Was ist eine Voll­stän­dig­keits­er­klä­rung?

Was ist eine Voll­stän­dig­keits­er­klä­rung?

Ab bestimm­ten Jah­res­men­gen müs­sen Unter­neh­men eine Voll­stän­dig­keits­er­klä­rung bei der Zen­tra­len Stel­le Ver­pa­ckungs­re­gis­ter (ZSVR) ein­rei­chen. Dar­in wer­den die im Kalen­der­jahr in Ver­kehr gebrach­ten Ver­pa­ckungs­men­gen ange­ge­ben. Die Erklä­rung muss von einem regis­trier­ten Prü­fer bestä­tigt wer­den und greift, sobald die gesetz­li­chen Men­gen­schwel­len über­schrit­ten sind.