auch Onlinehändler. Wie alle anderen Unternehmen müssen auch Onlinehändler sicherstellen, dass ihre Verpackungen den Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit der Verpackungen, die Reduzierung des Verpackungsvolumens und die Begrenzung von Leerraum bei Versandverpackungen.