VerpackG.

Das Verpackungsgesetz.

Verkaufsverpackungen

Mit dem neuen Verpackungsgesetz VerpackG wird die bestehende Verpackungsverordnung weiterentwickelt. Ziel ist es, das Recycling sowie die Vermeidung  von Verpackungsabfällen stärker als bisher zu fördern. Bereits am 31. März 2017 hatte der Bundestag den Gesetzesbeschluss zum VerpackG verabschiedet, der am 12. Mai 2017 denn den Bundesrat passierte. Der Empfehlung des Umweltausschusses zur Anhörung des Vermittlungsausschusses wurde keine Folge geleistet.

Danach gelten für die dualen Systeme von Industrie und Handel zukünftig höhere Recyclingquoten. So soll beispielsweise die Quote für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent steigen. Bei anderen Fraktionen wie Metall, Papier und Glas sogar auf 90 Prozent. Außerdem gilt künftig eine Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent bei Getränkeverpackungen.

 

Vorgesehen ist zudem, dass sich die ökologische Gestaltung der Verpackung künftig mehr auszahlt: Dafür sollen sich die Lizenzkosten im dualen System an umweltfreundlichen Aspekten orientieren. Einen Großteil der Organisation übernimmt die “Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister” mit Sitz in Osnabrück. Dort müssen Hersteller sich zukünftig vor Inverkehrbringung registrieren sowie ihre an die dualen Systeme übermittelten Mengen online melden.

 

Start des VerpackungG: 01.01.2019

Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, ob in Tonnen gesammelt wird oder in Säcken. Sie entscheiden auch, wann und wie oft abgeholt wird. Das Verpackungsgesetz VerpackG wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

 

Den ganzen Gesetzestext können Sie hier nachlesen.