Gesetzliche Vorgaben für Unternehmen im Bereich Standortentsorgung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) definiert die Anforderungen an die Standortentsorgung in Unternehmen. Mit der aktuellen Fassung, die zum 01.08.2017 in Kraft getreten und mittlerweile mehrfach geändert worden ist, sind die gesetzlichen Vorgaben noch einmal verschärft worden und der Gesetzgeber erweiterte die Vorgaben für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Abfällen, §§ 3 Abs. 1 u. 3, 4a GewAbfV. Unter anderem müssen verwertbare Abfälle getrennt erfasst werden, um möglichst sortenreine Abfallfraktionen zu schaffen. Dies ist die Voraussetzung für effizientes Recycling und hilft so, das Volumen des übrigen Restmülls zu reduzieren. Für Unternehmen sind damit erhöhte Aufwände zur Getrenntsammlung, Verwertung und Dokumentation verbunden. Bestehende Entsorgungskonzepte müssen überarbeitet werden und es treten Fragen und Unsicherheiten im Bereich der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf. Häufig sind die gesetzlichen Vorgaben nicht im Detail bekannt und Unternehmen riskieren Bußgelder.
Gesetzeskonform nach GewAbfV mit Noventiz
Mehr denn je sind Spezialisten gefragt, die über Expertenwissen und langjährige Erfahrungen verfügen, und Unternehmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Vorgaben nach GewAbfV unterstützen können.
Noventiz hat speziell in diesem Bereich einen Service für Unternehmen entwickelt. Im Rahmen der Standortanalyse erfolgt eine genaue Bewertung der Entsorgungssituation vor Ort. So können gemeinsam mit den Verantwortlichen im Unternehmen Konzepte zur Optimierung entwickelt werden, um ein optimales Roh- und Reststoffmanagement umzusetzen. Denn letztlich erhöht eine konsequente Trennung und Sammlung einzelner Materialfraktionen nicht nur die Möglichkeit, Kosten zu senken, sondern schafft auch die Chance, aus Reststoffen Wertstoffe zu machen.

Wie profitieren Sie von der Analyse Ihrer Entsorgungssituation?
Rechtssicherheit gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Sind Sie sich Ihrer Pflichten gemäß GewAbfV bewusst?
Wir prüfen Ihre individuelle Situation auf Gesetzeskonformität mit der Gewerbeabfallverordnung.
Einsparpotenziale nutzen
Sind Ihre Verträge mit Entsorgern transparent und marktkonform?
Durch Analyse des Vertragswerks ermitteln wir mögliche Potentiale zur Einsparung.
Effizienz steigern & CO2-Emissionen senken
Sind Ihre Prozesse optimiert?
Wir durchleuchten das aktuelle Entsorgungsprozedere und bewerten Faktoren, wie Trennung von Materialfraktionen oder Abfuhrrhythmen hinsichtlich Effizienz und Nachhaltigkeit.
Neugierig geworden?
Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Analyse Ihrer Entsorgungssituation in 3 Schritten
Im Rahmen der langjährigen Erfahrung hat Noventiz einen Prozess entwickelt, um Unternehmen bestmöglich bei der Umsetzung ihrer Pflichten nach der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zu unterstützen. Dieser Prozess erfolgt in 3 Schritten:
Analyse
Im ersten Schritt erfolgt die Vor-Ort-Analyse Ihrer individuellen betrieblichen Abläufe und Prozesse durch einen Experten.
- Umfassende Analyse der individuellen Entsorgungssituation durch einen Experten.
- Überprüfung des Abfallmanagements und Abgleich mit den Anforderungen der GewAbfV.
- Bewertung bestehender Dienstleistungsverträge und Entsorgungswege.
- Ermittlung möglicher Einsparpotentiale.
Konzept
Im nächsten Schritt werden die Ergebnisse der Vor-Ort-Analyse in ein Konzept gegossen. Dieses enthält unter anderem:
- Darstellung möglicher Optimierungspotentiale.
- Impulse zur Erstellung eines neuen Entsorgungskonzeptes.
- Anleitung zur Entwicklung einer Ausschreibungsstruktur unter Einbindung möglicher Entsorgungspartner.
Umsetzung
Um Unternehmen mit dem schwierigsten Schritt – der Umsetzung des Konzeptes – nicht alleine zu lassen, unterstützen wir auch in dieser zentralen Phase. Dabei bieten wir nach Wunsch die folgenden Leistungen an:
- Rechtskonforme Umsetzung des Entsorgungskonzeptes nach definierten Service-Levels.
- Erstellung von Abfallbilanzen gemäß KrW-/AbfG und GewAbfV.
- Koordination aller Entsorgungspartner inkl. Vertragsmanagement und Rechnungsabwicklung.
