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Frist für Online Händler
VerpackG

Endspurt für den Online Handel: Registrierung im Verpackungsregister bis zum 1. Juli

Eine Novelle des Verpackungsgesetzes nimmt vor allem den Online Handel in die Pflicht: Noch bis zum 01.07.2022 können sich nationale und internationale Online- und Versandhändler im Zentralen Verpackungsregister registrieren. Online Marktplätze wie amazon, ebay oder etsy sind wiederum verpflichtet, die Registrierung ihrer Online Händler zu prüfen und andernfalls die nötigen Schritte einzuleiten. Amazon hat bereits ab dem 15. Juni 2022 damit begonnen, Angebote zu deaktivieren, die diese Vorgaben des Verpackungsgesetzes nicht erfüllen. Mögliche Bußgelder oder gar die Aussicht auf ein drohendes Betriebsverbot erhöhen den Druck zusätzlich. Mehr als 3.500 tägliche Anmeldungen zeigen, dass der Endspurt gestartet ist und die Frist ernst genommen wird. Besonders Händler aus dem asiatischen Raum und den USA kommen zurzeit ihrer Pflicht zur Registrierung nach. Um dem Ansturm aus China gerecht zu werden, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) nun sogar eine eigene Infoseite auf Chinesisch veröffentlicht. Auch auf der Website der Noventiz finden chinesische Kunden alle benötigten Informationen in Ihrer Muttersprache. In englischer Sprache ist die Website der ZSVR schon seit geraumer Zeit verfügbar.

Verschärfung des Verpackungsgesetzes nicht nur für Online Handel relevant

Jedes Unternehmen, das in Deutschland erstmals verpackte Ware in Verkehr bringt, muss sich im zentralen Register LUCID anmelden und dabei die Art der Verpackung angeben. Neben Versandverpackungen und Produktverpackungen sind nun auch die sogenannten Serviceverpackungen registrierungspflichtig. Dabei handelt es sich beispielsweise um Pizzakartons, Brötchentüten oder Coffee-to-go-Becher. Laut Definition sind es Verpackungen, die erst in der Verkaufsstätte – also Pizzeria, Bäckerei oder Café – mit Ware befüllt und an die Kunden abgegeben werden. Wer Serviceverpackungen in Verkehr bringt, muss ebenfalls für die Entsorgung bezahlen und sich im zentralen Register anmelden.

Wie können Online Händler die aktuellen gesetzlichen Vorgaben erfüllen?

  • Online Händler und Vertreiber von Serviceverpackungen sollten sich noch vor dem 1. Juli 2022 im Verpackungsregister der ZSVR anmelden.
  • Die Registrierungsnummer wird für den Vertrieb von verpackter Ware über Online Marktplätze benötigt und kann in der jeweiligen Plattform hinterlegt werden.
  • Zudem sollte geprüft werden, ob eine Beteiligungspflicht an einem dualen System besteht.
  • Falls ja, können die Verpackungen unkompliziert lizenziert werden, zum Beispiel hier.

Ausblick: Weitere Neuerungen auf europäischer Ebene stehen bevor

Die Corona-Pandemie hat das Konsumverhalten der Verbraucher beeinflusst. Der Online Handel konnte ein starkes Wachstum verzeichnen und 2020 wurden in Deutschland erstmals mehr als 4 Milliarden Sendungen verschickt. Auch der Sektor der To-Go-Produkte hat stark profitiert. Durch den gestiegenen Konsum kam im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren ein Verpackungsmehraufwand von 1,7 Millionen Tonnen zustande. „Der Markt für Konsumgüter und deren Verpackungen haben sich in den vergangenen Jahren signifikant geändert. […] Das bedeutet, dass die Produktverantwortung mitwachsen muss“, sagt Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), auf einer Pressekonferenz der ZSVR. Angesichts dieser Entwicklungen überrascht es nicht, dass auf europäischer Ebene die Verpackungsrichtlinie überarbeitet wird. Unter anderem werden neue Standards im Bereich Recyclingfähigkeit sowie Mehrwegquoten erwartet.

Wie unterstützt Noventiz den Online Handel bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben?

