Alte Batterien zurücknehmen.
Rechtssicher nach BattG mit Noventiz.
Batterien werden gerne vergessen: Wer in Deutschland Batterien in Verkehr bringt, muss sich einem Rücknahmesystem anschließen und eine Registrierung beim Umweltbundesamt beantragen. So will es das Batteriegesetz, das für Hersteller, Importeure, Vertreiber und Online-Händler gilt. Hersteller und Importeure von Elektrogeräten (wie z.B. Uhren, Kameras oder Unterhaltungselektronik) fallen darunter, sofern die Geräte Batterien oder Akkus enthalten.
Für Online-Händler gilt zudem: Die Informationen zur Rücknahme müssen entweder schon im Online-Shop angegeben werden oder schriftlich der Warensendung beiliegen. Außerdem ist der Kunde darauf hinzuweisen, welche Bedeutung das vom Hersteller auf der Batterie anzubringende Symbol (eine durchgestrichene Mülltonne) hat. Wird gegen die Hinweispflichten verstoßen, kann dies ein Bußgeld zur Folge haben. Die bürokratische und administrative Anstrengung, die mit der rechtskonformen Umsetzung aller Vorgaben aus dem Batteriegesetz einher gehen, sind nicht zu unterschätzen.
Noventiz bietet Ihnen kostengünstige All-in-One Lösungen an, damit Sie sich nicht länger darum kümmern müssen. Wir finden gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept, das Ihren Bedarf deckt. So kommen Sie Ihren gesetzlichen Pflichten aus dem Batteriegesetz nach und schaffen gleichzeitig Freiräume um sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Gerne beraten wir Sie persönlich – kontaktieren Sie uns jetzt.

Jetzt Angebot für die Rücknahme Ihrer Batterien anfordern:
0221 / 800 158 218 oder batterie@noventiz.de
Batterien zurücknehmen - unsere Leistungen:
- Individuelle Beratung zur Kennzeichnung und Sammlung von Batterien
- Übernahme aller administrativen Aufgaben für die Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem
- Registrierung beim Umweltbundesamt (UBA)
- Rücknahme und Verwertung von Altbatterien
- Preiswerte All-in-One-Lösung
- Direkter Dialog dank persönlicher Ansprechpartner
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Batterien zurücknehmen mit Noventiz.
Kleine Einheiten, großer Aufwand. Das sind Altbatterien. Denn Hersteller und Vertreiber sind gesetzlich verpflichtet, nicht mehr funktionstüchtige Batterien wieder einzusammeln. Dies geschieht über die Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem. Auch eine Registierung eim Umweltbundesamt (UBA) ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Batteriegesetz (BattG) ist die Umsetzung der Batterierichtlinie in nationales Recht. Es definiert verbindliche Rücknahmequoten und Grenzwerte zum Beispiel für den Einsatz von Blei und Quecksilber.
Außerdem verpflichtet es die am deutschen Markt beteiligten Hersteller und Importeure, sich bei einem nationalen Herstellerregister anzumelden. Nur dann dürfen Batterien und Akkumulatoren rechtssicher in Verkehr gebracht werden.
Vertrauen Sie auch bei der Entsorgung von Batterien den Rücknahmespezialisten von Noventiz.
