Ihr WEEE-Compliance-Dienstleister für die rechtssichere Umsetzung des ElektroG

Als Hersteller oder Händler von Elektro- und Elektronikgeräten stehen Sie vor umfangreichen Pflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Noventiz begleitet Sie sicher durch die komplexe WEEE-Gesetzgebung – von der Registrierung bei der stiftung ear über die Mengenmeldung bis zur fachgerechten Rücknahme und Entsorgung Ihrer Altgeräte. Als Full-Service-Dienstleister übernehmen wir die komplette Abwicklung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und sorgen dafür, dass Sie jederzeit rechtskonform handeln. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während Sie gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung leisten. 

Was besagt das Elektrogesetz?

Laut ElektroG ist jeder Hersteller oder Händler, der Elektrogeräte erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen möchte, dazu verpflichtet, sich vorher bei der stiftung ear registrieren zu lassen. Jede Registrierung erfolgt unter der Angabe von Marke und Geräteart der jeweils zu vertreibenden Geräte. Ist die Registrierung erfolgreich, wird dem Registrierten eine eindeutige WEEE-Registrierungsnummer zugewiesen. Dieser Vorgang kann 6 -14 Wochen dauern. Weitere Gerätearten können anschließend unter derselben WEEE-Nummer registriert werden. 

Grundlage für die Registrierung bei der stiftung ear ist die in Europa geltende WEEE-Richtlinie, welche durch das ElektroG in deutsches Recht umgesetzt wird. Die WEEE Richtlinie regelt den Vertrieb sowie die Rücknahme und die sachgemäße Entsorgung von Elektro- Altgeräten innerhalb der EU. Die Abkürzung „WEEE“ steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“. Wir unterstützen Sie gern bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. 

Unternehmer hat Elektrogeräte registriert

Wer ist vom ElektroG betroffen?

Das Elektrogesetz gilt für sogenannte „Inverkehrbringer“ von Elektro- oder Elektronikgeräten. 

Sie gelten als „Inverkehrbringer“: 

  • wenn Sie Geräte unter eigenem Namen und eigener Marke herstellen bzw. konzipieren oder produzieren lassen und erstmalig in Verkehr bringen (Produzenten) 
  • wenn Sie Geräte anderer Hersteller unter eigenem Namen oder eigener Marke erstmals in Verkehr bringen 
  • wenn Sie erstmalig ausländische Geräte auf den deutschen Markt bringen (Importeur) 
  • wenn Sie außerhalb Deutschlands niedergelassen sind und mithilfe der Fernabsatzkommunikation (Onlineshops und Versandhändler) Geräte anbieten 

Unsere Noventiz Leistungen zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen als Hersteller nach dem ElektroG

CHECKLISTE

Welche Pflichten haben Sie als Inverkehrbringer laut Elektrogesetz? 

Diese Checkliste bietet einen kompakten Überblick über die Verpflichtungen, die Inverkehrbringer von Elektogeräten laut Elektrogesetz erfüllen müssen. Das Dokument bietet Orientierung und führt Sie Schritt für Schritt durch die gesetzlichen Vorgaben. Außerdem finden Sie pro Verpflichtung eine Information dazu, in welchen Bereichen Noventiz Sie unterstützen kann. 

Mit Noventiz rechtssicher und auf dem aktuellen Stand bleiben

Seit Januar 2026 gilt das neue ElektroG. Die wichtigsten Änderungen im Überblick 

Der Gesetzgeber hat das ElektroG erneut novelliert. Ziel ist es dabei unter anderem, die von der EU vorgegebenen Rücknahmequote von Elektroaltgeräten von 65 % zu erreichen. Durch die Novellierung des Elektrogesetzes ergeben sich wichtige neue Pflichten sowohl für Hersteller als auch für (Online-)Händler. 

Wir informieren Sie hier kompakt über alle Änderungen.

