BattG.

Das Batteriegesetz.

Batterien zurücknehmen mit Noventiz, BattG

Am 27.11.2015 trat das neu überarbeitete Batteriegesetz (BattG) in Kraft. Es gilt für Händler und Online-Händler, für Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus, aber auch für Hersteller und Importeure von Elektrogeräten, die Batterien oder Akkus (z.B. Uhren, Kameras, Unterhaltungselektronik etc.) enthalten.

 

Hinweispflichten und Dokumentationspflichten

Händler sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und ihre Kunden darauf hinzuweisen. Auch für die Verbraucher sieht das Gesetz Pflichten vor – sie müssen ihre Batterien zurückgeben und dürfen diese nicht über den Hausmüll entsorgen.

Für Online-Händler gilt zudem: Die Informationen zur Rücknahme müssen entweder schon im Online-Shop angeben werden oder schriftlich der Warensendung beiliegen. Außerdem ist der Kunde darauf hinzuweisen, welche Bedeutung das vom Hersteller auf der Batterie anzubringende Symbol (eine durchgestrichene Mülltonne) hat. Wird gegen die Hinweispflichten verstoßen, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Das Batteriegesetz – Melderegister

Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Pflicht für Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus, sich im entsprechenden Melderegister beim Umweltbundesamt (UBA) zu registrieren. Wer sich nicht zur Kontrolle der Entsorgung dort registrieren lässt, dem drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Für Hersteller, Händler und Importeure bedeutet dies vor allem, dass Nachweise über ein funktionierendes Rücknahmesystem, die fach- und umweltgerechte Verwertung der Batterien und über deren sicheren Transport erbracht werden müssen. Die erforderlichen Anzeigen, Registrierungen und Mengenmeldungen bedeuten gerade für kleine und mittlere Unternehmen einen hohen administrativen Aufwand.

Pflicht zur Rücknahme – das Rücknahmesystem

Grundsätzlich dürfen Batterien nur verkauft werden, wenn Händler ihre Rücknahmepflichten sicherstellen. Jeder Händler ist dazu verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer in der Nähe des Handelsgeschäfts zurückzunehmen. Für den Versandhandel gilt dementsprechend das Versandlager als Handelsgeschäft.

Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

Händler, die Fahrzeugbatterien vertreiben, sind verpflichtet, je Batterie ein Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer vom Endnutzer zu erheben, wenn dieser nicht gleichzeitig eine Altbatterie abgibt. Hier wurde mit dem überarbeiteten Batteriegesetz die Art der Pfandrückzahlung neu geregelt. Bisher konnten Händler Pfandmarken ausgeben und die Rückzahlung des Pfands von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Das gilt nun nicht mehr. Allerdings ist nur der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, auch zur Erstattung verpflichtet. Gibt der Endnutzer die Fahrzeug-Altbatterie bei einem anderen Händler hab, kann der Endnutzer darauf bestehen, eine Bestätigung über diese Rücknahme ohne Pfanderstattung zu erhalten.

Online-Händler müssen das Pfand auch erstatten, wenn der Endnutzer eine solche schriftliche oder elektronische Bestätigung vorlegt. Damit soll verhindert werden, dass der Endnutzer Fahrzeug-Altbatterien auf dem Postweg zurückschicken muss, da dies mit Umweltgefahren verbunden ist. Verstoßen Händler gegen diese Pfandpflichten, kann dies mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Ziel des Batteriegesetzes ist es, den Eintrag von Schadstoffen in Abfälle durch Batterien zu verringern und eine hochwertige Verwertung sicher zu stellen. Das Batteriegesetz gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Die Pflichten aus dem Batteriegesetz sollten auf keinen Fall ignoriert werden, da für diverse Verstöße Bußgelder von bis zu 100.000 Euro drohen können.

 

Fazit:

Das Batteriegesetz birgt mit seinen Verboten und Quoten, den Hinweis- und Dokumentationspflichten, aber auch mit den Rücknahmepflichten sowie den Regelungen zum Rücknahmesystem allerlei rechtliche Fallstricke. Für kleine und mittlere Unternehmen bringt es zudem einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand mit sich. Wer daher den umfassenden Pflichten des Batteriegesetzes nachkommen möchte, benötigt maßgeschneiderte Lösungen.