Gilt das Ver­pa­ckungs­ge­setz auch für B2B-Unter­neh­men?

Gilt das Ver­pa­ckungs­ge­setz auch für B2B-Unter­neh­men?

Ja, sofern die Ver­pa­ckun­gen bei pri­va­ten End­ver­brau­chern oder gleich­ge­stell­ten Stel­len wie Hotels, Kan­ti­nen oder Ver­wal­tun­gen anfal­len.