Wer ist zur Rück­nah­me von Trans­port­ver­pa­ckun­gen ver­pflich­tet?

Wer ist zur Rück­nah­me von Trans­port­ver­pa­ckun­gen ver­pflich­tet?

Unter­neh­men, die Trans­port­ver­pa­ckun­gen in Ver­kehr brin­gen, sind ver­pflich­tet, die in Ver­kehr gebrach­ten Behält­nis­se im Rah­men ihrer Pro­du­zen­ten­ver­ant­wor­tung zurück­zu­neh­men, d.h., sie haben eine Rück­nah­me­pflicht für die­se. Dazu zäh­len Her­stel­ler und in der Lie­fer­ket­te nach­fol­gen­de Ver­trei­ber.