Verstoß gegen die Rücknahmepflicht nach ElektroG kann teuer werden
Köln, 01.06.2017 – Händler, die ihrer Pflicht zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten bisher nur unzureichend oder gar nicht nachgekommen sind, droht jetzt ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Damit reagiert die Bundesregierung auf die nur zögerliche Umsetzung der Vorgaben aus dem ElektroG.
Rücknahmepflicht ist gesetzlich geregelt
Die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist seit dem 24.10.2015 in Kraft und verpflichtet bestimmte Händler zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten. Mit der Verschärfung will der Gesetzgeber nun einen effektiveren Vollzug durch die Länder ermöglichen. Strafen können sowohl stationären als auch Online-Händlern drohen.
Rechtssicherheit für Händler
Mit elektroretoure24 bietet die Noventiz Digital GmbH eine einfache und rechtssichere Lösung für betroffene Händler. Über die Einbindung eines individuellen Links wird die Rücknahme dank einer Kooperation mit dem Logistikdienstleister Deutsche Post/DHL an deren Annahmestellen möglich. Die fachgerechte Entsorgung übernimmt ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Neben der notwendigen EAR-Anzeigepflicht übernimmt Noventiz alle anfallenden administrativen Aufgaben. Der Händler bleibt so von bürokratischen Logistik- und Dokumentationspflichten verschont.
Über Noventiz:
Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit über 70 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Neben dem dualen System Noventiz Dual GmbH betreibt das Unternehmen mit der Noventiz Digital GmbH erfolgreich mehrere Online-Portale. Nach containerbestellung24 und online-aktenvernichtung startete 2016 mit elektroretoure24 ein neues Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.
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