Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Registrierung, Rücknahme und Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Es verpflichtet Unternehmen, die Verpackungen erstmals gewerblich in Verkehr bringen, zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID und zur Übernahme der Kosten, die durch Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen entstehen. Dies erfüllen Unternehmen durch die Beteiligung ihrer Verpackungen…