Für das Han­deln der Mit­ar­bei­ter unter­ein­an­der sowie gegen­über allen Geschäfts­part­nern und der Öffent­lich­keit gilt für die Unter­neh­men Noven­tiz GmbH, Noven­tiz Dual GmbH, Noven­tiz Digi­tal GmbH und Noven­tiz GEE GmbH, nach­fol­gend Noven­tiz, fol­gen­der Ver­hal­tens­ko­dex.

Grund­la­ge allen Han­dels sind das Grund­ge­setz der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, ihre Geset­ze und Ver­ord­nun­gen, die unmit­tel­bar gel­ten­den EU-Richt­li­ni­en, sowie inter­na­tio­na­le Rege­lun­gen, wie etwa Sank­tio­nen, zu deren Umset­zung sich die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ver­pflich­tet hat, sowie etwa­ige mit den Ver­trags­part­nern der Noven­tiz geschlos­se­nen Ver­trä­ge. Er gilt für alle Mit­ar­bei­ter und Orga­ne der Noven­tiz.

Zu den wesent­li­chen ethi­schen Grund­sät­zen der Noven­tiz gehö­ren Inte­gri­tät, Glaub­wür­dig­keit und Trans­pa­renz und das Stre­ben nach Spit­zen­leis­tun­gen in allen Berei­chen.

Noven­tiz ist als rei­ne Dienst­leis­te­rin nicht von dem Lie­fer­ket­ten­ge­setz betrof­fen. Sie erwar­tet aber von ihren Geschäfts­part­nern, dass sich die­se glei­chen oder ähn­li­chen Grund­sät­zen ver­bun­den füh­len und deren Umset­zung – eben­so wie Noven­tiz – durch ihr täg­li­ches Han­deln för­dern.

Noven­tiz respek­tiert die Regeln eines fai­ren Wett­be­werbs und trifft kei­ner­lei unzu­läs­si­ge Abspra­chen. Dies gilt auch für die Teil­nah­me an öffent­li­chen und pri­va­ten Aus­schrei­bun­gen.

Noven­tiz wen­det sich aus­drück­lich gegen jede Form der Vor­teils­ge­wäh­rung und ver­mei­det jeden Anschein, dass durch Kor­rup­ti­on Ein­fluss auf geschäft­li­che Ent­schei­dun­gen genom­men wer­den kann. Kein Mit­ar­bei­ter darf geschäft­li­che Ver­bin­dun­gen sei­nes Arbeit­ge­bers zu sei­nem Vor­teil oder dem eines Ange­hö­ri­gen oder Freun­des nut­zen.

Sofern ein Mit­ar­bei­ter von einem Vor­gang Kennt­nis erlangt, der bei ihm einen Anfangs­ver­dacht in Sachen Kor­rup­ti­on oder Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät weckt, so ist er ver­pflich­tet, sich Rat bzw. Hil­fe bei der Beur­tei­lung ein­zu­ho­len. Ansprech­part­ner ist hier­für zunächst der Vor­ge­setz­te, ansons­ten der Com­pli­ance-Beauf­trag­te. Sofern die­se Beob­ach­tung anonym geprüft wer­den soll, kann sie auch über den anony­men Hin­weis­ge­ber­mel­de­weg ein­ge­reicht wer­den.

Ein­la­dun­gen zu Geschäfts­es­sen und Ver­an­stal­tun­gen, die den übli­chen und von der Recht­spre­chung eta­blier­ten Geschäfts­ge­pflo­gen­hei­ten ent­spre­chen, dür­fen ange­nom­men wer­den, solan­ge sie nicht einer unzu­läs­si­gen Bevor­zu­gung die­nen – glei­ches gilt für Geschen­ke.

Vor­teils­ge­wäh­rung in jeder Form gegen­über Amts­trä­gern, Beauf­trag­ten staat­li­cher Ein­rich­tun­gen – auch mit­tel­bar – ist unab­hän­gig von der Höhe unter­sagt. Eine Beauf­tra­gung von Bera­tern, Agen­ten und ande­ren Auf­trags­ver­mitt­lern darf nicht zu einer Umge­hung die­ses Ver­bots füh­ren.

