Tag: Duales System

Mülltrennung wirkt: Duale Systeme fördern Klimaschutz
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Aktuelle Studie belegt: Duale Systeme fördern Klimaschutz

Eine aktuelle Studie des Öko-Instituts im Auftrag der dualen Systeme zeigt, dass Mülltrennung und Verpackungsrecycling einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Allein in 2019 konnten so 1,72 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart werden. 2020 war die Einsparung mit 1,95 Millionen Tonnen sogar noch höher. Zudem können durch die dualen Systeme pro Jahr etwa vier Millionen Tonnen Sekundärrohstoffe für die Wirtschaft aufbereitet werden.

Wie kann durch Mülltrennung und Recycling CO₂ eingespart werden?

Die aktuelle Studie „Mülltrennung wirkt – Ökologischer Nutzen und Potenziale durch die korrekte Trennung und das Recycling von Verpackungen“ zeigt deutlich, dass das Recycling von Verpackungen der energetischen Verwendung ökologisch überlegen ist. Über die dualen Systeme werden pro Jahr mehr als 6 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle gesammelt. Aus diesen Abfällen können wertvolle Sekundärrohstoffe gewonnen werden, die wiederum eine wichtige Rohstoffquelle für die Wirtschaft in Deutschland und Europa darstellen. Zudem können indirekt Emissionen eingespart werden: Denn je höher der Anteil der Verpackungen, die verwertet werden können, desto weniger Abfälle werden verbrannt.

Klimaschutzpotentiale durch die dualen Systeme

Geht man von der heutigen Zusammensetzung des Abfalls, so wird in den nächsten Jahren von einer Steigerung des Klimaschutzbeitrags durch die dualen Systeme ausgegangen. Darüber hinaus können die Klimaschutzpotentiale insbesondere in drei Bereichen noch weiter optimiert werden:

  1. Quote der richtigen Mülltrennung durch den Verbraucher weiterhin steigern
    Die richtige Mülltrennung durch den Endverbraucher ist eine zentrale Grundlage für den Erfolg der dualen Systeme. Wenn Privathaushalte ihre Abfälle noch konsequenter trennen und so die Sammelmengen der Gelben Säcke und Tonnen optimiert werden, fällt der Beitrag zum Klimaschutz noch größer aus. Daher haben die dualen Systeme, darunter auch Noventiz, eine Initiative ins Leben gerufen, um Endverbraucher aufzuklären. Im Rahmen von „Mülltrennung wirkt“ werden Informationen zur richtigen Mülltrennung aufgearbeitet und verbreitet.
  2. Öffnung des dualen Systems für stoffgleiche Materialien
    Stoffgleiche Nichtverpackungen, wie etwa Kochtöpfe aus Aluminium, müssen zurzeit über den Restmüll entsorgt werden. Eine Öffnung des dualen Systems für stoffgleiche Materialien, bei denen es sich nicht um Verpackungen handelt, würde die Menge recyclefähiger Abfälle erhöhen.
  3. Optimierung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
    Je größer der Anteil der voll recyclebaren Verpackungen, desto mehr Sekundärrohstoffe können der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden. Dadurch werden weniger Verpackungsmaterialien verbrannt. Mit rotate bietet Noventiz Herstellern die Möglichkeit, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen prüfen und bei Bedarf optimieren zu lassen.

Werden die genannten Potentiale ausgenutzt, so können im Jahr 2030 bis zu 2,77 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden.

  • Quelle: Studie „Ökobilanz zu den Leistungen der dualen Systeme im Bereich des Verpackungsrecyclings“ des Öko-Instituts im Auftrag der dualen Systeme
  • Hier finden Sie die Pressemitteilung zur Studie.
Presseinformation Noventiz
Pressemeldung

Entsorgungslösungen für Online-Händler: Noventiz erneut Aussteller auf dem e-Commerce Day in Köln

Köln 27.04.2017 – Auch in diesem Jahr wird Noventiz mit einem eigenen Stand auf dem e-Commerce Day in Köln vertreten sein. Am 12. Mai können sich dort interessierte Online-Händler über Rücknahmelösungen informieren. Noventiz bietet hier unter anderem Konzepte für die Rücknahme von Verkaufsverpackungen sowie Elektroaltgeräten (WEEE). Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen müssen so kein eigenes Recycling- und Entsorgungsnetzwerk aufbauen, sondern können diese Aufgabe dem spezialisierten Entsorgungsdienstleister überlassen.

