Tag: Verkaufsverpackungen

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Entsorgungslösungen für Online-Händler: Noventiz erneut Aussteller auf dem e-Commerce Day in Köln

Köln 27.04.2017 – Auch in diesem Jahr wird Noventiz mit einem eigenen Stand auf dem e-Commerce Day in Köln vertreten sein. Am 12. Mai können sich dort interessierte Online-Händler über Rücknahmelösungen informieren. Noventiz bietet hier unter anderem Konzepte für die Rücknahme von Verkaufsverpackungen sowie Elektroaltgeräten (WEEE). Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen müssen so kein eigenes Recycling- und Entsorgungsnetzwerk aufbauen, sondern können diese Aufgabe dem spezialisierten Entsorgungsdienstleister überlassen.

Entsorgungslösungen für Online-Händler aus einer Hand

Mit Noventiz Direct und elektroretoure24 gibt es passende Lösungen für alle Unternehmen, die die Vorgaben der Verpackungsverordnung (VerpackV), des Elektro- oder des Batteriegesetzes erfüllen müssen. Beide Dienstleistungen bieten gerade für kleinere Versandhändler günstige Preise und erstklassigen Service bei voller Rechtssicherheit. Noventiz stellt sicher, dass Verpackungen, Elektrogeräte und andere Materialien fachgerecht entsorgt werden.

„Der e-commerce Day ist für uns die ideale Plattform, unsere Lösungen zu zeigen“ erklärt Steffen Horst, Leiter e-Commerce bei Noventiz. „Gerade die Zielgruppe der Online-Händler ist oft unsicher, welche gesetzlichen Verpflichtungen für sie gelten. Hier beraten wir nicht nur, sondern helfen auch bei der konkreten Umsetzung.“

Der e-commerce Day: Vom Branchentreffen zur bedeutenden Fachmesse

 Der e-Commerce Day in Köln gilt als die Fachmesse für den Online-Handel und informiert jährlich über innovative E-Commerce-Strategien, Trends und aktuelle Entwicklungen. Der Veranstalter real.digital erwartet im RheinEnergieSTADION mehr als 1.500 interessierte Besucher und bietet insgesamt 81 Aussteller sowie über 30 Vorträge. Neben Branchenvertretern wie Oliver Prothmann vom Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) spricht außerdem der FDP Bundesvorsitzende Christian Lindner zum Thema „Mehr Mut zur Marktwirtschaft“.

 

Über Noventiz:

Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit über 60 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Neben dem dualen System Noventiz Dual GmbH betreibt das Unternehmen mit der Noventiz Digital GmbH erfolgreich mehrere Online-Portale. Nach containerbestellung24 und online-aktenvernichtung startete 2016 mit elektroretoure24 ein neues Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.

 

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neues Verapckungsgesetz, Verpackungsgesetz kommt
Branchennews

Das Verpackungsgesetz kommt: Mehr Bürokratie und höhere Kosten werden erwartet

Jetzt ist es amlich: Das neue Verpackungsgesetz kommt und löst zum 01.01.2019 die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Das  Verpackungsgesetz sieht für die Inverkehrbringer von Verpackungen ab dem 1.1.2019 zahlreiche Änderungen vor. Aber auch die Verbraucher und Unternehmen der Recyclingwirtschaft müssen sich auf höhere Kosten und mehr Bürokratie einstellen. Am 30. März hat der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, das damit Anfang 2019 in Kraft tritt. Am 12. Mai 2017 hat es die letzte Hürde – den Bundesrat – passiert.

Die wichtigste Änderung: Alle Produzenten und Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, müssen sich bei einer neuen Behörde, der so genannten „Zentralen Stelle“, registrieren lassen. Diese prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Verpackungsmengen exakt in Art und Umfang bei einem dualen System lizenziert wurden und ob die genauen Entsorgungswege dokumentiert sind. Gleichzeitig erhalten die Kommunen das Recht, per Verwaltungsakt konkrete Vorgaben für die Sammlung der Verpackungsabfälle zu machen. „Die Kommune kann künftig den Turnus der Abholung und die Art der Behälter einseitig bestimmen“, erklärt Noventiz-Geschäftsführer Dirk Boxhammer. Als Kriterium gilt dabei, dass dieser Verwaltungsakt „geeignet“ – und nicht mehr wie ursprünglich formuliert „erforderlich“ – ist, die Sammlung von Verpackungsabfall zu optimieren. „Dadurch ist die Hürde für die Kommunen viel geringer.“

