Unternehmen, die Transportverpackungen in Verkehr bringen, sind verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Behältnisse im Rahmen ihrer Produzentenverantwortung zurückzunehmen, d.h., sie haben eine Rücknahmepflicht für diese. Dazu zählen Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber.