Was sind Ser­vice­ver­pa­ckun­gen und wel­che Pflich­ten gel­ten?

Was sind Ser­vice­ver­pa­ckun­gen und wel­che Pflich­ten gel­ten?

Ser­vice­ver­pa­ckun­gen wer­den erst beim Letzt­ver­trei­ber befüllt, etwa Bröt­chen­tü­ten oder Becher. Sie sind sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­tig. Unter den Vor­aus­set­zun­gen des § 7 Absatz 2 Ver­packDG kann die Sys­tem­be­tei­li­gung auf den Vor­ver­trei­ber über­ge­hen; der ursprüng­li­che Her­stel­ler bleibt regis­trie­rungs­pflich­tig.