Das Verpackungsgesetz kommt: Steigende Kosten durchaus möglich

Experten gehen daher davon aus, dass das neue Verpackungsgesetz zu einem deutlichen Kostenanstieg führen und den Wettbewerb im Markt des Verpackungsrecyclings deutlich einschränken wird. So haben duale Systeme künftig keine Möglichkeit mehr, sich bei der Ausgestaltung der Lizenzverträge voneinander zu unterscheiden. Die Zentrale Stelle gibt im Detail vor, wie welche Verpackung zu lizenzieren und zu entsorgen ist. Noch unklar ist daher, wie die dualen Systeme die Vorgabe aus dem Gesetz umsetzen sollen, die Höhe der Lizenzentgelte stärker an ökologischen Aspekten auszurichten. Theoretisch soll die Regelung Hersteller belohnen, die bei der Gestaltung von Verpackungen das spätere Recycling berücksichtigen. In seiner Kostenabschätzung bezifferte der Normenkontrollrat die Kosten für die Errichtung der Zentralen Stelle, neue Bürokratiepflichten und die Erhöhung der Recyclingquoten auf über 155 Millionen Euro im ersten Jahr und weitere 50 Millionen Euro jährlich in den Folgejahren.

Höhere Verwertungsquoten angestrebt

Das Verpackungsgesetz sieht deutlich höhere Verwertungsquoten vor. Für Kunststoff steigen sie von jetzt 60 Prozent, von denen wiederum 60 Prozent werkstofflich zu recyceln sind, auf dann 90 Prozent, von denen 65 Prozent über ein werkstoffliches Recycling erreicht werden müssen. Mussten bisher 36 Prozent des Kunststoffs recycelt werden, so werden es künftig 58,5 Prozent sein. Bis 2022 soll diese Quote auf 63 Prozent steigen. Die Recyclingquoten bei Metallen sollen bis 2022 auf 90 Prozent angehoben werden.

 

„Das geplante Wertstoffgesetz wurde durch die Kommunen verhindert. Jetzt, so scheint es, musste das Verpackungsgesetz her, um überhaupt ein Gesetz zu verabschieden. Grundsätzlich hätte eine Änderung in der Verpackungsverordnung genügt, um eine Erhöhung der Recyclingquoten zu erreichen.“ Dirk Boxhammer, Geschäftsführer Noventiz Dual GmbH

 

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Markus Höfels und Dr. Matthias Niggemann wechseln in den Beirat der Noventiz-Gruppe

Köln, 20.01.2017 – Der Aufbau des dualen Systems von Noventiz ist abgeschlossen. Mit Noventiz Dual konnte somit ein weiteres Geschäftsfeld der Noventiz-Gruppe erfolgreich zur Umsetzung gebracht werden. Das duale System reiht sich ein in viele weitere Erfolgsprojekte der vergangenen Monate, darunter der Auf- und Ausbau innovativer Online-Portale sowie des Geschäftsfeldes der Standortentsorgung. In Zukunft wird die Unternehmensgruppe von Dirk Boxhammer geführt, der bereits seit 2012 als Noventiz-Geschäftsführer tätig ist. Er wird die positive Entwicklung des Unternehmens sowie zukünftige Wachstumsfelder weiter vorantreiben.

Die Noventiz-Gründer Markus Höfels und Dr. Matthias Niggemann wechseln zum 01.04.2017 von der Geschäftsführung in den Beirat. „Als Gründer haben wir seit mehr als zehn Jahren die rasante Unternehmensentwicklung an vorderster Stelle verantwortet. Das Feld ist bestellt und die Unternehmensgruppe für die Zukunft ausgerichtet“, kommentieren Höfels und Dr. Niggemann ihre Entscheidung.

Durch ihre Tätigkeit im Beirat werden Höfels und Dr. Niggemann ihre fachliche Expertise auch weiterhin in den Dienst des Unternehmens stellen.

Über Noventiz:

Der zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit 70 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Neben dem dualen System Noventiz Dual GmbH betreibt das Unternehmen mit der Noventiz Digital GmbH erfolgreich mehrere Online-Portale. Nach containerbestellung24.de und online-aktvernichtung.de startete im vergangenen Jahr mit elektroretoure24.de ein neues Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.

 

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Noventiz Dual bundesweit als Duales System festgestellt

Köln, 15.09.2016 – Das Duale System der Noventiz Gruppe ist ab sofort in allen 16 Bundesländern festgestellt. Am 14.09.2016 wurde die Feststellung der flächendeckenden Einrichtung des Systems im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Noventiz Dual nimmt seinen Betrieb zum 1. Januar 2017 auf.