Zuwen­dun­gen an poli­ti­sche Orga­ni­sa­tio­nen, Man­dats­trä­ger oder Kan­di­da­ten dür­fen nur nach Rück­spra­che mit der Geschäfts­füh­rung und im Rah­men der gel­ten­den Geset­ze erfol­gen.

Spen­den müs­sen trans­pa­rent, auf frei­wil­li­ger Basis und ohne Erwar­tung einer Gegen­leis­tung erfol­gen.

In allen Zwei­fels­fäl­len besteht auch hier die Ver­pflich­tung, sich bei der Geschäfts­füh­rung rück­zu­ver­si­chern.

Noven­tiz dul­det kei­ne Geld­wä­sche und hält alle Mit­ar­bei­ter an, die Geset­ze zur Geld­wä­sche­be­kämp­fung strikt zu befol­gen. Sie sind ver­pflich­tet, ver­däch­ti­ge Zah­lungs­for­men oder ande­re Trans­ak­tio­nen umge­hend dem Com­pli­ance-Beauf­trag­ten oder der Geschäfts­füh­rung zu mel­den.

Eine ehr­li­che, genaue und kla­re Bericht­erstat­tung und Kom­mu­ni­ka­ti­on inner­halb Noven­tiz sowie gegen­über der Öffent­lich­keit ist von gro­ßer Bedeu­tung. Noven­tiz doku­men­tiert ihre Geschäfts­ak­ti­vi­tä­ten und mel­det sie den zustän­di­gen Stel­len gemäß den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen. Sämt­li­che Steu­er- und ggf. Zoll­erklä­run­gen erfol­gen wahr­heits­ge­mäß. Steu­ern und Abga­ben wer­den ord­nungs­ge­mäß erklärt und erbracht. Die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zur Export­kon­trol­le, soweit sie Noven­tiz betref­fen, wer­den kon­se­quent umge­setzt. Von den Geschäfts­part­nern wird erwar­tet, dass die­se Noven­tiz bei der Umset­zung die­ser Zie­le durch ihr Geschäfts­ge­ba­ren unter­stüt­zen.

Um Loya­li­täts­kon­flik­te zu ver­mei­den, ist jeder Mit­ar­bei­ter ver­pflich­tet, sofern per­sön­li­che oder finan­zi­el­le Inter­es­sen mit denen der Noven­tiz oder ihrer Geschäfts­part­ner kol­li­die­ren, die­sen Kon­flikt dem jewei­li­gen Vor­ge­setz­ten anzu­zei­gen. Es ist Mit­ar­bei­tern unter­sagt, ein Unter­neh­men zu füh­ren, für die­ses zu arbei­ten oder an ihm mit beherr­schen­dem Ein­fluss betei­ligt zu sein, wel­ches in direk­tem Wett­be­werb zu Noven­tiz Grup­pe steht.

Der Kauf oder Ver­kauf und die Emp­feh­lung des Kaufs oder Ver­kaufs von Ver­mö­gens­wer­ten unter Ver­wen­dung von Insi­der­infor­ma­tio­nen ist ver­bo­ten. Noven­tiz behan­delt Insi­der­infor­ma­tio­nen streng ver­trau­lich und gibt sol­che Infor­ma­tio­nen nicht an Drit­te wei­ter. Insi­der­infor­ma­tio­nen dür­fen nur an Mit­ar­bei­ter oder Bera­ter wei­ter­ge­ge­ben wer­den, wenn die­se davon Kennt­nis haben müs­sen, und unter­lie­gen stets stren­ger Ver­trau­lich­keit. Die­se Ver­pflich­tung gilt für wei­te­re drei Jah­re über das Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis hin­aus.

