Das Verpackungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Vertriebsweg. Diese Unternehmen gelten rechtlich als Hersteller im Sinne des VerpackG und werden häufig auch als (Erst-)Inverkehrbringer bezeichnet. Betroffen sind somit nicht die Produzenten leerer Verpackungen, sondern die Unternehmen,…