Grund­ge­dan­ke

Die Geschäfts­füh­rung der Noven­tiz GmbH, Noven­tiz Dual GmbH, Noven­tiz Digi­tal GmbH,
Noven­tiz Sel­ect GmbH, Noven­tiz GEE GmbH und Reco­no­my Deutsch­land GmbH, nach­fol­gend Noven­tiz, ist sich dar­über bewusst, dass nur aus einem frei­en und offe­nen Umgang sowohl inner­halb der Noven­tiz, als auch mit den Kun­den und Lie­fe­ran­ten ein beson­ders pro­duk­ti­ves Umfeld ent­steht.
Um die­sen Zustand zu errei­chen, zu erhal­ten und zu för­dern, ist ein offe­ne und ehr­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on uner­läss­lich, die sicher­stellt, dass even­tu­el­les Fehl­ver­hal­ten auf­ge­deckt und abge­stellt wer­den kann.
Die­se Richt­li­nie soll dazu die­nen, einen Weg auf­zu­zei­gen, sofern ein sol­ches even­tu­el­les Fehl­ver­hal­ten nicht durch die „nor­ma­len“ Manage­ment­pro­zes­se abge­stellt wer­den kann.


Ziel

Ziel die­ser Richt­li­nie ist, dass jeder, der für oder mit der Noven­tiz arbei­tet, ermu­tigt wird, Vor­gän­ge, bei denen er ein geschäft­li­ches Fehl­ver­hal­ten ver­mu­tet, zu mel­den, ohne sich selbst einem Risi­ko für sich oder sei­ner geschäft­li­chen Bezie­hung zur Noven­tiz aus­zu­set­zen.

Die­se Richt­li­nie gilt in Fäl­len, in denen ernst­haft und in gutem Glau­ben davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass ein geschäft­li­ches Fehl­ver­hal­ten vor­liegt, vor­ge­kom­men ist oder vor­kom­men könn­te, wozu unter ande­rem Fol­gen­des gehö­ren kann:

  • eine Straf­tat, zum Bei­spiel Betrug
  • die Gesund­heit und Sicher­heit von Per­so­nen in Gefahr ist
  • Gefahr oder tat­säch­li­cher Scha­den für die Umwelt
  • ein Jus­tiz­irr­tum
  • das Unter­neh­men ver­stößt gegen das Gesetz
  • Sie glau­ben, dass jemand ein Fehl­ver­hal­ten ver­tu­schen will
  • Ver­dacht auf moder­ne Skla­ve­rei

 

Vor­ge­hen

In ers­ter Linie soll­ten Sie alle Beden­ken mit Ihrem Vor­ge­setz­ten bzw. mit dem Vor­ge­setz­ten des­je­ni­gen, gegen­über dem Ihre Beden­ken bestehen, bespre­chen. Wenn sich das Pro­blem auf Ihren Vor­ge­setz­ten bezieht, soll­ten Sie die Ange­le­gen­heit mit einem Mit­glied des Füh­rungs­teams und/oder, wenn Sie es für ange­mes­sen hal­ten, mit der Abtei­lungs­lei­tung bespre­chen.

Falls Sie die­sen Weg nicht beschrei­ten möch­ten, kön­nen Sie sich auch an die Beauf­trag­te unter der EMail-Adres­se whistleblowing@noventiz.de oder tele­fo­nisch unter +49 221 800 158 660 wen­den.

Ihr Hin­weis wird umge­hend geprüft und Ihnen der Ein­gang, sofern uns eine ent­spre­chen­de Adres­se vor­liegt, bin­nen sie­ben Tagen bestä­tigt. Spä­tes­tens nach drei Mona­ten wer­den Sie über das Prü­fungs­er­geb­nis und even­tu­el­le getrof­fe­ne Maß­nah­men infor­miert.

Noven­tiz hat den Anspruch, ihre Geschäf­te ohne Fehl­ver­hal­ten zu füh­ren und erwar­tet, dass die­je­ni­gen, die für oder mit Noven­tiz arbei­ten, die­sen Anspruch tei­len. Es ist Noven­tiz auch bewusst, dass die Wei­ter­ga­be ent­spre­chen­der Hin­wei­se schwer­fal­len kann, da es einem ande­ren Kol­le­gen oder Geschäfts­part­ner, zunächst ein ver­werf­li­ches Ver­hal­ten unter­stellt, was zu einer Gegen­re­ak­ti­on füh­ren kann. Sofern Sie den Ein­druck haben, dass mit Ihrer Mel­dung nega­ti­ve Fol­gen für Sie ver­bun­den sind oder aber die Rück­mel­dung nicht zufrie­den­stel­lend war, so wen­den Sie sich bit­te mit einer ent­spre­chen­den E‑Mail und der Schil­de­rung des Sach­ver­halts aus Ihrer Sicht an die Geschäfts­füh­rung der Noven­tiz.


Zusi­che­rung

Jeder, der einen poten­ti­el­len Miss­stand mel­det, ist vor nega­ti­ven Fol­gen die­ser Hand­lung – sei es arbeits­recht­lich oder im Rah­men einer ver­trag­li­chen Zusam­men­ar­beit – geschützt, selbst wenn sich die Mel­dung als unzu­tref­fend erweist. Vor­aus­set­zung ist, dass die Mel­dung in gutem Glau­ben erfolg­te und der Mel­der davon aus­ging, dass die von ihm erho­be­nen Anschul­di­gun­gen zutref­fend sind.

 

Stand: 06/2023