Wor­an erken­ne ich, ob mein Unter­neh­men vom Ver­pa­ckungs­ge­setz betrof­fen ist?

Wor­an erken­ne ich, ob mein Unter­neh­men vom Ver­pa­ckungs­ge­setz betrof­fen ist?

Sie sind vom Ver­packG betrof­fen, wenn Sie Ver­pa­ckun­gen erst­mals in Deutsch­land in den Ver­kehr brin­gen. Nicht betrof­fen sind Sie nur, wenn Ihr Lie­fe­rant nach­weis­lich bereits Erstin­ver­kehr­brin­ger in Deutsch­land ist und Sie die Ver­pa­ckung unver­än­dert wei­ter­ge­ben.