Vollständigkeitserklärungen 2015: DIHK zieht Bilanz

Anstieg an Vollständigkeitserklärungen, meldenden Betrieben und dual beteiligten Verpackungsmengen

Einem Bericht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vom 25.01.2017 zufolge, haben 2015 insgesamt 3.713 Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung (VE) abgegeben – bisheriger Höchstwert. Die VE dient als Nachweis über die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. Die Zahl ergibt sich aus einer aktuellen Auswertung der 2016 fällig gewordenen VE-Hinterlegungen durch die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs). Diese führen das VE-Register.

Weitere Ergebnisse der Auswertung:

Gegenüber 2014…

  • haben rund 10 Prozent mehr Betriebe ihre Verpackungen an einem dualen System beteiligt (51.231 Unternehmen in 2015).
  • ist die bei dualen Systemen gemeldete Verpackungstonnage um rund 9 Prozent gestiegen.
  • ist die über Branchenlösungen entsorgte Verpackungstonnage auf nur noch 0,6 Prozent gesunken.
  • haben sich die Kosten des VE-Registers weiter reduziert (3,87 Euro pro Unternehmen, das seine Verpackungen einem dualen System meldet).

Quelle: DIHK; http://www.dihk.de/presse/meldungen/2017-01-25-ve-statistik