Neuer Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen liegt vor

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Ausgabe 2020 des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht. Der neue Mindeststandard vereinfache die Anwendung deutlich: Anhand eines detailliert beschriebenen Prüfverfahrens sollen Unternehmen die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen noch leichter überprüfen können.

In der neuen Fassung würden nun auch technische Innovationen abgebildet werden, die noch nicht flächendeckend bestehen. Zu diesem Zweck sei eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt worden.

Der neue Mindeststandard sei damit noch einmal dynamischer ausgerichtet worden. Die grundlegende Struktur mit drei Standard-Kriterien hat sich laut ZSVR in der Praxis klar bewährt. Mit der Prüfung des Vorhandenseins einer Verwertungsinfrastruktur, der Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie der Berücksichtigung von Recyclingunverträglichkeiten lasse sich anwenderfreundlich ermitteln, ob eine Verpackung gut zu recyceln sei. Verbundverpackungen aus Papier und Kunststoff würden zunehmend zum Problem werden.

Es gäbe aktuell Tendenzen zu Verpackungen, die bestenfalls teilweise verwertet werden könnten. Die Plastikdebatte, die Single-Use-Plastics-Richtlinie, die europäische Plastiksteuer- dies alles dränge die Abfallhierarchie mit Abfallvermeidung und -verwertung in den Hintergrund. Stattdessen würden im Zuge dieser Diskussionen faserbasierte Verpackungen mit Kunststoffanteil rasant zunehmen. Diverse Unternehmen hätten aufgrund der Kritik an Plastikverpackungen auf Papierverpackungen umgestellt, verwendeten dabei aber kunststoffbeschichtete Verbunde. Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, appelliert: „Der Trend bei den Verbundverpackungen geht klar zu Lasten des Recyclings. Auch wenn eine Verpackung hauptsächlich aus Papier besteht: Sobald eine Kunststoffbeschichtung dazu kommt, wird das Recycling begrenzt. Recyclingfähige Verpackungsalternativen aus Monomaterialien sind aus ökologischen Gesichtspunkten klar zu bevorzugen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ökologie in der Diskussion wieder die Oberhand gewinnt.“, so Rachut.

Der neue Mindeststandard helfe, die Recyclingfähigkeit zu beurteilen. Er könne damit einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um Verpackungen leisten.

 

Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister