Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen mit Noventiz, Zentrale Stelle Verpackungsregister

Zentrale Fragen und Antworten zum Thema Zentrale Stelle Verpackungsregister

Ab Januar 2019 wird die neue Zentrale Stelle Verpackungsregister alle Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen in Verkehr bringen und für deren Recycling verantwortlich sind, registrieren und kontrollieren. So sieht es das Verpackungsgesetz vor. Was ändert sich dadurch für wen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

 

Was genau macht die Zentrale Stelle Verpackungsregister?

 Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Zentrale Stelle sicherstellen, dass sämtliche Verpackungen, die in Deutschland zum Endverbraucher gelangen, ordnungsgemäß zurückgeführt und recycelt werden. Zudem soll die Stelle dafür sorgen, dass sich alle Hersteller, die Verpackungen in Verkehr bringen, gemäß den Vorschriften des Gesetzes an den Kosten des Recyclingsystems „Gelbe Tonne/ Gelber Sack“ beteiligen. Dafür müssen sich künftig alle Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen in den Warenverkehr bringen, bei der Zentralen Stelle registrieren lassen – von den ganz großen Produzenten bis hin zum Kleinsthändler auf Ebay. Betroffen sind insgesamt etwa 700.000 Unternehmen.

Die Zentrale Stelle nimmt zudem von den dualen Systemen – wie beispielsweise Noventiz Dual eines ist – die Daten über Menge und Art der Verpackungen entgegen sowie die so genannten Mengenstromnachweise. Die Daten werden von der Zentralen Stelle auf Rechtskonformität und Plausibilität kontrolliert. Stellt die Zentrale Stelle bei ihren Prüfungen Verstöße fest, meldet sie diese den Vollzugsbehörden der Länder. Die Länder können Verstöße mit hohen Geldbußen und Verkaufsverboten ahnden.

Die Zentrale Stelle führt außerdem ein Register mit Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern, die für die dualen Systeme und Hersteller tätig werden dürfen. Zudem soll die Stelle Standards für ein recyclinggerechtes Design bei Verpackungen entwickeln.

 

Wie die Zentrale Stelle Verpackungsregister arbeitet, zeigt deren Informationsfilm.

 

 Für wen ist die Zentrale Stelle zuständig?

Die Zentrale Stelle ist für alle Hersteller von verpackten Produkten zuständig sowie die dualen Systeme, die das Recyclingsystem zur Rücknahme von Verpackungen managen. Hersteller und Vertreiber müssen sich bei der Zentralen Stelle registrieren lassen, für die dualen Systeme errechnet die Zentralen Stelle unter anderem die jeweiligen Marktanteile und damit die Verteilung der Kosten.

 

Wann muss ich mich als Hersteller oder Vertreiber bei der Zentralen Stelle registrieren?

Bis zum 1. Januar 2019 müssen sich alle Hersteller und Vertreiber registrieren lassen. Ab dem 1. Januar 2019 müssen dann auch die so genannten Vollständigkeitserklärungen über Art und Menge der Verpackungen nicht mehr dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) übermittelt werden, sondern der Zentralen Stelle. Dies gilt auch für diejenigen Daten, die sich auf den Berichtszeitraum 2018 beziehen.

 

Welche Fristen gilt es zu beachten?

Die Zentrale Stelle ermöglicht den Herstellern und Vertreibern ab Sommer 2018 die Vorregistrierung, so dass für alle gesichert ist, dass die Registrierungspflichten pünktlich zum 01.01.2019 erfüllt werden können.

 

Was kostet die Registrierung bei der Zentralen Stelle?

Die genaue Höhe der Kosten für eine Registrierung und weitere Dienstleistungen der Zentralen Stelle sind noch unklar. Sowohl die Aufbaukosten als auch die jährlichen Betriebskosten werden über Beiträge refinanziert, die die dualen Systeme tragen müssen. Diese Beiträge müssen sich nach Gebührenrecht auf die „notwendigen Kosten“ beschränken.

 

Kann die Zentrale Stelle auch Strafen verhängen?

Nein. Die Zentrale Stelle ist befugt, einheitliche Prüfrichtlinien für die Vollständigkeitserklärung und den Mengenstromnachweis zu entwickeln. Sie ist auch für die Entgegennahme und die Prüfung der Daten zuständig und gleicht Mengen von Herstellern und dualen Systemen ab. Eventuelle Gesetzesverstöße werden aber durch die jeweils zuständige Behörde der Bundesländer geahndet.

 

Wer arbeitet bei der Zentralen Stelle und welchen Zeitplan gibt es?

Mit dem 13. November 2017 haben die vier gesetzlich vorgesehenen Organe konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen. Damit sind Vorstand, Kuratorium, Verwaltungsrat und Beitrag vollständig besetzt. Auch die Leitungsbereiche aller Abteilungen bzw. Sachbereiche sind nun vollständig personall besetzt. Am Standort Osnabrück beschäftig die Zentrale jetzt 17 Mitarbeiter.

Der Zeitplan sieht weiterhin vor, dass die Datenbank für die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung für das Jahr 2019 schon Anfang 2019 bereitstehen soll. Zu diesem Zeitpunkt soll auch die erste Marktanteilsberechnung für die dualen Systeme fertiggestellt sein. Die ersten Quotennachweise für die dualen Systeme sollen bereits Mitte 2019 geprüft werden.

 

Fazit:

Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Lizenzierung ihrer Verpackungen bei der neuen Zentralen Stelle obliegt den Herstellern. Bei Nichtbefolgung können die Länder Bußgelder und Verkaufsverbote aussprechen. Bereits 2018 sind erste Fristen zu beachten. Im Sinne einer rechtskonformen Lizenzierung sollten Anforderungen der Zentralen Stelle daher bereits im Vorfeld unbedingt in die betrieblichen Abläufe integriert werden. Auf Wunsch unterstützt Noventiz bei diesem Integrationsprozess und bei der Übernahme aller administrativen Aufgaben.

 

Mehr Informationen auch unter: www.verpackungsregister.de