Insolvenz der ELS

Duale System organisieren gemeinsame Lösung nach Insolvenz der ELS und sichern damit eine reibungslose Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen

Nachdem am 01.06.2018 das Amtsgericht Bonn über das Vermögen des dualen Systems Europäische Lizenzsysteme GmbH (ELS) das Insolvenzverfahren eröffnet hat, haben die verbliebenen neun dualen Systeme eine Vereinbarung getroffen, die die flächendeckende Sammlung und Verwertung weiterhin sicherstellt. Somit übernehmen die dualen Systeme – darunter auch die Noventiz Dual GmbH – die Verantwortung für die Entsorgungskosten ab dem 01.06.2018. Alle Vereinbarungen der dualen Systeme untereinander sowie mit der ELS sind mit dem Bundeskartellamt (BKartA) abgestimmt.

Nach § 6.1 der Verpackungsverordnung sind die Kunden der ELS angehalten, sofort nach Einstellung des Geschäftsbetriebs der ELS ihre Beteiligungspflicht nun bei einem anderen Anbieter zu erfüllen.

 

Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie HIER übersichtlich zusammengefasst.

 

Die ELS hat angekündigt, ihre Kunden sowie die Bundesländer entsprechend zu informieren. Eine Pressemitteilung der Gemeinsamen Stelle zu der Insolvenz lesen Sie HIER.