Hier finden Sie Anleitungen für unser System, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Wissenswertes Rund um die Kreislaufwirtschaft
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Nein. Sowohl die Registrierungsanforderungen als auch die Lizenzentgelte unterscheiden sich je nach Land erheblich. Während die Registrierung in einzelnen Ländern kostenfrei ist, fallen in anderen Fällen Gebühren an oder es wird ein Bevollmächtigter benötigt. Auch die Lizenzentgelte variieren – abhängig von Land, Rücknahmesystem, Materialfraktion und Abrechnungslogik. Noventiz unterstützt Sie mit…
Auch ohne deutsche Identifikationsnummer ist eine Lizenzierung möglich. Ausländische Unternehmen können sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, indem sie ihre Unternehmensdaten vollständig und korrekt angeben. Statt einer deutschen Steuernummer kann je nach Fall eine ausländische Steuer- oder Unternehmensnummer verwendet werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine LUCID-Nummer und können Ihre Verpackungen…
Ja. Ausländische Unternehmen müssen ihre Verpackungen lizenzieren, wenn sie diese erstmals in Deutschland in Verkehr bringen oder direkt an deutsche Endkunden verkaufen.
Nein. Im Rahmen der Lizenzierung bei einem dualen System in Deutschland können nur die Verpackungsmengen lizenziert werde, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Verkaufen Sie verpackte Produkte ins Ausland, ist zwingend eine Lizenzierung in dem jeweiligen Land nötig. Noventiz unterstützt Sie gerne mit dem Europa Service bei der Lizenzierung…
Nein. Das Verpackungsgesetz gilt nur für Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Für Exporte gelten die Regelungen des Ziellands.
Ab bestimmten Jahresmengen müssen Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) einreichen. Darin werden die im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen angegeben. Die Erklärung muss von einem registrierten Prüfer bestätigt werden und greift, sobald die gesetzlichen Mengenschwellen überschritten sind.
Nein. Die Systembeteiligungspflicht gilt ab dem ersten Gramm Verpackung.
Ja. Marktplätze wie Amazon oder eBay sind verpflichtet, die VerpackG-Compliance zu prüfen, und sperren nicht konforme Angebote.
Bei fehlender Registrierung oder Lizenzierung drohen Vertriebsverbote, Bußgelder im sechsstelligen Bereich sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Falsche Mengenmeldungen können Nachzahlungen, Prüfungen und im Ernstfall Sanktionen nach sich ziehen.