- Übernahme administrativer Aufgaben, wie Überwachung der Zertifikate und Kommunikation mit Behörden.
- Stellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall/Abfallbeauftragten gemäß KrWG durch einen zertifizierten Noventiz-Mitarbeiter.
- Insolvenzsicherung der Wertstofferträge.
- Regelmäßige Schulung und Beratung der Mitarbeiter.
- Permanentes Preis-/Leistungs-Screening.
- Übernahme der Ausschreibungsführerschaft.
BEST PRACTICE
Andronaco setzt auf effiziente Entsorgungslösungen – für nachhaltigen Genuss italienischer Feinkost

Ursula Sevillano
Andronaco
Wir sind wunschlos glücklich mit der Zusammenarbeit. Egal, welche Herausforderung ansteht – Noventiz denkt mit und findet immer eine Lösung. Besonders wertvoll ist für uns, dass Noventiz uns proaktiv über gesetzliche Neuerungen informiert und sicherstellt, dass wir immer auf dem neuesten Stand sind.
Ursula Sevillano
Andronaco
Die Zusammenarbeit mit Noventiz hat unsere Entsorgungsprozesse erheblich vereinfacht. Durch die zentrale Betreuung und die zuverlässige Organisation können wir uns voll auf unser Kerngeschäft konzentrieren – mit der Gewissheit, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.


Noventiz entwickelt maßgeschneiderte Konzepte für produzierende Unternehmen aller Branchen
Ihre Vorteile mit Noventiz
Noventiz als zertifizierter Partner
Ihre Standortentsorgung ist bei Noventiz in den besten Händen. Auch deshalb, weil wir seit vielen Jahren unsere Prozesse von externen Institutionen prüfen lassen. Noventiz ist nicht nur zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, sondern auch zertifiziert nach DIN ISO EN 9001:2015.
Individuelle Ansprechpartner:
Bei Noventiz haben Sie während des gesamten Prozesses einen persönlichen Ansprechpartner. Sie arbeiten bei uns mit erfahrenen Experten zusammen, die alle Ihre Fragen zur Standortentsorgung schnell und flexibel beantworten. Regelmäßige Schulungen und Weiterentwicklungen sorgen dafür, dass Ihre Standortentsorgung bei uns in den besten Händen ist.
Bundesweite Flächendeckung:
Dank eines starken Netzwerkes können wir unsere Leistungen für alle Abfallfraktionen bundesweit anbieten. Unser modulares 3‑Schritte-Modell ermöglicht uns, schnell, flexibel und wettbewerbsfähig auf Ihre individuelle Situation zu reagieren. Insbesondere mittelständische Betriebe bekommen von uns genau die Standortentsorgung, die sie brauchen.
Transparenz & Sicherheit:
In der Zusammenarbeit setzen wir ausschließlich auf zertifizierte Fachbetriebe der Logistik‑, Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft. Außerdem sichern wir eine durchgehende Qualität in der Abwicklung und der Integration durch eigene Standards.
Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Noventiz Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflichten nach der GewAbfV unterstützen kann?
Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch mit einem unserer Experten.
Häufige Fragen im Bereich Standortentsorgung
Was besagt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)?
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die gesetzlichen Anforderungen an die Standortentsorgung von gewerblichen Abfällen in Deutschland. Seit ihrer Überarbeitung im Jahr 2017 wurden die gesetzlichen Anforderungen mehrfach verschärft. Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Unternehmen, verwertbare Abfälle wie Papier, Holz, Metalle, Kunststoffe und Glas getrennt zu erfassen und einer Recycling- oder Verwertungsmaßnahme zuzuführen. Ziel der Verordnung ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Umweltbelastung durch Abfälle zu reduzieren. Eine nicht ordnungsgemäße Standortentsorgung kann nicht nur zu erhöhtem Restmüllaufkommen führen, sondern auch zu Bußgeldern und Sanktionen. Daher müssen Betriebe ihre Entsorgungskonzepte regelmäßig anpassen, um den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu entsprechen.
Welche Pflichten hat ein Unternehmen in Bezug auf die Abfallentsorgung?
Unternehmen sind gemäß den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gesetzlich verpflichtet, ihre Abfälle ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen. Dazu gehören die Getrennthaltungspflicht, die Einhaltung von Recyclingquoten und die Dokumentation der Entsorgungsprozesse. Je nach Branche und Abfallart müssen Betriebe geeignete Entsorgungskonzepte entwickeln und sicherstellen, dass ihre Abfälle fachgerecht durch zertifizierte Entsorgungsunternehmen verarbeitet werden.
Welche Strafen drohen bei nicht sachgerechter Abfallentsorgung?