Hier Angebot anfordern – gesetzeskonform bleiben

WEEE/Elektroaltgeräte: Welche Geräte fallen in das Elektrogesetz?

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FAQ

Der Begriff WEEE ist eine Abkürzung und steht für Waste of Electrical and Electronic Equipment – oder auf Deutsch einfach “Elektroschrott”. Die entsprechende WEEE-Direktive ist die europäische Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte. 

Jeder, der in Deutschland Elektrogeräte erstmals in Verkehr bringt, benötigt eine WEEE-Nummer. Dies gilt insbesondere für Hersteller, Online-Händler, Importeure und auch für alle, die über Marktplätze Ware in Verkehr bringen. Wer nicht über eine Niederlassung in Deutschland verfügt, benötigt für die Registrierung einen Bevollmächtigten. 

Die Buchstaben stehen dabei für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“, was so viel wie Elektro- und Elektronik-Altgeräte bedeutet. Diese Registrierungsnummer ist der Beweis für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen (EPR) im Bereich Elektroaltgeräte. 

Bei der Umsetzung des Elektrogesetzes (ElektroG) entstehen Herstellern und Vertreibern neben der Registrierung bei der stiftung ear weitere Kosten: 

  • Finanzierungsgarantien und Systemteilnahme: Laufende Gebühren für kollektive Rücknahmesysteme zur Finanzierung der Entsorgung von Elektroaltgeräten (Höhe abhängig von Menge und Gerätekategorie) – bei B2C kommt die Prüfung von Finanzierungsgarantien hinzu 
  • Entsorgung und Abwicklung der Abhol- und Bereitstellungsanordnungen der stiftung ear 
  • Finanzierungsgarantie (nur für B2C-Hersteller) – z.B. über ein kollektives Garantiesystem wie die Noventiz GEE GmbH 
  • Kennzeichnungspflichten: Kosten für die WEEE-Symbol-Kennzeichnung auf Geräten und Verpackungen 
  • Verwaltungsaufwand: Regelmäßige Mengenmeldungen und Dokumentationspflichten 
  • Rücknahme (für Vertreiber): Bei Verkaufsflächen über 400 m² entstehen Kosten für Lagerung, Personal und Transport zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten 
  • Bei ausländischen Herstellern: Beauftragung eines Bevollmächtigten 

 

Die konkreten Kosten variieren stark je nach Unternehmensgröße, Produktpalette und gewähltem Rücknahmesystem. Noventiz berät Sie hierzu gerne. 

Die WEEE Richtlinie hat 2018 einen neuen offenen, sich auf alle Elektro- und Elektronikgeräte erstreckenden Anwendungsbereich eingeführt, der folgende sechs Kategorien umfasst: Wärmeüberträger, Bildschirme, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik. 

Das ElektroG setzt die europäische WEEE Richtlinie in deutsches Recht um. Es regelt somit u.a. das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. 

Das Gesetz soll erreichen, 

  • dass Elektro- und Elektronikgeräte weniger umweltbelastend gestaltet werden; 
  • dass Elektro- und Elektronikabfälle möglichst vermieden bzw. durch Wiederverwendung und Verwertung reduziert werden; 
  • dass nicht verwertbare, verbleibende Abfälle umweltverträglich entsorgt werden. 

Das ElektroG erfasst nicht nur „klassische“ Elektrogeräte. Es fallen vielmehr auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte in den Anwendungsbereich des Gesetzes. 

Unter das Gesetz fallen: 

Elektro- und Elektronikgeräte: 

Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1 000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind und  

a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder 

b) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen; 

Die Statusfeststellung zu einem Elektro- oder Elektronikgerät ist eine der originären Aufgaben der stiftung ear. Sie klärt auf Antrag (und in der Regel gebührenpflichtig) u.a., ob ein Produkt überhaupt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, ob eine Ausnahme anwendbar und in welche Produktkategorie und Geräteart es einzuordnen ist.  