  • Auf der Noventiz-Website finden Hersteller und Online Händler alle relevanten Informationen rund um das Thema Lizenzierung von Verpackungen. Jetzt informieren.
  • Noventiz ist eines der in Deutschland zugelassenen dualen Systeme. Sie können über das Noventiz Direct Portal schnell und einfach Ihre Verpackungen lizenzieren. Jetzt lizenzieren.

 

Quelle: Pressemitteilung der Zentrale Stelle Verpackungsregister

Junge Frau packt Kleidungsstücke in einen Versandkarton
VerpackG

Novelle Verpackungsgesetz – Pflichten für Online Händler und Versandhandel ab Juli 2022

Als selbstständiger Betreiber eines Online Handels oder Versandhandels gibt es zahlreiche Vorgaben und Gesetze, die beachtet werden müssen. Dazu zählt beispielsweise das Verpackungsgesetz, das zum Juli 2022 aktualisiert wird. Diese Novelle des Verpackungsgesetzes betrifft in besonderem Maße Online Händler sowie den Versandhandel: Jeder Online Händler, der verpackte Waren in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.

Wer muss sich laut Verpackungsgesetz registrieren?

Es ist egal, über welche Plattform die Ware verkauft wird – ob nun im eigenen Online Shop oder auf sogenannten Online Marktplätzen wie amazon, ebay oder etsy. Auch die Verkaufs- oder Verpackungsmenge spielt keine Rolle dabei, ob man sich registrieren muss oder nicht. Ausschlaggebend ist allein, dass erstmals gewerbsmäßig in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr gebracht wird. Das bedeutet, das Verpackungsgesetz betrifft auch Kleinunternehmer, die lediglich kleine Mengen verpackter Produkte umsetzen.

Verpackungsgesetz für Online Händler: Was ist wichtig?

Eine wichtige Neuheit gilt ab Juli 2022: In der Vergangenheit mussten sich lediglich solche Händler registrieren, die sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen verwendet haben. Dies hat sich nun verändert und alle Verpackungsarten sind betroffen: Dies gilt gleichermaßen für Verkaufsverpackungen, Umverpackung und Versandverpackungen wie für Mehrwegverpackungen. Somit muss sich ausnahmslos jeder Händler, der verpackte Ware in Deutschland vertreibt, im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Was passiert, wenn ein Online Händler sich nicht fristgerecht registriert hat?

Verpackte Ware darf ab Juli 2022 nicht mehr in Deutschland vertrieben werden, wenn der Händler sich nicht fristgerecht im Verpackungsregister LUCID registriert hat. Plattformen wie ebay fragen zukünftig die Registrierungsnummer beim Betreiber des Marktplatzes ab. Ohne diese Nummer wird ein Verkauf nicht mehr möglich sein. Aktuell versendet beispielsweise amazon Hinweise an alle Marktplatzbetreiber. Es droht eine Sperrung des jeweiligen Shops ab dem 15. Juni 2022, wenn der Betreiber seinen Pflichten zur Registrierung nicht nachgekommen ist. Neben diesem sogenannten Vetriebsverbot können Bußgelder von bis zu 200.000 EUR erhoben werden. Daher ist das Verpackungsgesetz für Online Händler in hohem Maße relevant. Als Kleinunternehmer oder Betreiber eines Online Handels sollten Sie sich daher schnellstmöglich im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Was sollte ich nun als Online Händler bzw. Versandhändler tun, um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes zu erfüllen?

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister bis zum 1. Juli 2022

Jetzt registrieren

Welche Vorgaben gibt es darüber hinaus für systembeteiligungspflichtige Verpackungen?

Bleibt die Verkaufs- oder Umverpackung beim privaten Endverbraucher als Abfall zurück? Dann handelt es sich um Verpackungen, die als systembeteiligungspflichtig eingestuft werden. Das bedeutet, der Hersteller muss diese Verpackungen ebenfalls in LUCID registrieren und zudem eine Angabe über die voraussichtlich anfallenden Mengen machen. Zusätzlich muss eine Gebühr für die Entsorgung eben dieser Verpackungen an einen Partner des dualen Systems, z.B. die NOVENTIZ GmbH, gezahlt werden. Dazu muss neben der Registrierung in LUCID eine Lizenzierung der Verpackung unter der Angabe von Mengen bei einem Partner des dualen Systems erfolgen. NOVENTIZ unterstützt Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Kleinunternehmer oder Online Shops mit geringen Verpackungsmengen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen verwenden, können einfach online über den NOVENTIZ Lizenzrechner ihre Mengen kalkulieren und unkompliziert einen Vertrag mit Noventiz Dual abschließen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind? Die ZSVR bietet einen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen mit Suchfunktion an.