Dar­über hin­aus sind die Rege­lun­gen des Daten­schut­zes, ins­be­son­de­re des Daten­ge­heim­nis­ses und der DSGVO zu beach­ten. Eine Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wie z.B. ver­ar­bei­ten, spei­chern, zugäng­lich machen oder bekannt zu geben, ist außer­halb der jewei­li­gen, dienst­li­chen Auf­ga­ben­er­fül­lung unter­sagt. Die­se Ver­pflich­tung endet auch nicht nach dem Aus­schei­den aus der Noven­tiz.

  1. Grund­sät­ze der Ver­ant­wor­tung

Noven­tiz sieht sich in sozia­ler und öko­lo­gi­scher Ver­ant­wor­tung. Noven­tiz respek­tiert die Men­schen­rech­te, lehnt jede Form von Zwangs- und Kin­der­ar­beit ab, dul­det kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung und för­dert die Chan­cen­gleich­heit aller Mit­ar­bei­ter. Die Arbeit­neh­mer­rech­te wer­den gewahrt, eben­so wie der Arbeits- und Gesund­heits­schutz.

Ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit Umwelt und Res­sour­cen ist für Noven­tiz ein wich­ti­ger Teil des Selbst­ver­ständ­nis­ses. Alle Mit­ar­bei­ter sind eben­so wie die Unter­neh­mens­lei­tun­gen gehal­ten, ihr Han­deln auch an die­ser Prä­mis­se aus­zu­rich­ten. Die Füh­rungs­kräf­te leben die­se Wer­te und sind so ein Vor­bild für alle Mit­ar­bei­ter.

Noven­tiz macht ihre Mit­ar­bei­ter mit die­sem Kodex ver­traut und stellt ihn auch ihren Geschäfts­part­nern zur Ver­fü­gung. Noven­tiz lei­tet alle erfor­der­li­chen Schrit­te ein, um die Umset­zung der Grund­wer­te, die in die­sem Ver­hal­tens­ko­dex nor­miert sind, durch geeig­ne­te Maß­nah­men zu för­dern. Noven­tiz ver­pflich­tet sich, die Wirk­sam­keit die­ses Ver­hal­tens­ko­dex regel­mä­ßig zu kon­trol­lie­ren und ggf. not­wen­di­ge Ände­run­gen vor­zu­neh­men.

Mit­ar­bei­ter, die Ände­run­gen des Kodex für ziel­füh­rend zur Ver­bes­se­rung der Zusam­men­ar­beit in der Noven­tiz und auch mit den Geschäfts­part­nern erach­ten, sind aus­drück­lich auf­ge­for­dert, ent­spre­chen­de Vor­schlä­ge – ggf. anonym – auf dem oben unter Zif­fer II. beschrie­be­nen Weg zu unter­brei­ten.

Sofern Mit­ar­bei­ter Ver­stö­ße gegen die­sen Kodex erken­nen, sind sie gehal­ten, die­se Beob­ach­tung unver­züg­lich dem Com­pli­ance-Beauf­trag­ten oder der Geschäfts­füh­rung mit­zu­tei­len. Die Mel­dung kann auch in anony­mer Form erfol­gen. Mel­dun­gen wer­den streng ver­trau­lich behan­delt und haben, sofern sie auf fal­schen Inter­pre­ta­tio­nen des beob­ach­te­ten Vor­gangs beru­hen, kei­ne nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf den mel­den­den Mit­ar­bei­ter – es sei denn im Fal­le einer unzu­tref­fen­den Aus­sa­ge, die auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit beruht.

Ver­stö­ße gegen die­sen Ver­hal­tens­ko­dex und ins­be­son­de­re gegen die dar­in genann­ten gesetz­li­chen Grund­la­gen kön­nen zu Kon­se­quen­zen arbeits‑, haf­tungs- und auch straf­recht­li­cher Natur füh­ren.

Der Kodex unter­liegt einer regel­mä­ßi­gen inhalt­li­chen Über­prü­fung, um eine stän­di­ge Aktua­li­tät sicher­zu­stel­len.

Köln, den 16.06.2023