Entsorgungslösungen für Online-Händler aus einer Hand

Mit Noventiz Direct und elektroretoure24 gibt es passende Lösungen für alle Unternehmen, die die Vorgaben der Verpackungsverordnung (VerpackV), des Elektro- oder des Batteriegesetzes erfüllen müssen. Beide Dienstleistungen bieten gerade für kleinere Versandhändler günstige Preise und erstklassigen Service bei voller Rechtssicherheit. Noventiz stellt sicher, dass Verpackungen, Elektrogeräte und andere Materialien fachgerecht entsorgt werden.

„Der e-commerce Day ist für uns die ideale Plattform, unsere Lösungen zu zeigen“ erklärt Steffen Horst, Leiter e-Commerce bei Noventiz. „Gerade die Zielgruppe der Online-Händler ist oft unsicher, welche gesetzlichen Verpflichtungen für sie gelten. Hier beraten wir nicht nur, sondern helfen auch bei der konkreten Umsetzung.“

Der e-commerce Day: Vom Branchentreffen zur bedeutenden Fachmesse

 Der e-Commerce Day in Köln gilt als die Fachmesse für den Online-Handel und informiert jährlich über innovative E-Commerce-Strategien, Trends und aktuelle Entwicklungen. Der Veranstalter real.digital erwartet im RheinEnergieSTADION mehr als 1.500 interessierte Besucher und bietet insgesamt 81 Aussteller sowie über 30 Vorträge. Neben Branchenvertretern wie Oliver Prothmann vom Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) spricht außerdem der FDP Bundesvorsitzende Christian Lindner zum Thema „Mehr Mut zur Marktwirtschaft“.

 

Über Noventiz:

Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit über 60 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Neben dem dualen System Noventiz Dual GmbH betreibt das Unternehmen mit der Noventiz Digital GmbH erfolgreich mehrere Online-Portale. Nach containerbestellung24 und online-aktenvernichtung startete 2016 mit elektroretoure24 ein neues Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.

 

Hinweis: Die Pressemeldung können Sie HIER als pdf-Datei downloaden.

neues Verapckungsgesetz, Verpackungsgesetz kommt
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Das Verpackungsgesetz kommt: Mehr Bürokratie und höhere Kosten werden erwartet

Jetzt ist es amlich: Das neue Verpackungsgesetz kommt und löst zum 01.01.2019 die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Das  Verpackungsgesetz sieht für die Inverkehrbringer von Verpackungen ab dem 1.1.2019 zahlreiche Änderungen vor. Aber auch die Verbraucher und Unternehmen der Recyclingwirtschaft müssen sich auf höhere Kosten und mehr Bürokratie einstellen. Am 30. März hat der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, das damit Anfang 2019 in Kraft tritt. Am 12. Mai 2017 hat es die letzte Hürde – den Bundesrat – passiert.

Die wichtigste Änderung: Alle Produzenten und Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, müssen sich bei einer neuen Behörde, der so genannten „Zentralen Stelle“, registrieren lassen. Diese prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Verpackungsmengen exakt in Art und Umfang bei einem dualen System lizenziert wurden und ob die genauen Entsorgungswege dokumentiert sind. Gleichzeitig erhalten die Kommunen das Recht, per Verwaltungsakt konkrete Vorgaben für die Sammlung der Verpackungsabfälle zu machen. „Die Kommune kann künftig den Turnus der Abholung und die Art der Behälter einseitig bestimmen“, erklärt Noventiz-Geschäftsführer Dirk Boxhammer. Als Kriterium gilt dabei, dass dieser Verwaltungsakt „geeignet“ – und nicht mehr wie ursprünglich formuliert „erforderlich“ – ist, die Sammlung von Verpackungsabfall zu optimieren. „Dadurch ist die Hürde für die Kommunen viel geringer.“

Das Verpackungsgesetz kommt: Steigende Kosten durchaus möglich

Experten gehen daher davon aus, dass das neue Verpackungsgesetz zu einem deutlichen Kostenanstieg führen und den Wettbewerb im Markt des Verpackungsrecyclings deutlich einschränken wird. So haben duale Systeme künftig keine Möglichkeit mehr, sich bei der Ausgestaltung der Lizenzverträge voneinander zu unterscheiden. Die Zentrale Stelle gibt im Detail vor, wie welche Verpackung zu lizenzieren und zu entsorgen ist. Noch unklar ist daher, wie die dualen Systeme die Vorgabe aus dem Gesetz umsetzen sollen, die Höhe der Lizenzentgelte stärker an ökologischen Aspekten auszurichten. Theoretisch soll die Regelung Hersteller belohnen, die bei der Gestaltung von Verpackungen das spätere Recycling berücksichtigen. In seiner Kostenabschätzung bezifferte der Normenkontrollrat die Kosten für die Errichtung der Zentralen Stelle, neue Bürokratiepflichten und die Erhöhung der Recyclingquoten auf über 155 Millionen Euro im ersten Jahr und weitere 50 Millionen Euro jährlich in den Folgejahren.