Sie haben Fragen zum Registrierungsprozess?

Dann wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Im Themenpaket Versand- und Onlinehandel sowie auf der Website finden Sie detaillierte Informationen zur Registrierung in LUCID.

Noventiz unterstützt Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen

Erfüllen Sie mit Hilfe von Noventiz Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß Verpackungsgesetz. Sprechen Sie uns gerne an!

Sie möchten die  Lizenzgebühr Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen schnell und einfach kalkulieren? Dann nutzen Sie doch unseren Lizenzrechner.

 

Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSV)

Presseinformation Noventiz
Pressemeldung

Verstoß gegen die Rücknahmepflicht nach ElektroG kann teuer werden

Köln, 01.06.2017 –  Händler, die ihrer Pflicht zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten bisher nur unzureichend oder gar nicht nachgekommen sind, droht jetzt ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Damit reagiert die Bundesregierung auf die nur zögerliche Umsetzung der Vorgaben aus dem ElektroG.

Rücknahmepflicht ist gesetzlich geregelt

Die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes  ist seit dem 24.10.2015 in Kraft und verpflichtet bestimmte Händler zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten. Mit der Verschärfung will der Gesetzgeber nun einen effektiveren Vollzug durch die Länder ermöglichen. Strafen können sowohl stationären als auch Online-Händlern drohen.

Rechtssicherheit für Händler

Mit elektroretoure24 bietet die Noventiz Digital GmbH eine einfache und rechtssichere Lösung für betroffene Händler. Über die Einbindung eines individuellen Links wird die Rücknahme dank einer Kooperation mit dem Logistikdienstleister Deutsche Post/DHL an deren Annahmestellen möglich. Die fachgerechte Entsorgung übernimmt ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Neben der notwendigen EAR-Anzeigepflicht übernimmt Noventiz alle anfallenden administrativen Aufgaben. Der Händler bleibt so von bürokratischen Logistik- und Dokumentationspflichten verschont.

 

Über Noventiz:

Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit über 70 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Neben dem dualen System Noventiz Dual GmbH betreibt das Unternehmen mit der Noventiz Digital GmbH erfolgreich mehrere Online-Portale. Nach containerbestellung24 und online-aktenvernichtung startete 2016 mit elektroretoure24 ein neues Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.

 

Hinweis: Die Pressemeldung können Sie HIER als pdf-Datei downloaden.

Rücknahme ElektroG, Bußgeld ElektroG
Branchennews

Bußgeld ElektroG: Ab 01.06.2017 drohen Strafen

Bereits seit dem Jahr 2015 sind Elektrohändler /Versandhändler unter bestimmten Bedingungen zur Rücknahme alter Produkte verpflichtet. Grundsätzlich gilt dabei: Möchte ein Kunde ein neues Gerät kaufen, muss jeder Händler mit einer Verkaufs- bzw. Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern ein gleichartiges Altgerät kostenfrei zurücknehmen. Bei Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, ist die Regelung sogar noch strenger: Hier müssen die Händler alle Geräte zurücknehmen –  und zwar unabhängig davon, ob ein neues gekauft wird. Da eine Vielzahl von Händlern ihren Rücknahmepflichten bisher nur unzureichend oder gar nicht nachgekommen sind, ist jetzt der Gesetzgeber tätig geworden: Ab dem 1. Juni 2017 müssen Händler die gegen ihre Rücknahmepflichten verstoßen mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Damit werden die Grundlagen für einen effektiveren Vollzug durch die Länder geschaffen.