Unternehmen, die gegen die Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verstoßen, müssen mit hohen Bußgeldern und Sanktionen rechnen, denn die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Insbesondere die illegale Entsorgung gefährlicher Abfälle kann hohe Geldstrafen oder Betriebsschließungen nach sich ziehen. Darüber hinaus droht ein Reputationsverlust, der sich negativ auf das Unternehmensimage auswirken kann.
Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb?
Die Definition eines Entsorgungsfachbetriebs erfolgt im § 56 Abs. 2 KrWG, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der deutschen Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle. Um diese Zertifizierung zu erhalten, muss ein Unternehmen laut § 56 KrWG spezifische Anforderungen erfüllen und besonders qualifiziert sein. Zu diesen Anforderungen zählen unter anderem Zuverlässigkeit, besondere Sachkenntnis von Inhaber und Mitarbeitern, eine entsprechende technische Ausstattung sowie die Pflicht zur Dokumentation der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Ein Betrieb kann verschiedene Tätigkeiten ausüben, die jeweils strengen Anforderungen unterliegen und einzeln geprüft und zertifiziert werden. Zu diesen Tätigkeiten zählen das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Handeln und Makeln von bzw. mit Abfällen.
Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Entsorgungsfachbetrieb?
Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist ein zuverlässiger Partner im Bereich Abfallentsorgung. Er unterliegt besonderen Auflagen und wird regelmäßig überprüft sowie neu zertifiziert. Durch die Zertifizierung ist ein Entsorgungsfachbetrieb daher leicht als zuverlässiger Dienstleister erkennbar.
Welche Branchen werden bei der Standortentsorgung abgedeckt?
Die Standortentsorgung betrifft eine Vielzahl von Branchen, darunter:
- Industrie und Produktion (z. B. Chemie, Automobil, Metallverarbeitung)
- Logistik (z. B. Verpackungen, Retourenabfälle)
- Gastronomie und Hotellerie (z. B. Lebensmittelreste, Verpackungsmaterialien)
- Großhandel und Einzelhandel (z. B. Lebensmittelreste, Verpackungsmaterialien, Fette, Holz, Kunststoffe)
- Gesundheitswesen (z. B. medizinische Abfälle, Gefahrenstoffe)
- Büro- und Verwaltungsgebäude (z. B. Papier)
Jede Branche hat spezifische Anforderungen, die bei der Entsorgung berücksichtigt werden müssen, um gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Welche Abfälle müssen laut Gewerbeabfallverordnung gesondert entsorgt werden?
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt für verschiedene Abfallarten eine separate Entsorgung vor. Dazu zählen unter anderem:
- Gefährliche Abfälle (Chemikalien, Lacke, medizinische Abfälle)
- Bioabfälle (Lebensmittelreste, kompostierbare Verpackungen)
- Papier, Pappe, Karton (Akten, Verpackungsmaterialien)
- Verpackungen (Kunststoffe, Glas, Metall)
Die korrekte Trennung und Entsorgung dieser Abfälle ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern ist auch essentiell für die Ressourcenschonung und den Umweltschutz.
Was macht ein Abfallbeauftragter?
Ein Abfallbeauftragter ist eine nachweislich fachkundige Person, die innerhalb des Unternehmens unter anderem für die Überwachung der Abfälle von der Entstehung bis zur Verwertung bzw. Entsorgung zuständig ist (§ 9 AbfBeauftrV). In vielen Fällen spielt der Abfallbeauftragte eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), insbesondere bei der Einhaltung der Vorgaben zur Standortentsorgung. Die Gesetzeslage erlaubt es, den Posten mit einem externen Experten zu besetzen, § 5 AbfBeauftrV.
Wann muss ein Unternehmen einen Abfallbeauftragten bestellen?
Im Juni 2017 ist die überarbeitete Version der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft getreten. Sie definiert im Detail, welche Unternehmen einen Abfallbeauftragten benötigen. Dazu zählen beispielsweise Deponien oder Krankenhäuser und Kliniken, aber auch Hersteller und Vertreiber, die pro Jahr gewisse Mengen an Verkaufsverpackungen oder Transportverpackungen zurücknehmen. Ein Abfallbeauftragter unterstützt dabei, die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung umzusetzen und eine rechtskonforme Standortentsorgung sicherzustellen. Die vollständige Angabe aller Betriebe, die einen Abfallbeauftragten bestellen müssen, finden Sie hier in der Abfallbeauftragtenverordnung.

Sie benötigen einen externen Abfallbeauftragten?
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Noventiz ist ein zuverlässiger Partner und ausgezeichnet als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Unsere erfahrenen und fachkundigen Experten übernehmen bereits für diverse Kunden die Funktion als externe Abfallbeauftragte. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns.
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