GewAbfV.
Die Gewerbeabfallverordnung.

Die Gewerbeabfallverordnung regelt die Entsorgung der Abfälle aus Gewerbebetrieben sämtlicher Branchen – vom Kosmetikhändler bis zur Restaurantkette. Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung, die am 1. August 2017 in Kraft tritt, modernisiert nun diese 15 Jahre alte Verordnung. Sie passt sie an die europaweit gültige fünfstufige Abfallhierarchie an, gibt neue Dokumentationspflichten vor und regelt Sammlung, Transport und Verwertung unterschiedlicher Abfälle neu.
Danach sollen künftig mindestens 30 Masseprozent aller Abfälle aus Gewerbebetrieben „stofflich“ recycelt werden. Bisher waren es nach Angaben der Bundesregierung nur rund 7 Prozent der circa sechs Millionen Tonnen Abfälle, die die 3,6 Millionen gewerblichen Unternehmen in Deutschland jährlich verursachen. Bisher landeten etwa 50 Prozent der Gewerbeabfälle in der Verbrennung. Das soll sich nun ändern.
Die Neufassung der Gewerbeabfallverordnung räumt stofflicher Verwertung grundsätzlichen Vorrang ein
Bisher mussten Gewerbebetriebe Abfälle wie Pappe/Papier, Glas, Kunststoffe und Metall sowie Küchen-, Garten- und Marktabfälle getrennt sammeln und dies auch dokumentieren. Neu hinzugekommen ist, dass die Betriebe auch Holz, Textilien und produktionsspezifische Abfälle sowie biologische abbaubare Abfälle aus Landschaftspflege, Einzelhandel und Nahrungsmittelverarbeitung getrennt sammeln und dies dokumentieren müssen.
Ausnahmen sind nur für jene Gewerbebetriebe zulässig, bei denen die getrennte Sammlung „technisch“ nicht möglich oder „wirtschaftlich nicht zumutbar“ ist. Das aber muss umfangreich begründet und lückenlos für die Behörden dokumentiert werden, um kein Bußgeld zu riskieren. Zudem dürfen Gewerbetreibende wie Selbstständige, Architekten und Rechtsanwälte mit „Kleinstmengen“ an Abfällen diese weiterhin über den Hausmüll mit entsorgen.
Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung gelten also neue, besondere bürokratische Pflichten. Im Ergebnis müssen viele Abfallerzeuger ihre Entsorgungskonzepte der neuen Verordnung anpassen. Hier kann Noventiz unterstützen.
„Wir helfen unseren Kunden dabei, ihre Entsorgungskonzepte an die neue Verordnung anzupassen und erstellen die entsprechenden Nachweise, so dass alles rechtssicher ist. Auf Wunsch übernehmen wir auch sämtliche administrative Aufgaben,“ so Dirk Boxhammer, Geschäftsführer der Noventiz GmbH.
Aber auch Vertrautes findet sich in der überarbeiteten Gewerbeabfallverordnung: mit Ausnahme von Kleinstbetrieben ist jeder Betrieb weiterhin verpflichtet, mindestens eine kommunale Restmülltonne aufzustellen.
Striktere Vorgaben auch für Vorbehandlungsanlagen
Ein weiteres Kernstück der geänderten Gewerbeabfallverordnung ist die Vorschrift, weiterhin gemischt gesammelte Abfälle zwingend einer den Vorgaben der Verordnung entsprechenden Vorbehandlungsanlage zuzuführen.
Bei der Vorbehandlung müssen mindestens 85 Masseprozent der in gemischten Abfällen enthaltenen Wertstoffe aussortiert werden. Daher gelten für die Anlagen auch höhere technische Vorgaben. Für die Umrüstung haben die Anlagenbetreiber allerdings noch bis zum 1.1.2019 Zeit.
Durch die anspruchsvolleren Anforderungen an die Vorbehandlungsanlagen wird die Sortierung der gemischt gesammelten Abfälle stärker verbessert, um so dauerhaft die thermische Verwertung zu reduzieren und insbesondere im Bereich der Bauabfälle ein höherwertiges Recycling von mineralischen Bauabfällen sicherzustellen. Die Vorteile für die Umwelt gegenüber den steigenden administrativen Anforderungen liegen also im Bereich der hochwertigeren und umfangreicheren Wiederverwertung von gewerblichen Abfällen.
Kosten für die Wirtschaft
Den Umstellungsaufwand für die Wirtschaft beziffert die Bundesregierung auf über 190 Millionen Euro einmalig und über zehn Millionen Euro jedes Jahr – ausgelöst vor allem durch die neuen Informationspflichten. Diese sollten Gewerbebetriebe aber besser nicht ignorieren, da Bußgelder bis zu 100.000 Euro und ein Eintrag in das Gewerbezentralregister drohen.
Fazit:
Um der überarbeiteten Gewerbeabfallverordnung Rechnung tragen zu können, wird es für viele Abfallerzeuger notwendig ihre Entsorgungskonzepte zu überarbeiten und zu optimieren. Chancen liegen hier vor allem in der Bündelung von Mengen. Die Verordnung können Sie hier im Wortlaut nachlesen.