
Gezerre um die Clearingverträge schadet am Ende allen dualen Systemen
Köln, 13.09.2017 – Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019 übernimmt die Zentrale Stelle Verpackungsregister zahlreiche Aufgaben zur Kontrolle der gesetzeskonformen Umsetzung. Anstatt konstruktiv der Zusammenarbeit mit der sich neu formierten Behörde zu begegnen, tragen einige Systembetreiber öffentlichkeitswirksam zur Verunsicherung von Herstellern und Vertreibern von Verkaufsverpackungen bei.
„Wir bedauern diese Situation sehr. Wir haben in der Gemeinsamen Stelle intensiv für die Weiterentwicklung des bestehenden Clearingvertrages der dualen Systeme geworben. Dieser Weg war offensichtlich einigen Systemen zu anstrengend,“ so die ernüchternde Feststellung von Dirk Boxhammer, Geschäftsführer des seit 2017 operativ tätigen dualen Systems der Noventiz-Gruppe.
Aktueller Clearingvertrag hat nach wie vor Gültigkeit
Eine klare Meinung hat Boxhammer auch zu dem von den vier Systemen DSD, BellandVision, Interseroh und Reclay vereinbarten eigenen Regelungen. „Ein Clearingvertrag kann nach unserem Verständnis ausschließlich in der Gemeinsamen Stelle zwischen allen dualen Systemen abgeschlossen werden. Eine außerhalb der Gemeinsamen Stelle unter einzelnen Systemen geschlossene Vereinbarung kann nach unserer Sicht daher kein Clearingvertrag sein und schon gar nicht den aktuellen Clearingvertrag ersetzen. Dieser hat nach wie vor Gültigkeit für die Systeme, die nicht gekündigt haben. Allein die Tatsache, dass die ausgetretenen Systeme nach den Angaben von Interseroh einen Marktanteil von knapp 65 Prozent erzielen, kann und darf kein Argument für die Nichtfortführung eines bestehenden Vertragswerkes sein.“
Zentrale Aufsicht nötiger denn je
Nach der Logik der Systeme um DSD herum könnte jedes duale System seinen eigenen Clearingvertrag entwickeln. Dies kann nicht im Sinne des Verordnungsgebers sein. Für die verpflichteten Unternehmen stellt sich die Frage, welche Systeme im Jahr 2018 tatsächlich noch einen gültigen Clearingvertrag haben und welche Konsequenzen das Fehlen desselben für die Feststellung der entsprechenden dualen Systeme mit sich bringt.
Die Noventiz Dual GmbH ihrerseits hat den Clearingvertrag nicht gekündigt und steht auch weiterhin für eine Weiterentwicklung des aktuellen Vertrages. „Vor diesem Hintergrund können wir allen Verpflichteten nur empfehlen, mögliche selbsterstellte Qualitätsbescheinigungen kritisch zu hinterfragen und sich von den Systemen mit eigenen „Clearingverträgen“ insbesondere die Gültigkeit der Verträge für das Jahr 2018 bestätigen zu lassen.“
Über Noventiz:
Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit über 70 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Neben dem dualen System Noventiz Dual GmbH betreibt das Unternehmen mit der Noventiz Digital GmbH erfolgreich mehrere Online-Portale. Nach containerbestellung24 und online-aktenvernichtung startete 2016 mit elektroretoure24 ein neues Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.
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