Prinzipiell gelten die WEEE-Richtlinie und die Registrierungspflicht bei der stiftung ear sowohl für Hersteller als auch Händler im B2B- und B2C-Bereich – also für jeden, der in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringt. 

Eine insolvenzsichere Garantie bzw. Finanzierungsgarantie stellt sicher, dass die Entsorgungskosten für Elektroaltgeräte auch dann gedeckt sind, wenn ein Hersteller insolvent wird oder den Markt verlässt. Alle B2C-Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen bei der Registrierung eine solche Finanzierungsgarantie nachweisen (B2B-Hersteller sind nicht betroffen). Noventiz kann Sie beim Nachweis und der Hinterlegung der Garantie unterstützen. 

Ja, Noventiz übernimmt auf Wunsch die komplette Rücknahmelogistik für Sie – sowohl für Großgeräte als auch Kleingeräte. Wir setzen alle Abholungs- und Bereitstellungsanordnungen der stiftung ear fristgerecht um und können auch die Entsorgungskosten übernehmen. So erfüllen Sie Ihre gesetzliche Rücknahmepflicht zuverlässig und ohne eigenen Organisationsaufwand. Kontaktieren Sie uns, um die passende Lösung für Ihre Anforderungen zu finden. 

Ja, Noventiz übernimmt alle erforderlichen Meldungen für Sie: die monatlichen Mengenmeldungen der in Verkehr gebrachten Geräte sowie die Jahresabschlussmeldung bzw. den Mengenstromnachweis. Wir sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden und Sie keine Bußgelder riskieren. Sie erhalten die Gewissheit, dass Ihre Meldepflichten vollständig und korrekt erfüllt sind – während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. 

Verstöße gegen das ElektroG (das die WEEE-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt) sind Ordnungswidrigkeiten. Wer ohne gültige WEEE-Registrierung Elektrogeräte in Verkehr bringt oder seine Meldepflichten nicht erfüllt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Zudem können die Behörden Vertriebsverbote aussprechen – Ihre Produkte dürfen dann nicht mehr verkauft werden. Auch Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay sperren Verkäufer ohne gültige WEEE-Nummer. Mit Noventiz als Ihr kompetenter WEEE-Berater bleiben Sie rechtssicher und vermeiden diese Risiken.Gelten für internationale Hersteller oder Händler besondere Regelungen? 

Ja. Wenn Sie als ausländischer Hersteller oder Händler Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringen – beispielsweise über einen Online-Shop – unterliegen Sie ebenfalls der Registrierungspflicht nach ElektroG. Verfügen Sie nicht über eine Niederlassung in Deutschland, benötigen Sie für die Registrierung bei der stiftung ear einen autorisierten Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland. Noventiz kann als Ihr WEEE-Bevollmächtigter auftreten und übernimmt für Sie alle erforderlichen Schritte: von der Registrierung über die laufenden Meldungen bis zur Erfüllung Ihrer Rücknahmepflicht. 

Als Inverkehrbringer von Elektrogeräten müssen Sie die relevanten WEEE-Vorschriften fristgerecht umsetzen. Je nach Unternehmensgröße und Gerätemenge kann dies komplex und zeitaufwendig sein – zumal die Gesetzgebung vielschichtig ist und sich regelmäßig ändert. 

Um rechtssicher zu bleiben, können Sie diese Aufgabe an spezialisierte WEEE-Dienstleister wie Noventiz auslagern. Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Schritte – von der Registrierung über Mengenmeldungen bis zur Abholung von Elektroaltgeräten – und behalten Gesetzesänderungen im Blick.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wurde seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2025 bereits dreimal novelliert (ElektroG2, ElektroG3, ElektroG4). Die stiftung ear und WEEE-Dienstleister wie Noventiz informieren online über die Änderungen. Wir sind immer auf dem neuesten Stand und unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten nach den aktuellen WEEE-Richtlinien zu erfüllen.