Für wen gilt das Ver­pa­ckungs­ge­setz?

Für wen gilt das Ver­pa­ckungs­ge­setz?

Das Ver­pa­ckungs­ge­setz gilt für alle Unter­neh­men, die Ver­pa­ckun­gen erst­mals gewerb­lich in Deutsch­land in Ver­kehr brin­gen – unab­hän­gig von Bran­che, Unter­neh­mens­grö­ße oder Ver­triebs­weg. Die­se Unter­neh­men gel­ten recht­lich als Her­stel­ler im Sin­ne des Ver­packG und wer­den häu­fig auch als (Erst-)Inverkehrbringer bezeich­net. Betrof­fen sind somit nicht die Pro­du­zen­ten lee­rer Ver­pa­ckun­gen, son­dern die Unter­neh­men,…