Rechtliche Grundlagen im Gesetz

Was macht die Clearingstelle der dualen Systeme?

Die Clearingstelle ist eine unabhängige Stelle zur Bestimmung der Marktanteile der einzelnen Betreiber dualer Systeme und damit zur gerechten Verteilung der Kosten rund um das Sammelsystem der gelben Tonnen/ gelben Säcke. Sie wurde im Jahr 2006 durch die Betreiber von dualen Systemen zur Entsorgung von Verpackungen aus Haushalten gegründet. Um die einzelnen Marktanteile festzustellen, muss jeder Systembetreiber einmal im Quartal seine Daten melden – also welche Verpackungsmengen bei ihm lizenziert wurden. Anhand der Marktanteile wird ermittelt, mit welchem Anteil sich das jeweilige System an den Entsorgungskosten für die gesammelten Verpackungen beteiligen muss. Wie der Mechanismus genau aussieht, ist in den Clearingverträgen geregelt.

Zweck der Clearingstelle

Konkret dient die Clearingstelle dazu, ökonomische Ineffizienzen zu vermeiden. Denn jeder Hersteller kann ein anderes duales System damit beauftragen, für die Rückführung und das Recycling seiner Verpackungen Sorge zu tragen. Um sparsam und effizient zu arbeiten, werden die Verpackungen – egal, von welchem Unternehmen diese stammen – gebietsweise von Entsorgungsunternehmen gesammelt und dem Recycling zugeführt. Daher braucht es einen Mechanismus, um die Kosten dafür verursachergerecht zuzuordnen. Diese Aufgabe liegt bei der Clearingstelle.

Planmengen-Meldung und Ist-Meldungen

Alle dualen Systeme melden quartalsweise im Voraus der Clearingstelle ihre geplanten Lizenzmengen der unter Vertrag genommenen Kunden (Planmengenmeldung). Zusätzlich erfolgt jährlich eine abschließende Ist-Mengenmeldung. Mit dieser werden die zuvor abgegebenen Plan-Mengenmeldungen abgeglichen und die Markt- und Kostenanteile gegebenenfalls korrigiert.

 

Fazit:

Die Clearingstelle sorgt dafür, dass die Kosten für Sammlung und das Recycling von Verpackungsabfällen verursachergerecht aufgeteilt werden und so gering wie möglich bleiben.