
Kündigung der Clearingverträge ist ein Signal in die falsche Richtung
Die einseitige Kündigung der bestehenden Clearingverträge durch drei Systembetreiber stößt im Markt auf heftige Kritik. Aktuell ist offen, inwieweit die Kündigung der gemeinschaftlichen Verträge Auswirkungen auf die Feststellung der ausgescherten Systeme als “Duale Systeme” im Sinne der VerpackV haben kann.
Stabilität der Verpackungsentsorgung gefährdet
Mit diesem Vorgehen wird erneut eine Debatte über die Stabilität des gesamten Sammelsystems für Kunststoffabfälle entfacht werden, ist sich Dirk Boxhammer sicher. „Wir bedauern, dass es der Gruppe der größten Dualen Systeme wieder einmal gelungen ist, Unruhe in den Markt der Verpackungsentsorgung zu bringen“, so Boxhammer weiter.
Das Ausscheren aus den von allen Systemen gezeichneten Verträgen und Prüfsystematiken für die Meldung in die Clearingstelle ist ein Versuch, für das Jahr 2018 – und damit das letzte Jahr vor der Kontrolle der Dualen Systeme durch die neue Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister – eigene Vorstellungen durchzusetzen, für die in der Gemeinsamen Stelle der Dualen System bislang nicht die notwendige Einstimmigkeit erzielt werden konnte.
Noventiz fordert Kontinuität und Transparenz
Noventiz Dual steht dagegen nach wie vor zu den geschlossenen Verträgen und für eine konstruktive Zusammenarbeit. „Wir wollen Verbesserungen an den Clearingverträgen und haben etliche konkrete Vorschläge gemacht. Daher sollte der Dialog über eine Neuausrichtung der Abrechnungssystematik unverzüglich wieder aufgenommen werden, damit Leitlinien zur korrekten Meldung der Mengen und ordentlichen Prüfung verbindlich abgestimmt werden können“, fordert Boxhammer.
Ziel muss es sein, gemeinsam zu einem transparenten Clearingvertrag zu kommen, der eine marktgerechte Verteilung der Erfassungs- und Sortierkosten vorsieht und für alle Beteiligten wettbewerbsneutal und nachvollziehbar ist. Die Schaffung eines parallelen Clearingwerkes dagegen geht am Ende nur zu Lasten der verpflichteten Unternehmen und der Verbraucher.