Höhere Verwertungsquoten angestrebt

Das Verpackungsgesetz sieht deutlich höhere Verwertungsquoten vor. Für Kunststoff steigen sie von jetzt 60 Prozent, von denen wiederum 60 Prozent werkstofflich zu recyceln sind, auf dann 90 Prozent, von denen 65 Prozent über ein werkstoffliches Recycling erreicht werden müssen. Mussten bisher 36 Prozent des Kunststoffs recycelt werden, so werden es künftig 58,5 Prozent sein. Bis 2022 soll diese Quote auf 63 Prozent steigen. Die Recyclingquoten bei Metallen sollen bis 2022 auf 90 Prozent angehoben werden.

 

„Das geplante Wertstoffgesetz wurde durch die Kommunen verhindert. Jetzt, so scheint es, musste das Verpackungsgesetz her, um überhaupt ein Gesetz zu verabschieden. Grundsätzlich hätte eine Änderung in der Verpackungsverordnung genügt, um eine Erhöhung der Recyclingquoten zu erreichen.“ Dirk Boxhammer, Geschäftsführer Noventiz Dual GmbH

 

Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen mit Noventiz, Zentrale Stelle Verpackungsregister
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Vollständigkeitserklärungen 2015: DIHK zieht Bilanz

Anstieg an Vollständigkeitserklärungen, meldenden Betrieben und dual beteiligten Verpackungsmengen

Einem Bericht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vom 25.01.2017 zufolge, haben 2015 insgesamt 3.713 Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung (VE) abgegeben – bisheriger Höchstwert. Die VE dient als Nachweis über die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. Die Zahl ergibt sich aus einer aktuellen Auswertung der 2016 fällig gewordenen VE-Hinterlegungen durch die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs). Diese führen das VE-Register.

Weitere Ergebnisse der Auswertung:

Gegenüber 2014…

  • haben rund 10 Prozent mehr Betriebe ihre Verpackungen an einem dualen System beteiligt (51.231 Unternehmen in 2015).
  • ist die bei dualen Systemen gemeldete Verpackungstonnage um rund 9 Prozent gestiegen.
  • ist die über Branchenlösungen entsorgte Verpackungstonnage auf nur noch 0,6 Prozent gesunken.
  • haben sich die Kosten des VE-Registers weiter reduziert (3,87 Euro pro Unternehmen, das seine Verpackungen einem dualen System meldet).

Quelle: DIHK; http://www.dihk.de/presse/meldungen/2017-01-25-ve-statistik

Presseinformation Noventiz
Pressemeldung

Markus Höfels und Dr. Matthias Niggemann wechseln in den Beirat der Noventiz-Gruppe

Köln, 20.01.2017 – Der Aufbau des dualen Systems von Noventiz ist abgeschlossen. Mit Noventiz Dual konnte somit ein weiteres Geschäftsfeld der Noventiz-Gruppe erfolgreich zur Umsetzung gebracht werden. Das duale System reiht sich ein in viele weitere Erfolgsprojekte der vergangenen Monate, darunter der Auf- und Ausbau innovativer Online-Portale sowie des Geschäftsfeldes der Standortentsorgung. In Zukunft wird die Unternehmensgruppe von Dirk Boxhammer geführt, der bereits seit 2012 als Noventiz-Geschäftsführer tätig ist. Er wird die positive Entwicklung des Unternehmens sowie zukünftige Wachstumsfelder weiter vorantreiben.

Die Noventiz-Gründer Markus Höfels und Dr. Matthias Niggemann wechseln zum 01.04.2017 von der Geschäftsführung in den Beirat. „Als Gründer haben wir seit mehr als zehn Jahren die rasante Unternehmensentwicklung an vorderster Stelle verantwortet. Das Feld ist bestellt und die Unternehmensgruppe für die Zukunft ausgerichtet“, kommentieren Höfels und Dr. Niggemann ihre Entscheidung.

Durch ihre Tätigkeit im Beirat werden Höfels und Dr. Niggemann ihre fachliche Expertise auch weiterhin in den Dienst des Unternehmens stellen.

