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Die Menge an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die Sie in Verkehr bringen, ist nicht entscheidend – es gibt keine Bagatellgrenzen. Bereits die erste Verpackung, die Sie mit Ware befüllen und/oder verschicken, verpflichtet Sie zur Beteiligung an einem dualen System, wie beispielsweise der NOVENTIZ. Davon gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Händler, Hersteller, Onlinehändler sowie Kleingewerbe, die bspw. über eBay und Amazon verkaufen, müssen ihre Verkaufsverpackungen beteiligen.
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