Als Duales System sorgt Noventiz Dual zukünftig für die haushaltsnahe Sammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen, die in den rund 40 Millionen Haushalten in Deutschland anfallen. Für Noventiz-Geschäftsführer Dirk Boxhammer ist die bundesweite Systemfeststellung ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft: „Noventiz Dual ist die beste Vorbereitung auf ein künftiges Verpackungsgesetz. Zudem rundet es unser umfassendes Portfolio an Entsorgungsdienstleistungen weiter ab.“ Die Erweiterung um ein Duales System ist eine gezielte Reaktion der Unternehmensgruppe auf Kundenwünsche.

 

Über Noventiz:

Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit 70 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Mit der Noventiz Digital GmbH betreibt das Unternehmen erfolgreich mehrere Online-Portale: Neben containerbestellung24.de und online-aktenvernichtung.de gibt es mit elektroretoure24.de ein Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.

 

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Noventiz arbeitet für Zwilling J.A. Henckels
Erfolgsgeschichten

Qualität bis ins kleinste Detail – Zwiling setzt auf Noventiz

Bereits 1731 lies Peter Henckels den heute weltbekannten Zwilling als Handwerkszeichen in die Solinger Messermacherrolle eintragen. Damit legte er den Grundstein für eine erfolgreiche Firmengeschichte. Heute vereint das Unternehmen unter seinem Dach zahlreiche unterschiedliche Produktwelten. Aufgrund der Vielzahl der Produkte im Handel ist die rechtssichere Rücknahme und Verwertung der in Verkehr gebrachten Verpackungen ein sensibles Thema. Hier vertraut das traditionsreiche Weltunternehmen seit vielen Jahren auf die Erfahrung von Noventiz.

Egal, ob hochwertige Küchenprodukte, Bestecke oder Beauty-Instrumente – der Name ZWILLING verspricht höchste Qualität von Material, Design und Funktion. Die innovativen Produkte orientieren sich an den Wünschen der Kunden und setzen immer wieder neue Maßstäbe. Überall auf der Welt sind Kunden von der Vielseitigkeit und Langlebigkeit der ZWILLING-Produkte überzeugt und begeistert: Das weiße ZWILLING-Symbol auf rotem Grund ist bis heute Ausdruck eines anspruchsvollen Lebensstils.

Anspruchsvoll ist ZWILLING auch bei der Wahl eines passenden Entsorgungsdienstleisters. Denn das Portfolio der Solinger Unternehmensgruppe ist vielfältig und umfangreich, der Vertrieb weltweit organisiert. Da braucht es einen Spezialisten, der auf alle Fragen rund um die Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen die richtigen Antworten weiß. Fundiertes Know-how und ein tiefes Verständnis für die Organisation und die Prozesse der ZWILLING-Gruppe waren daher wesentliche Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit Noventiz.

Full-Service im Arbeitsalltag

Die Kombination aus Beratungskompetenz, Umsetzungsstärke und Effektivität weiß ZWILLING zu schätzen. Routineaufgaben wie beispielsweise die Plausibilisierung und Abwicklung der regelmäßigen Mengenmeldungen werden genauso zuverlässig und gewissenhaft erledigt wie die Beratung bei Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen. Dafür steht dem Kunden ein Team aus mehreren Experten zur Seite. „Genau diese flexible und verlässliche Rundum-Betreuung haben wir gesucht“, bestätigt Norma Sachse von ZWILLING. „Mit Noventiz haben wir den für uns optimalen Partner gefunden.“

Andere Länder, andere Anforderungen

Der Kölner Entsorgungsdienstleister organisiert aktuell auch die Verpackungsrücknahme und -entsorgung in den Ländern Österreich, Frankreich, Belgien sowie Luxemburg. „Innerhalb der EU sind wir von einer Harmonisierung der Verpackungsentsorgung noch weit entfernt”, weiß Britta Schultheis, die zuständige Projektmanagerin der Noventiz GmbH. Immer ist genau zu prüfen, in welchen Ländern der Kunde zu welchen Leistungen verpflichtet ist. Anders als in Deutschland  müssen im Ausland die Verkaufsverpackungen artikelspezifisch gemeldet werden. Bei der umfänglichen und Änderungen unterworfenen Artikelliste von ZWILLING keine leichte Aufgabe. Jede Meldung erfolgt je nach Land in unterschiedlichen zeitlichen Rhythmen, nach anderen Vorgaben, in anderen Systemen und der jeweiligen Sprache. Jedes Detail ist wichtig – auch für das Noventiz-Team.

Verkaufsverpackungen Noventiz
Noventiz informiert

Verkaufsverpackungen entsorgen – Was sind private Endverbraucher?

Hersteller und Vertreiber, die erstmalig die Verbindung zwischen Verkaufsverpackung und Ware herstellen (z.B. Abfüller) und die solchermaßen befüllte Verkaufsverpackung an einen im Wirtschaftsverkehr tätigen Dritten abgeben (z.B. Abgabe von mit Milch befüllten Flaschen vom Abfüller an den Einzelhandel), gelten als sog. Erstinverkehrbringer. Die Beteiligungspflicht an einem oder mehreren dualen Systemen für Erstinverkehrbringer besteht allerdings nur, soweit es sich um Verpackungen handelt, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen.

