Mülltrennung

Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz

Laut Einschätzung der Bundesumweltministerin Svenja Schulze legt die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Grundlagen auf dem Weg hin zu weniger Abfall und mehr Recycling. “Mit drei zentralen Maßnahmen nehmen wir den Bund, aber auch Hersteller und Händler stärker als bisher in die Verantwortung: Recycelte Produkte bekommen Vorrang in der öffentlichen Beschaffung. Mit der neuen ‚Obhutspflicht‘ hat der Staat in Zukunft erstmals rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Wer Einwegprodukte, wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen.”

Am 12.02.2020 hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag der Bundesumweltministerin den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht.

Die Pressemeldung des Bundesumweltministeriums finden Sie hier. Bei Fragen stehen die Experten von Noventiz ebenfalls unterstützend zur Verfügung.