Serviceverpackungen werden erst beim Verkauf befüllt, z. B. Brötchentüten oder Coffee-to-go-Becher. Der Letztvertreiber (z. B. Bäcker) muss die Verpackungen nicht zwingend selbst lizenzieren, sondern kann vorlizenzierte Verpackungen nutzen oder die Beteiligung durch den Vorvertreiber vornehmen lassen. Eine Registrierung im LUCID-Register ist dennoch erforderlich, mit dem Hinweis auf die Nutzung vorlizenzierter…