Über Noventiz:

Der zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit 70 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Neben dem dualen System Noventiz Dual GmbH betreibt das Unternehmen mit der Noventiz Digital GmbH erfolgreich mehrere Online-Portale. Nach containerbestellung24.de und online-aktvernichtung.de startete im vergangenen Jahr mit elektroretoure24.de ein neues Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.

 

Hinweis: Die Pressemeldung können Sie HIER als pdf-Datei downloaden.

Presseinformation Noventiz
Pressemeldung

Noventiz Dual bundesweit als Duales System festgestellt

Köln, 15.09.2016 – Das Duale System der Noventiz Gruppe ist ab sofort in allen 16 Bundesländern festgestellt. Am 14.09.2016 wurde die Feststellung der flächendeckenden Einrichtung des Systems im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Noventiz Dual nimmt seinen Betrieb zum 1. Januar 2017 auf.

Als Duales System sorgt Noventiz Dual zukünftig für die haushaltsnahe Sammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen, die in den rund 40 Millionen Haushalten in Deutschland anfallen. Für Noventiz-Geschäftsführer Dirk Boxhammer ist die bundesweite Systemfeststellung ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft: „Noventiz Dual ist die beste Vorbereitung auf ein künftiges Verpackungsgesetz. Zudem rundet es unser umfassendes Portfolio an Entsorgungsdienstleistungen weiter ab.“ Die Erweiterung um ein Duales System ist eine gezielte Reaktion der Unternehmensgruppe auf Kundenwünsche.

 

Über Noventiz:

Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit 70 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Mit der Noventiz Digital GmbH betreibt das Unternehmen erfolgreich mehrere Online-Portale: Neben containerbestellung24.de und online-aktenvernichtung.de gibt es mit elektroretoure24.de ein Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.

 

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Verkaufsverpackungen Noventiz
Noventiz informiert

Verkaufsverpackungen entsorgen – Vorgaben für Hersteller und Vertreiber

Der Gesetzgeber nimmt Hersteller und Vertreiber auch dann in die Pflicht, wenn aus ihren Verpackungen Abfall wird. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. 1991 hat die damalige Bundesregierung die Verpackungsverordnung verabschiedet, um dem ständigen Anstieg der Verpackungsmengen entgegenzuwirken. In der Verordnung werden Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen verpflichtet. Wir erklären, was Hersteller und Vertreiber zu beachten haben.

Was sind Verkaufsverpackungen?

Eine Verpackung, die lt. § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verpackungsverordnung (VerpackV) als Verkaufseinheit angeboten wird und beim privaten Endverbraucher anfällt, gilt als Verkaufsverpackung. Neben Einweggeschirr gehören unter diese Definition auch sogenannte Serviceverpackungen. Diese umfassen Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen.

Verkaufsverpackungen bestehen aus offenen oder geschlossenen Behältnissen und Umhüllungen für Güter und Waren. Dazu gehören Becher, Schalen, Beutel, Säcke, Blister, Schachteln, Dosen, Kartonagen, Fässer, Kanister, Flaschen und auch Tragetaschen und weitere ähnliche Umhüllungen, mit denen der Endverbraucher Waren und Güter zum Ort des Verbrauchs oder Gebrauchs transportiert. Zu den Verkaufsverpackungen gehören auch Utensilien des Einweggeschirrs und der Einwegbestecke.

Eine Verkaufsverpackung dient dem Schutz der Ware vor Verschmutzung und Verderb. Auf ihr befinden sich wichtige Informationen für den Endverbraucher über die Handhabungsweise und die Mindesthaltbarkeit der Ware, wie auch den Hersteller.

Abgrenzung zu Tranportverpackungen

Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen. Vertreiber ist, wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden sowie Waren in Verpackungen in Verkehr bringt, gleichgültig auf welcher Handelsstufe. Vertreiber in diesem Sinne ist somit auch der Versandhandel. Dasselbe gilt auch für Importeure, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen.

Hauptabgrenzungskriterium zu Verkaufsverpackungen und Umverpackungen ist somit die Transportfunktion und das Anfallen beim Vertreiber. Fallen Transportverpackungen beim Endverbraucher an, werden diese zu Verkaufsverpackungen.

Was bedeutet der Begriff “Verpackungslizenzierung”?

Unter der Pflicht zur „Lizenzierung“ (der Begriff ist veraltet und rechtlich unzutreffend, hat sich jedoch als Synonym etabliert) von Verkaufsverpackungen ist die Beteiligungspflicht des § 6 Abs. 1 VerpackV zu verstehen. Danach haben sich Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen (sog. „Erstinverkehrbringer“) zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren dualen Systemen zu beteiligen.