Ab bestimmten Jahresmengen müssen Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) einreichen. Darin werden die im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen angegeben. Die Erklärung muss von einem registrierten Prüfer bestätigt werden und greift, sobald die gesetzlichen Mengenschwellen überschritten sind.