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Junge Frau packt Kleidungsstücke in einen Versandkarton
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Novelle Verpackungsgesetz – Pflichten für Online Händler und Versandhandel ab Juli 2022

Als selbstständiger Betreiber eines Online Handels oder Versandhandels gibt es zahlreiche Vorgaben und Gesetze, die beachtet werden müssen. Dazu zählt beispielsweise das Verpackungsgesetz, das zum Juli 2022 aktualisiert wird. Diese Novelle des Verpackungsgesetzes betrifft in besonderem Maße Online Händler sowie den Versandhandel: Jeder Online Händler, der verpackte Waren in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.

Wer muss sich laut Verpackungsgesetz registrieren?

Es ist egal, über welche Plattform die Ware verkauft wird – ob nun im eigenen Online Shop oder auf sogenannten Online Marktplätzen wie amazon, ebay oder etsy. Auch die Verkaufs- oder Verpackungsmenge spielt keine Rolle dabei, ob man sich registrieren muss oder nicht. Ausschlaggebend ist allein, dass erstmals gewerbsmäßig in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr gebracht wird. Das bedeutet, das Verpackungsgesetz betrifft auch Kleinunternehmer, die lediglich kleine Mengen verpackter Produkte umsetzen.

Verpackungsgesetz für Online Händler: Was ist wichtig?

Eine wichtige Neuheit gilt ab Juli 2022: In der Vergangenheit mussten sich lediglich solche Händler registrieren, die sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen verwendet haben. Dies hat sich nun verändert und alle Verpackungsarten sind betroffen: Dies gilt gleichermaßen für Verkaufsverpackungen, Umverpackung und Versandverpackungen wie für Mehrwegverpackungen. Somit muss sich ausnahmslos jeder Händler, der verpackte Ware in Deutschland vertreibt, im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Was passiert, wenn ein Online Händler sich nicht fristgerecht registriert hat?

Verpackte Ware darf ab Juli 2022 nicht mehr in Deutschland vertrieben werden, wenn der Händler sich nicht fristgerecht im Verpackungsregister LUCID registriert hat. Plattformen wie ebay fragen zukünftig die Registrierungsnummer beim Betreiber des Marktplatzes ab. Ohne diese Nummer wird ein Verkauf nicht mehr möglich sein. Aktuell versendet beispielsweise amazon Hinweise an alle Marktplatzbetreiber. Es droht eine Sperrung des jeweiligen Shops ab dem 15. Juni 2022, wenn der Betreiber seinen Pflichten zur Registrierung nicht nachgekommen ist. Neben diesem sogenannten Vetriebsverbot können Bußgelder von bis zu 200.000 EUR erhoben werden. Daher ist das Verpackungsgesetz für Online Händler in hohem Maße relevant. Als Kleinunternehmer oder Betreiber eines Online Handels sollten Sie sich daher schnellstmöglich im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Was sollte ich nun als Online Händler bzw. Versandhändler tun, um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes zu erfüllen?

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister bis zum 1. Juli 2022

Jetzt registrieren

Welche Vorgaben gibt es darüber hinaus für systembeteiligungspflichtige Verpackungen?

Bleibt die Verkaufs- oder Umverpackung beim privaten Endverbraucher als Abfall zurück? Dann handelt es sich um Verpackungen, die als systembeteiligungspflichtig eingestuft werden. Das bedeutet, der Hersteller muss diese Verpackungen ebenfalls in LUCID registrieren und zudem eine Angabe über die voraussichtlich anfallenden Mengen machen. Zusätzlich muss eine Gebühr für die Entsorgung eben dieser Verpackungen an einen Partner des dualen Systems, z.B. die NOVENTIZ GmbH, gezahlt werden. Dazu muss neben der Registrierung in LUCID eine Lizenzierung der Verpackung unter der Angabe von Mengen bei einem Partner des dualen Systems erfolgen. NOVENTIZ unterstützt Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Kleinunternehmer oder Online Shops mit geringen Verpackungsmengen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen verwenden, können einfach online über den NOVENTIZ Lizenzrechner ihre Mengen kalkulieren und unkompliziert einen Vertrag mit Noventiz Dual abschließen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind? Die ZSVR bietet einen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen mit Suchfunktion an.

