Elektroaltgeräte (WEEE)
Rechtsicher durch das Elektrogesetz mit Noventiz
Was besagt das Elektrogesetz?
Laut ElektroG ist jeder Hersteller oder Händler, der Elektrogeräte erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen möchte, dazu verpflichtet, sich vorher bei der stiftung ear registrieren zu lassen. Jede Registrierung erfolgt unter der Angabe von Marke und Geräteart der jeweils zu vertreibenden Geräte. Ist die Registrierung erfolgreich, wird dem Registrierten eine eindeutige WEEE-Registrierungsnummer zugewiesen. Dieser Vorgang kann 6 -10 Wochen dauern. Weitere Gerätearten können anschließend unter derselben WEEE-Nummer registriert werden.
Grundlage für die Registrierung bei der stiftung ear ist die in Europa geltende WEEE Richtlinie, welche durch das ElektroG in deutsches Recht umgesetzt wird. Die WEEE Richtlinie regelt den Vertrieb sowie die Rücknahme und die sachgemäße Entsorgung von Elektro- Altgeräten innerhalb der EU. Die Abkürzung „WEEE“ steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“. Wir unterstützen Sie gern bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen.

Mit Noventiz Ihre EPR erfüllen
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility/EPR) nimmt Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten im europäischen Raum in die Verantwortung. Es geht darum, dass der Hersteller für sein Produkt verantwortlich ist – angefangen vom Design bis hin zur Rücknahme und einer sachgemäßen Entsorgung. Nach deutscher Gesetzgebung sind das insbesondere Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien.
Mit Noventiz können Sie gleich mehrere Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen als Hersteller und Inverkehrbringer erfüllen: Die Lizenzierung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die Rücknahme von Batterien und das Entsorgen von Elektro-Altgeräten.
Bei welchen WEEE Verpflichtungen unterstützen wir Sie?
Registrierung im EAR Portal
Was versteht man unter Inverkehrbringen im Sinne des ElektroG?
Das „Inverkehrbringen“ im Sinne des ElektroG, ist die erstmalige Bereitstellung eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf dem deutschen Markt.
Sie gelten als „Inverkehrbringer“:
- wenn Sie Geräte unter eigenem Namen und eigener Marke herstellen bzw. konzipieren oder produzieren lassen und erstmalig in Verkehr bringen (Produzenten)
- wenn Sie Geräte anderer Hersteller unter eigenem Namen oder eigener Marke erstmals in Verkehr bringen
- wenn Sie erstmalig ausländische Geräte auf den deutschen Markt bringen (Importeur)
- wenn Sie außerhalb Deutschlands niedergelassen sind und mithilfe der Fernabsatzkommunikation (Onlineshops und Versandhändler) Geräte anbieten
Unsere Noventiz Leistungen zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen als Hersteller nach dem ElektroG:
- Erfüllung Ihrer gesetzlichen Registrierungspflichten bei der stiftung ear
- Nachweis und Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantie
- Erfüllung Ihrer gesetzlichen Mitteilungs- und Meldepflichten
- Erfüllung Ihrer gesetzlichen Rücknahmepflicht, insbesondere Durchführung der Abholungs- und Bereitstellungsanordnungen im Rahmen der von der ear bestimmten Frist, auf Wunschinklusive Übernahme der Entsorgungskosten
- Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Informationspflichten

Bleiben Sie gesetzeskonform!
Welche Geräte fallen in das Elektrogesetz?
Kategorie | Beispiele |
---|---|
Wärmeüberträger | Wie Kühlschränke, Gefrierschränke |
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100cm² enthalten | Wie Fernseher, Monitore, Tablets, Notebooks |
Lampen | Wie Energiesparlampen, LED-Leuchtmittel, Gasentladungslampen |
Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte) | Wie Spülmaschinen, Waschmaschinen, Dunstabzugshauben, Backöfen, Elektrofahrräder ohne Typzulassung, Elektrische Rudergeräte |
Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Kleingeräte) | Wie Rasierapparate, Spielzeug, kleine Unterhaltungselektronik, Leuchten, Messgeräte, Werkzeuge |
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt | Wie Mobiltelefone, Router, PCs, Drucker |
Haben Sie noch Fragen zur WEEE Richtlinie?
FAQ
Was ist WEEE?
Der Begriff WEEE ist eine Abkürzung und steht für Waste Electrical and Electronic Equipment– oder auf Deutsch einfach “Elektroschrott”. Die entsprechende WEEE-Direktive ist die europäische Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Wer braucht eine WEEE Nummer?
Jeder, der in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringt, benötigt eine WEE Nummer. Dies gilt insbesondere für Hersteller, Online-Händler, Importeure und auch für alle, die über Marktplätze Ware in Verkehr bringen. Wer nicht über eine Niederlassung in Deutschland verfügt, benötigt für die Registrierung einen Bevollmächtigten.
Was ist die WEEE Nummer?
Die Buchstaben stehen dabei für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“, was so viel wie Elektro- und Elektronikgeräte-Altgeräte bedeutet. Diese Registrierungsnummer ist der Beweis für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen (EPR) im Bereich Elektroaltgeräte.
Was kostet die WEEE Registrierung bei der Stiftung ear (reine Gebühren)?
Die Gebühren können Sie der Gebührenordnung der stiftung ear entnehmen.
Für wen gilt die WEEE-Richtlinie?
Die WEEE Richtlinie hat 2018 einen neuen offenen, sich auf alle Elektro- und Elektronikgeräte erstreckenden Anwendungsbereich eingeführt, der folgende sechs Kategorien umfasst: Wärmeüberträger, Bildschirme, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik.
Was regelt das Elektrogesetz?
Das ElektroG setzt die europäische WEEE Richtlinie in deutsches Recht um. Es regelt somit u.a. das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Das Gesetz soll erreichen,
- dass Elektro- und Elektronikgeräte weniger umweltbelastend gestaltet werden;
- dass Elektro- und Elektronikabfälle möglichst vermieden bzw. durch Wiederverwendung und Verwertung reduziert werden;
- dass nicht verwertbare, verbleibende Abfälle umweltverträglich entsorgt werden.
Welche Produkte fallen unter das Elektrogesetz?
Das ElektroG erfasst nicht nur „klassische“ Elektrogeräte. Es fallen vielmehr auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Unter das Gesetz fallen:
Elektro- und Elektronikgeräte:
Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1 000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind und
a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder
b) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen;
Wer entscheidet, ob ein Gerät in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes fällt?
Die Statusfeststellung zu einem Elektro- oder Elektronikgerät ist eine der originären Aufgaben der stiftung ear. Sie klärt auf Antrag (und in der Regel gebührenpflichtig) u.a., ob ein Produkt überhaupt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, ob eine Ausnahme anwendbar und in welche Produktkategorie und Geräteart es einzuordnen ist.