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Verstoß gegen die Rücknahmepflicht nach ElektroG kann teuer werden

Köln, 01.06.2017 –  Händler, die ihrer Pflicht zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten bisher nur unzureichend oder gar nicht nachgekommen sind, droht jetzt ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Damit reagiert die Bundesregierung auf die nur zögerliche Umsetzung der Vorgaben aus dem ElektroG.

Rücknahmepflicht ist gesetzlich geregelt

Die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes  ist seit dem 24.10.2015 in Kraft und verpflichtet bestimmte Händler zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten. Mit der Verschärfung will der Gesetzgeber nun einen effektiveren Vollzug durch die Länder ermöglichen. Strafen können sowohl stationären als auch Online-Händlern drohen.

Rechtssicherheit für Händler

Mit elektroretoure24 bietet die Noventiz Digital GmbH eine einfache und rechtssichere Lösung für betroffene Händler. Über die Einbindung eines individuellen Links wird die Rücknahme dank einer Kooperation mit dem Logistikdienstleister Deutsche Post/DHL an deren Annahmestellen möglich. Die fachgerechte Entsorgung übernimmt ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Neben der notwendigen EAR-Anzeigepflicht übernimmt Noventiz alle anfallenden administrativen Aufgaben. Der Händler bleibt so von bürokratischen Logistik- und Dokumentationspflichten verschont.

 

Über Noventiz:

Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit über 70 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Neben dem dualen System Noventiz Dual GmbH betreibt das Unternehmen mit der Noventiz Digital GmbH erfolgreich mehrere Online-Portale. Nach containerbestellung24 und online-aktenvernichtung startete 2016 mit elektroretoure24 ein neues Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.

 

Hinweis: Die Pressemeldung können Sie HIER als pdf-Datei downloaden.

Rücknahme ElektroG, Bußgeld ElektroG
Branchennews

Bußgeld ElektroG: Ab 01.06.2017 drohen Strafen

Bereits seit dem Jahr 2015 sind Elektrohändler /Versandhändler unter bestimmten Bedingungen zur Rücknahme alter Produkte verpflichtet. Grundsätzlich gilt dabei: Möchte ein Kunde ein neues Gerät kaufen, muss jeder Händler mit einer Verkaufs- bzw. Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern ein gleichartiges Altgerät kostenfrei zurücknehmen. Bei Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, ist die Regelung sogar noch strenger: Hier müssen die Händler alle Geräte zurücknehmen –  und zwar unabhängig davon, ob ein neues gekauft wird. Da eine Vielzahl von Händlern ihren Rücknahmepflichten bisher nur unzureichend oder gar nicht nachgekommen sind, ist jetzt der Gesetzgeber tätig geworden: Ab dem 1. Juni 2017 müssen Händler die gegen ihre Rücknahmepflichten verstoßen mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Damit werden die Grundlagen für einen effektiveren Vollzug durch die Länder geschaffen.

Rücknahmepflicht bringt Kosten und Aufwand mit sich

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks kündigte im Zuge dessen an, Verstöße zukünftig schnell und spürbar zu ahnden. Größere Elektronikketten haben daher bereits entsprechende Rücknahme- und Recyclingkreisläufe aufgebaut. Insbesondere für unabhängige Händler und kleinere Ketten bringt die Rücknahmepflicht allerdings auch einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zusätzliche Kosten mit sich. Denn die Entsorgung der zurückgenommenen Geräte muss ebenfalls sauber durchgeführt und dokumentiert werden. Andernfalls kann auch aus diesen Gründen ein Bußgeld verhängt werden. Gerade für kleinere Händler empfiehlt es sich daher, einen erfahrenen Dienstleister mit dem Rücknahmeprozess zu beauftragen und so Geld, Zeit und Nerven zu sparen.

Online-Portal entlastet kleine und mittelständische Unternehmen

Um die Unternehmen bei der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte zu entlasten, hat die Noventiz Digital GmbH eine Online-Plattform aufgebaut. Unter dem Label elektroretoure24 können Elektronikhändler / Versandhändler den kompletten Rücknahmeprozess online organisieren und abbilden. Auf diese Weise wird verhindert, dass Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte verhängt werden. Zudem werden die oftmals mittelständischen Unternehmen von der Dokumentationspflicht entlastet und können sich auf das konzentrieren, was sie am besten können: Den Kunden beim Kauf von neuen Elektrogeräten optimal zu beraten.

Individuelle Beratung und Angebote

Der Service für die Elektrohändler / Versandhändler beginnt allerdings schon deutlich früher: So werden die Einzelhändler schon vor der Auftragsvergabe individuell beraten, was ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetz angeht. Auf dem Internetportal wird das Verfahren zudem durch Erklärfilme anschaulich vermittelt. Letztlich wird das Angebot zur Übernahme der Entsorgungspflichten dann individuell auf jedes Unternehmen zugeschnitten. Auf diese Weise können die Kosten für den Elektrohändler so niedrig wie möglich gehalten werden. Zudem ist die Lösung der Noventiz Digital GmbH für die Kunden auch vollkommen rechtssicher. Wer den Dienstleister beauftragt, muss sich um nichts weiter kümmern und kein Bußgeld aufgrund des ElektroG befürchten.

Entsorgung wird detailliert dokumentiert

Die Vorteile dieser Lösung für kleine und mittlere Elektronikhändler gehen aber noch darüber hinaus. Denn die Noventiz Digital GmbH übernimmt die komplette Logistik und Dokumentation. So werden die alten Elektrogeräte zu zertifizierten Erstbehandlungsanlagen gebracht und dort fachgerecht entsorgt. Dieser Prozess wird zudem detailliert dokumentiert und bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register angezeigt. Das Portal elektroretoure24 bietet kleinen und mittelständischen Elektronikhändlern somit eine schnelle, sichere und preiswerte Entsorgung von Elektroaltgeräten.