Sie haben Fragen zum Registrierungsprozess?

Dann wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Im Themenpaket Versand- und Onlinehandel sowie auf der Website finden Sie detaillierte Informationen zur Registrierung in LUCID.

Noventiz unterstützt Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen

Erfüllen Sie mit Hilfe von Noventiz Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß Verpackungsgesetz. Sprechen Sie uns gerne an!

Sie möchten die  Lizenzgebühr Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen schnell und einfach kalkulieren? Dann nutzen Sie doch unseren Lizenzrechner.

 

Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSV)

Branchennews

ZSVR startet digitales Portal für den Vollzug des Verpackungsgesetzes

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) treibt die strategische Digitalisierung mit dem neuen ‘Lucid Behördenportal’ voran. Es macht den Austausch zwischen den Behörden der Bundesländer und der ZSVR schneller und zielorientierter- und somit das Ahnden bei möglichen Ordnungswidrigkeiten einfacher.

Das neue Lucid Behördenportal

Seit dem 12. April 2021 steht das neue Lucid Behördenportal zur Verfügung. Das Portal stellt für die zuständigen Landesbehörden ermittelte Ordnungswidrigkeits-Verdachtsfälle automatisiert in digitaler Form bereit. Die große Mehrheit der Mitarbeiter*innen der Landesvollzugsbehörden und ihrer Aufsichtsbehörden verfügt jeweils über personalisierte Zugänge zum Portal. Diese können dort dokumentierte Verdachtsfälle herunterladen und bearbeiten. So wird der Vollzug beschleunigt. Gleichzeitig erhöht LUCID die Datensicherheit im Vergleich zur klassischen Übermittlung von Verdachtsfällen per E-Mail durch Verschlüsselungstechnologien signifikant.

Die Zentrale Stelle hat zwei übergeordnete Ziele: Der Markt für Recycling muss funktionieren und das Verpackungsgesetz soll wirken. „Dazu müssen sich Verpflichtete rechtskonform nach dem Gesetz verhalten und für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Anders ist die notwendige Umweltentlastung nicht zu erreichen. Als schlanke Behörde nutzen wir dazu konsequent die Chancen der Digitalisierung und reduzieren damit Komplexitäten“, erläutert Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR.

Stärkerer Austausch zwischen den Vollzugsbehörden und der ZSVR

Das LUCID Behördenportal funktioniert in zwei Richtungen. Der Austausch zwischen den Vollzugsbehörden und der ZSVR wird deutlich gestärkt: Die ZSVR stellt Datensätze zur Verfügung und die Vollzugsbehörden selbst haben die Möglichkeit, bei der ZSVR aktiv Informationen abzurufen. Die Bearbeiter*innen können auch sogenannte Einsichtsvorlagen anfordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht adäquat nachkommt. Zudem kann die Historie der Fallbearbeitungen dem Portal künftig direkt entnommen werden. Die angebundenen Behörden können individuelle Auswertungen anlegen und dazu Daten abfragen, um den Vollzug im jeweiligen Bundesland zielgerichtet durchzuführen. Mittelfristig ist geplant, dass die Vollzugsbehörden auch Informationen zu den Erfassungsmengen der Verpackungen und die Mengenstromnachweisberichte der Systeme bekommen. Compliance und Vollzug sind von hoher Bedeutung für die Wirkung des Verpackungsgesetzes.

Seit 2019 hat die ZSVR rund 6.000 Ordnungswidrigkeiten identifiziert. Die Durchsetzung des Vollzugs obliegt nach Abgabe der eAkten den zuständigen Landesbehörden. Gestartet ist das Projekt „Behördenportal“ im Jahr 2020. Bedienung, Inhalt und Prozesse des Behördenportals wurden in einer intensiven Testphase mit den Landesvollzugsbehörden geprüft und optimiert. Mit dem IT-Projekt stellt die ZSVR erneut ihre hohe Innovationskraft im Bereich E-Government unter Beweis. Rachut: „Das Behördenportal LUCID und die enge Kooperation mit den Landesbehörden zeigen beispielhaft, wie digitale Transformation in der Verwaltung aussehen kann. Auf dieser Basis kann das Verpackungsgesetz seine volle Wirkung entfalten.“

Mehr Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie hier.

Quelle: ZSVR