Rücknahmepflicht bringt Kosten und Aufwand mit sich

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks kündigte im Zuge dessen an, Verstöße zukünftig schnell und spürbar zu ahnden. Größere Elektronikketten haben daher bereits entsprechende Rücknahme- und Recyclingkreisläufe aufgebaut. Insbesondere für unabhängige Händler und kleinere Ketten bringt die Rücknahmepflicht allerdings auch einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zusätzliche Kosten mit sich. Denn die Entsorgung der zurückgenommenen Geräte muss ebenfalls sauber durchgeführt und dokumentiert werden. Andernfalls kann auch aus diesen Gründen ein Bußgeld verhängt werden. Gerade für kleinere Händler empfiehlt es sich daher, einen erfahrenen Dienstleister mit dem Rücknahmeprozess zu beauftragen und so Geld, Zeit und Nerven zu sparen.

Online-Portal entlastet kleine und mittelständische Unternehmen

Um die Unternehmen bei der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte zu entlasten, hat die Noventiz Digital GmbH eine Online-Plattform aufgebaut. Unter dem Label elektroretoure24 können Elektronikhändler / Versandhändler den kompletten Rücknahmeprozess online organisieren und abbilden. Auf diese Weise wird verhindert, dass Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte verhängt werden. Zudem werden die oftmals mittelständischen Unternehmen von der Dokumentationspflicht entlastet und können sich auf das konzentrieren, was sie am besten können: Den Kunden beim Kauf von neuen Elektrogeräten optimal zu beraten.

Individuelle Beratung und Angebote

Der Service für die Elektrohändler / Versandhändler beginnt allerdings schon deutlich früher: So werden die Einzelhändler schon vor der Auftragsvergabe individuell beraten, was ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetz angeht. Auf dem Internetportal wird das Verfahren zudem durch Erklärfilme anschaulich vermittelt. Letztlich wird das Angebot zur Übernahme der Entsorgungspflichten dann individuell auf jedes Unternehmen zugeschnitten. Auf diese Weise können die Kosten für den Elektrohändler so niedrig wie möglich gehalten werden. Zudem ist die Lösung der Noventiz Digital GmbH für die Kunden auch vollkommen rechtssicher. Wer den Dienstleister beauftragt, muss sich um nichts weiter kümmern und kein Bußgeld aufgrund des ElektroG befürchten.

Entsorgung wird detailliert dokumentiert

Die Vorteile dieser Lösung für kleine und mittlere Elektronikhändler gehen aber noch darüber hinaus. Denn die Noventiz Digital GmbH übernimmt die komplette Logistik und Dokumentation. So werden die alten Elektrogeräte zu zertifizierten Erstbehandlungsanlagen gebracht und dort fachgerecht entsorgt. Dieser Prozess wird zudem detailliert dokumentiert und bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register angezeigt. Das Portal elektroretoure24 bietet kleinen und mittelständischen Elektronikhändlern somit eine schnelle, sichere und preiswerte Entsorgung von Elektroaltgeräten.

Presseinformation Noventiz
Pressemeldung

elektroretoure24 bietet verpflichteten Vertreibern eine rechtssichere Lösung für die Pflichtrücknahme

Köln, 07.07.2016. Mit der Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ergeben sich neue gesetzliche Verpflichtungen. Bei vielen betroffenen Vertreibern herrscht jedoch immer noch großer Informationsbedarf – obwohl die Übergangsfrist der Rücknahmepflicht in Kürze abläuft. Dies wurde auf der ElektroG-Roadshow der bitkom deutlich, die im vergangenen Monat an drei Terminen in Berlin, Bielefeld und Kassel stattfand.

Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400qm müssen beim Neukauf von Elektrogeräten vergleichbare Altgeräte kostenfrei zurücknehmen und einer fachgerechten Entsorgung zuführen; bestimmte Altgeräte müssen sogar unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes unentgeltlich zurückgenommen werden. Bei Nichtbeachtung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen in Deutschland, von denen auch Versandhändler oder Online-Shops betroffen sind, drohen empfindliche Bußgelder: „Viele Shop-Betreiber sind noch sehr unsicher, was die Umsetzung der Neuregelung betrifft“, so Markus Höfels, Geschäftsführer der Kölner Noventiz GmbH, die sich mit der ordnungsgemäßen Erfüllung abfallrechtlicher Verpflichtungen beschäftigt. Gemeinsam mit der Kanzlei Kopp-Assenmacher und dem Beratungsunternehmen Clover Consulting stellte Noventiz auf der bitkom-Veranstaltung unterschiedliche Herangehensweisen und praktische Lösungsansätze vor.