 

Was sind private Endverbraucher?

Private Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung sind zum einen Haushaltungen, zum anderen aber auch sog. „vergleichbare Anfallstellen“. Was unter vergleichbaren Anfallstellen zu verstehen ist, ergibt sich aus der Verpackungsverordnung (§ 3 Abs. 11 VerpackV). In einer nicht abschließenden Liste werden beispielhaft Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten genannt. Ferner sind auch landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1 100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können, ebenfalls vergleichbare Anfallstellen und unterliegen somit der Beteiligungspflicht nach § 6 Abs. 1 VerpackV.

 

Ich bin Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen und unterliege damit der Beteiligungspflicht des § 6 Abs. 1 VerpackV. Was muss ich konkret unternehmen, um meine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen? Kann ich diese Pflicht delegieren?

Soweit Sie mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in Verkehr bringen, müssen sich im Hinblick auf diesen Verpackungsmengen an einem (oder mehreren) dualen System(en) beteiligen. Zu diesem Zweck müssen Sie einen Vertrag mit einem (oder mehreren) von derzeit zehn dualen Systemen abschließen, zwischen denen Sie frei wählen können. Die wichtigsten Pflichten, die im Rahmen eines solchen Vertrages auf Sie zukommen, sind die unterjährigen Meldepflichten, die Pflicht zur Abgabe der  sogenannten „Jahresabschlussmeldung“ sowie die Zahlungspflichten. Sollten Sie eine bestimmte Mengenschwelle überschreiten kommen weitere Pflichten auf Sie zu.

 

 

 

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Verkaufsverpackungen Noventiz
Noventiz informiert

Verkaufsverpackungen entsorgen – Vorgaben für Hersteller und Vertreiber

Der Gesetzgeber nimmt Hersteller und Vertreiber auch dann in die Pflicht, wenn aus ihren Verpackungen Abfall wird. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. 1991 hat die damalige Bundesregierung die Verpackungsverordnung verabschiedet, um dem ständigen Anstieg der Verpackungsmengen entgegenzuwirken. In der Verordnung werden Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen verpflichtet. Wir erklären, was Hersteller und Vertreiber zu beachten haben.

Was sind Verkaufsverpackungen?

Eine Verpackung, die lt. § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verpackungsverordnung (VerpackV) als Verkaufseinheit angeboten wird und beim privaten Endverbraucher anfällt, gilt als Verkaufsverpackung. Neben Einweggeschirr gehören unter diese Definition auch sogenannte Serviceverpackungen. Diese umfassen Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen.

Verkaufsverpackungen bestehen aus offenen oder geschlossenen Behältnissen und Umhüllungen für Güter und Waren. Dazu gehören Becher, Schalen, Beutel, Säcke, Blister, Schachteln, Dosen, Kartonagen, Fässer, Kanister, Flaschen und auch Tragetaschen und weitere ähnliche Umhüllungen, mit denen der Endverbraucher Waren und Güter zum Ort des Verbrauchs oder Gebrauchs transportiert. Zu den Verkaufsverpackungen gehören auch Utensilien des Einweggeschirrs und der Einwegbestecke.

Eine Verkaufsverpackung dient dem Schutz der Ware vor Verschmutzung und Verderb. Auf ihr befinden sich wichtige Informationen für den Endverbraucher über die Handhabungsweise und die Mindesthaltbarkeit der Ware, wie auch den Hersteller.

Abgrenzung zu Tranportverpackungen

Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen. Vertreiber ist, wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden sowie Waren in Verpackungen in Verkehr bringt, gleichgültig auf welcher Handelsstufe. Vertreiber in diesem Sinne ist somit auch der Versandhandel. Dasselbe gilt auch für Importeure, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen.

Hauptabgrenzungskriterium zu Verkaufsverpackungen und Umverpackungen ist somit die Transportfunktion und das Anfallen beim Vertreiber. Fallen Transportverpackungen beim Endverbraucher an, werden diese zu Verkaufsverpackungen.

Was bedeutet der Begriff “Verpackungslizenzierung”?

Unter der Pflicht zur „Lizenzierung“ (der Begriff ist veraltet und rechtlich unzutreffend, hat sich jedoch als Synonym etabliert) von Verkaufsverpackungen ist die Beteiligungspflicht des § 6 Abs. 1 VerpackV zu verstehen. Danach haben sich Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen (sog. „Erstinverkehrbringer“) zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren dualen Systemen zu beteiligen.