Das Verpackungsgesetz kommt: Mehr Bürokratie und höhere Kosten werden erwartet
Jetzt ist es amlich: Das neue Verpackungsgesetz kommt und löst zum 01.01.2019 die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Das Verpackungsgesetz sieht für die Inverkehrbringer von Verpackungen ab dem 1.1.2019 zahlreiche Änderungen vor. Aber auch die Verbraucher und Unternehmen der Recyclingwirtschaft müssen sich auf höhere Kosten und mehr Bürokratie einstellen. Am 30. März hat der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, das damit Anfang 2019 in Kraft tritt. Am 12. Mai 2017 hat es die letzte Hürde – den Bundesrat – passiert.
Die wichtigste Änderung: Alle Produzenten und Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, müssen sich bei einer neuen Behörde, der so genannten „Zentralen Stelle“, registrieren lassen. Diese prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Verpackungsmengen exakt in Art und Umfang bei einem dualen System lizenziert wurden und ob die genauen Entsorgungswege dokumentiert sind. Gleichzeitig erhalten die Kommunen das Recht, per Verwaltungsakt konkrete Vorgaben für die Sammlung der Verpackungsabfälle zu machen. „Die Kommune kann künftig den Turnus der Abholung und die Art der Behälter einseitig bestimmen“, erklärt Noventiz-Geschäftsführer Dirk Boxhammer. Als Kriterium gilt dabei, dass dieser Verwaltungsakt „geeignet“ – und nicht mehr wie ursprünglich formuliert „erforderlich“ – ist, die Sammlung von Verpackungsabfall zu optimieren. „Dadurch ist die Hürde für die Kommunen viel geringer.“
Das Verpackungsgesetz kommt: Steigende Kosten durchaus möglich
Experten gehen daher davon aus, dass das neue Verpackungsgesetz zu einem deutlichen Kostenanstieg führen und den Wettbewerb im Markt des Verpackungsrecyclings deutlich einschränken wird. So haben duale Systeme künftig keine Möglichkeit mehr, sich bei der Ausgestaltung der Lizenzverträge voneinander zu unterscheiden. Die Zentrale Stelle gibt im Detail vor, wie welche Verpackung zu lizenzieren und zu entsorgen ist. Noch unklar ist daher, wie die dualen Systeme die Vorgabe aus dem Gesetz umsetzen sollen, die Höhe der Lizenzentgelte stärker an ökologischen Aspekten auszurichten. Theoretisch soll die Regelung Hersteller belohnen, die bei der Gestaltung von Verpackungen das spätere Recycling berücksichtigen. In seiner Kostenabschätzung bezifferte der Normenkontrollrat die Kosten für die Errichtung der Zentralen Stelle, neue Bürokratiepflichten und die Erhöhung der Recyclingquoten auf über 155 Millionen Euro im ersten Jahr und weitere 50 Millionen Euro jährlich in den Folgejahren.
Höhere Verwertungsquoten angestrebt
Das Verpackungsgesetz sieht deutlich höhere Verwertungsquoten vor. Für Kunststoff steigen sie von jetzt 60 Prozent, von denen wiederum 60 Prozent werkstofflich zu recyceln sind, auf dann 90 Prozent, von denen 65 Prozent über ein werkstoffliches Recycling erreicht werden müssen. Mussten bisher 36 Prozent des Kunststoffs recycelt werden, so werden es künftig 58,5 Prozent sein. Bis 2022 soll diese Quote auf 63 Prozent steigen. Die Recyclingquoten bei Metallen sollen bis 2022 auf 90 Prozent angehoben werden.
„Das geplante Wertstoffgesetz wurde durch die Kommunen verhindert. Jetzt, so scheint es, musste das Verpackungsgesetz her, um überhaupt ein Gesetz zu verabschieden. Grundsätzlich hätte eine Änderung in der Verpackungsverordnung genügt, um eine Erhöhung der Recyclingquoten zu erreichen.“ Dirk Boxhammer, Geschäftsführer Noventiz Dual GmbH