 

„Viele Shop-Betreiber sind noch sehr unsicher, was die Umsetzung der Neuregelung betrifft.“ Markus Höfels, Noventiz

 

So bietet Noventiz mit dem Portal elektroretoure24 verpflichteten Vertreibern eine rechtssichere Online-Lösung in Kooperation mit dem Logistikdienstleister Deutsche Post/DHL. Endverbraucher können Elektroaltgeräte und Elektroschrott bis zu einem Gewicht von 31,5 Kilogramm an 28 000 Rücknahmestellen kostenlos zurücksenden. Die fachgerechte Entsorgung übernimmt die Electrocycling GmbH in Goslar. Schon ab € 27,99 pro Monat können Shop-Betreiber mit elektroretoure24 umweltgerecht und gesetzeskonform auftreten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Retouren zu incentivieren und so einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf von Neugeräten zu schaffen. Nur noch bis zum 23.07. läuft die Übergangsfrist für betroffene Vertreiber, eine Lösung im Sinne des ElektroG für die Rücknahme zu installieren. Wer mögliche Abmahnungen vermeiden will, sollte jetzt aktiv werden.

 

Über Noventiz:

Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit 70 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Mit der Noventiz Digital GmbH betreibt das Unternehmen erfolgreich mehrere Online-Portale: Neben containerbestellung24.de und online-aktenvernichtung.de gibt es mit elektroretoure24.de ein Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.

 

Hinweis: Die Pressemeldung können Sie HIER als pdf-Datei downloaden.

Presseinformation Noventiz GmbH
Pressemeldung

Bundesweite Rücknahme von Elektroaltgeräten mit den Annahmestellen von DHL sichergestellt

Köln, 05.04.2016 – elektroretoure24, das online Rücknahme-Portal für Elektroaltgeräte der Kölner Noventiz-Gruppe, bietet ab sofort eine bundesweite Rücknahme an. Der Verbraucher kann bei allen 28.000 Deutsche Post DHL Annahmestellen seine Elektroaltgeräte als Paket mit einem Gewicht von bis zu 31,5 Kilogramm abgeben, sofern der Online-Händler auf die Lösung von elektroretoure24 setzt. Die Übergangsfrist für den Online-Handel zur Umsetzung der neuen Vorgaben aus dem Elektrogesetz (ElektroG) läuft nur noch bis zum 24.07.2016.

„Mit unserer Lösung“, so Noventiz-Geschäftsführer Markus Höfels, „kann der Online-Handel seinen gesetzlichen Verpflichtungen problemlos¬ nachkommen. Wir stellen dabei sicher, dass die Sammlung und Verwertung der zurückgeschickten Elektroaltgeräte höchsten Anforderungen genügt. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben in Deutschland sichert den lückenlosen und nachhaltigen Stoffkreislauf.“

Ein Gewinn für Händler, Kunden und die Umwelt

Online-Händler müssen lediglich einen Link zu dem Retourenportal auf ihrer Seite einbauen. Dort finden Verbraucher dann alle notwendigen Informationen zur einfachen Rückgabe: Elektroaltgerät verpacken, Paketschein ausdrucken und das Paket z.B. in der nächstgelegenen Filiale der Deutschen Post oder im DHL Paketshop abgeben. Die Einsendung ist für den Verbraucher kostenlos und folgt seinen gewohnten Schritten im E-Commerce-Prozess.

Doch elektroretoure24 geht noch einen Schritt weiter: Neben der reinen Pflichterfüllung können Online-Händler ihre Kunden, die Elektroaltgeräte einschicken, mit attraktiven Gutschein- oder Rabattaktionen belohnen und Anreize für den Kauf von Neuprodukten setzten. Hierfür bietet elektroretoure24 als einziges Angebot im Markt maßgeschneiderte und einfach umsetzbare Lösungen.

Über Noventiz:

Der zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit 70 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Neben dem dualen System Noventiz Dual GmbH betreibt das Unternehmen mit der Noventiz Digital GmbH erfolgreich mehrere Online-Portale. Nach containerbestellung24.de und online-aktvernichtung.de startete im vergangenen Jahr mit elektroretoure24.de ein neues Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.

 

Hinweis: Die Pressemeldung können Sie HIER als pdf-Datei downloaden.