Vollständigkeitserklärungen 2015: DIHK zieht Bilanz
Anstieg an Vollständigkeitserklärungen, meldenden Betrieben und dual beteiligten Verpackungsmengen
Einem Bericht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vom 25.01.2017 zufolge, haben 2015 insgesamt 3.713 Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung (VE) abgegeben – bisheriger Höchstwert. Die VE dient als Nachweis über die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. Die Zahl ergibt sich aus einer aktuellen Auswertung der 2016 fällig gewordenen VE-Hinterlegungen durch die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs). Diese führen das VE-Register.
Weitere Ergebnisse der Auswertung:
Gegenüber 2014…
- haben rund 10 Prozent mehr Betriebe ihre Verpackungen an einem dualen System beteiligt (51.231 Unternehmen in 2015).
- ist die bei dualen Systemen gemeldete Verpackungstonnage um rund 9 Prozent gestiegen.
- ist die über Branchenlösungen entsorgte Verpackungstonnage auf nur noch 0,6 Prozent gesunken.
- haben sich die Kosten des VE-Registers weiter reduziert (3,87 Euro pro Unternehmen, das seine Verpackungen einem dualen System meldet).
Quelle: DIHK; http://www.dihk.de/presse/meldungen/2017-01-25-ve-statistik