Bußgeld ElektroG: Ab 01.06.2017 drohen Strafen
Bereits seit dem Jahr 2015 sind Elektrohändler /Versandhändler unter bestimmten Bedingungen zur Rücknahme alter Produkte verpflichtet. Grundsätzlich gilt dabei: Möchte ein Kunde ein neues Gerät kaufen, muss jeder Händler mit einer Verkaufs- bzw. Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern ein gleichartiges Altgerät kostenfrei zurücknehmen. Bei Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, ist die Regelung sogar noch strenger: Hier müssen die Händler alle Geräte zurücknehmen – und zwar unabhängig davon, ob ein neues gekauft wird. Da eine Vielzahl von Händlern ihren Rücknahmepflichten bisher nur unzureichend oder gar nicht nachgekommen sind, ist jetzt der Gesetzgeber tätig geworden: Ab dem 1. Juni 2017 müssen Händler die gegen ihre Rücknahmepflichten verstoßen mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Damit werden die Grundlagen für einen effektiveren Vollzug durch die Länder geschaffen.
Rücknahmepflicht bringt Kosten und Aufwand mit sich
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks kündigte im Zuge dessen an, Verstöße zukünftig schnell und spürbar zu ahnden. Größere Elektronikketten haben daher bereits entsprechende Rücknahme- und Recyclingkreisläufe aufgebaut. Insbesondere für unabhängige Händler und kleinere Ketten bringt die Rücknahmepflicht allerdings auch einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zusätzliche Kosten mit sich. Denn die Entsorgung der zurückgenommenen Geräte muss ebenfalls sauber durchgeführt und dokumentiert werden. Andernfalls kann auch aus diesen Gründen ein Bußgeld verhängt werden. Gerade für kleinere Händler empfiehlt es sich daher, einen erfahrenen Dienstleister mit dem Rücknahmeprozess zu beauftragen und so Geld, Zeit und Nerven zu sparen.
Online-Portal entlastet kleine und mittelständische Unternehmen
Um die Unternehmen bei der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte zu entlasten, hat die Noventiz Digital GmbH eine Online-Plattform aufgebaut. Unter dem Label elektroretoure24 können Elektronikhändler / Versandhändler den kompletten Rücknahmeprozess online organisieren und abbilden. Auf diese Weise wird verhindert, dass Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte verhängt werden. Zudem werden die oftmals mittelständischen Unternehmen von der Dokumentationspflicht entlastet und können sich auf das konzentrieren, was sie am besten können: Den Kunden beim Kauf von neuen Elektrogeräten optimal zu beraten.
Individuelle Beratung und Angebote
Der Service für die Elektrohändler / Versandhändler beginnt allerdings schon deutlich früher: So werden die Einzelhändler schon vor der Auftragsvergabe individuell beraten, was ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetz angeht. Auf dem Internetportal wird das Verfahren zudem durch Erklärfilme anschaulich vermittelt. Letztlich wird das Angebot zur Übernahme der Entsorgungspflichten dann individuell auf jedes Unternehmen zugeschnitten. Auf diese Weise können die Kosten für den Elektrohändler so niedrig wie möglich gehalten werden. Zudem ist die Lösung der Noventiz Digital GmbH für die Kunden auch vollkommen rechtssicher. Wer den Dienstleister beauftragt, muss sich um nichts weiter kümmern und kein Bußgeld aufgrund des ElektroG befürchten.
Entsorgung wird detailliert dokumentiert
Die Vorteile dieser Lösung für kleine und mittlere Elektronikhändler gehen aber noch darüber hinaus. Denn die Noventiz Digital GmbH übernimmt die komplette Logistik und Dokumentation. So werden die alten Elektrogeräte zu zertifizierten Erstbehandlungsanlagen gebracht und dort fachgerecht entsorgt. Dieser Prozess wird zudem detailliert dokumentiert und bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register angezeigt. Das Portal elektroretoure24 bietet kleinen und mittelständischen Elektronikhändlern somit eine schnelle, sichere und preiswerte Entsorgung von Elektroaltgeräten.