Artikel 5: Besorgniserregende Stoffe/Ewigkeitschemikalien

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Artikel 5: Besorgniserregende Stoffe/Ewigkeitschemikalien

Dieser Leitfaden erläutert die Anforderungen aus Artikel 5 der PPWR zu PFAS, Ewigkeitschemikalien und weiteren besorgniserregenden Stoffen sowie die erforderlichen Nachweise für die Konformitätsbewertung.

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